Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union darf ihr Grundrecht auf ein Existenzminimum nicht verwehrt werden. Für Menschen, die Arbeit suchen, ist allerdings das Arbeitslosengeld II sinnvoller als die Sozialhilfe. Die Bundesregierung ist deshalb gefordert, dafür zu sorgen, dass UnionsbürgerInnen, die nach Arbeit suchen, Zugang zum Arbeitslosengeld II erhalten. Der geplante Gesetzentwurf zur Rechtsvereinfachung wäre dafür eine gute Gelegenheit.
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Themen:
Flüchtlinge, Armut, Grundsicherung, Erklärung zum Grundeinkommen, TTIP und CETA, Kommunalfinanzen
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Themen: Flüchtlinge, Rede zum Sozialetat, Hospitation im Jobcenter Offenbach, UnionsbürgerInnen, Hartz IV, Obdachlosigkeit, Armut trotz Erwerbstätigkeit, Armut allgemein, Sonstige Sozialpolitik, Griechenland, Europäische Wirtschaftspolitik
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Am 15.9.2015 hat der EUGH ein wichtiges Urteil zur Frage Zugang zum Arbeitslosengeld II für erwerbsfähige Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die noch nie oder nur kurze Zeit in Deutschland gearbeitet haben, gefällt. Wer arbeitet oder mehr als ein Jahr gearbeitet hat und dann arbeitslos wird, ist berechtigt, Leistungen nach dem SGB II (vulgo "Hartz IV") zu beziehen. Das wird auch vom EUGH nicht bestritten...
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Die Luxemburger Richter haben entschieden, dass arbeitssuchende EU-BürgerInnen keinen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen haben. In der Berichterstattung wurden auch kritische Stimmen aufgenommen...
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