Diese Seite wird nicht mehr aktualisiert und dient als Archiv, in dem Sie sich über meine Arbeit in den Jahren 2014 bis 2020 informieren können. Alle neueren Informationen finden Sie auf meinem aktuellen Internetauftritt strengmann-kuhn.de
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Deutschland hatte in der zweiten Jahreshälfte 2020 die EU-Ratspräsidentschaft inne. Eigentlich sollte Soziales Europa auch ein Schwerpunkt der Bundesregierung bei der Ratspräsidentschaft sein mit durchaus sinnvollen Zielen, auch wenn die Forderungen aus unserem Antrag weitergehen. Aber auch gemessen an den Zielen der Bundesregierung waren die Ergebnisse sehr dürftig. Corona hat natürlich auch die Europäische Ratspräsidentschaft überschattet. So müssen bei so grenzüberschreitenden Thema natürlich auch die Lösungen europäisch und solidarisch sein. Außerdem hat Corona ein zusätzliches Thema (wieder) auf die Tagesordnung gesetzt, nämlich die Frage der Ausbeutung von Arbeitnehmer*innen aus dem EU-Ausland in Deutschland.
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Europäerinnen und Europäer können in jedem Land der EU frei leben, eine Ausbildung machen, studieren und arbeiten. Ein wichtiger Teil dieser Personenfreizügigkeit ist die in den europäischen Verträgen verankerte Arbeitnehmerfreizügigkeit: EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die in einem anderen EU-Land eine Beschäftigung aufnehmen, müssen bei den Arbeitsbedingungen, Sozialleistungen und Steuervorteilen genauso behandelt werden, wie die Staatsangehörigen des Aufnahmelandes. Trotz dieser eindeutigen rechtlichen Grundlage kommt es zu Lohndumping und Ausbeutung - auch in Deutschland. In unserem Antrag zeigen wir Handlungsoptionen auf, die Situation für Arbeitskräfte in Europa und in Deutschland zu verbessern.
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Themen: Arbeitsmarktpolitik, Soziale Sicherung von Selbständigen, Grundeinkommen, Familienentlastungsgesetz/ Kindergrundsicherung, Soziales Europa, Wohnungslosigkeit, A49
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Das heutige Urteil des EuGH ist eine Ohrfeige für die Bundesregierung. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie deren Angehörige, die in Deutschland leben, arbeiten, Arbeit suchen, zur Schule gehen oder in Ausbildung sind, dürfen nicht leichtfertig oder gar pauschal von Sozialleistungen ausgeschlossen werden.
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