Leider erweist sich die bisherige Umsetzung des Europäischen Semesters als unzureichend. Auch die Bundesregierung gehört bei der Umsetzung zu den Schlusslichtern. Mit unserem Antrag wollen wir zumindest in Teilen eine parlamentarische Debatte ermöglichen und um einige Anregungen dazu zu geben, wie man ein nationales Reformprogramm ausgestalten könnte.
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Zum Schlussantrag des Generalanwalts am EuGH:
Menschen, die aus anderen EU-Mitgliedstaaten zu uns kommen, um Arbeit zu suchen, brauchen unsere Unterstützung. Sie brauchen Beratung und Angebote zur Sicherstellung ihrer Existenzgrundlage. Ziel muss es sein, sie in die Lage zu versetzen, sich möglichst schnell in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Daher fordern wir: Wenn sich Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in Deutschland nachweislich um Arbeit bemühen und begründete Aussicht haben, eingestellt zu werden, sollen auch Leistungen zum Lebensunterhalt gewährt werden.
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Die Erfahrungen Griechenlands haben mit erschreckender Deutlichkeit gezeigt, dass eine einseitige Sparpolitik sowie versäumte Strukturreformen und mangelnder politischer
Wille nicht nur zu drastischen sozialen Verwerfungen mit Rekordarbeitslosigkeit und um sich greifender Armut führt, sondern durch Schrumpfung der Wirtschaft und Deflation die Schuldenlast sogar noch erhöht wird. Jetzt muss schnell Vertrauen geschaffen werden, damit wieder mehr in Griechenland investiert wird.
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Deutschland muss seiner internationalen Verantwortung für soziale Gerechtigkeit gerecht werden!
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Der Präsident der EU-Kommission hat einen Vorschlag für einen Plan für mehr Investitionen in Europa vorgelegt. Richtig ist, dass es in Europa eine Investitionsschwäche gibt. Private Investitionen finden zurzeit trotz extrem guter Finanzierungsbedingungen nicht ausreichend statt, weil die ökonomischen Aussichten zu schlecht sind.
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