Grüne Anträge zu TTIP und CETA fordern: Klarheit und Schutz für soziale Dienstleistungen schaffen
Eine neue Generation von Handelsabkommen wird verhandelt - TTIP und CETA. Im Gegensatz zu den „klassischen“ Abkommen geht es hierbei um vielmehr als nur den Abbau von Zöllen oder die Beseitigung von technischen Handelshindernissen. Es geht um so genannte „nicht-tarifäre Handelshemmnisse“, übersetzt: um soziale, ökologische und Verbraucherschutz-Standards.
Sozial- und Wohlfahrtsverbände schlagen Alarm
Die Sozial- und Wohlfahrtsverbände schlagen Alarm, denn die sozialen Standards sind bedroht und der Bereich der sozialen Dienstleistungen in Deutschland sollte nicht einseitigen Betrachtungen unter Wettbewerbs- und Marktgesichtspunkten ausgesetzt werden.
Die Erbringung sozialer Dienstleistungen unterliegt besonderen sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Standards, die mittlerweile in den europäischen Wettbewerbs- und Binnenmarktregeln anerkannt werden. In der Leistungserbringung der freien Wohlfahrtspflege verbinden sich sozialstaatlicher Auftrag des Grundgesetzes und das eigenständige Betätigungsrecht freigemeinnütziger Träger für Menschen in Notlage auch mit dem ehrenamtlichen Engagement der BürgerInnen.
Die Sozialverbände erwarten zu Recht, dass die sozialen Dienstleistungen als Dienste im allgemeinen Interesse vom Anwendungsbereich des Abkommens komplett ausgenommen werden.
Das kann nur durch eindeutige Definitionen und Klarstellungen in Abkommen geschehen:
- Denn: in TTIP werden bisher staatliche und private Anbieter von Sozialdienstleistungen benannt, wenn es um Ausnahmeformulierungen geht, die für das deutsche System aber typischen frei-gemeinnützigen Leistungserbringer werden von so einer Definition bisher nicht erfasst.
- Denn: der besondere steuerrechtliche Status der frei-gemeinnützigen Träger könnte von privaten Anbietern als Handelshemmnis interpretiert werden und somit dagegen klagen.
- Denn: Bestimmte Qualitätsansprüche z.B. im Gesundheitswesen, Pflege sind vom Gesetzgeber vorgegeben. Diese könnten unter dem Rationalisierungsdruck und den im Moment geplanten Schiedsgericht auf dem Klageweg unterwandert werden.
Es sollten ausschließlich Positivlisten der zu liberalisierenden Bereiche aufgestellt werden, so dass klar ist, welche Bereiche betroffen sind. Die bisher gehandhabten Negativlisten bergen zu viele Unsicherheiten. Einmal freigegebene Marktzugänge sind nur sehr schwer oder nur zu immensen Kosten wieder rückgängig zu machen. Eine „Positivliste“ in der zunächst unstrittige Bereiche genannt werden, für die Marktzugänge möglich sein sollen, würde Flexibilität eröffnen und den Bereich der sozialen Dienstleistungen am besten schützen. Die öffentliche Verantwortung für die Bereitstellung und Erbringung von sozialen Leistungen und Dienstleistungen darf nicht durch das Freihandelsabkommen unterlaufen werden.