Medienresonanz | 16.09.2015

Fall "Alimanovic" am EuGH abgeschlossen

Mit dem Urteil aus Luxemburg sind die Leviten in Sachen Sozialleistungen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger nicht gelesen. Zwar besagt das Urteil, dass für arbeitsuchende UnionsbürgerInnen auch nachdem sie hier eine gearbeitet haben, ein Ausschluss nach von Hartz IV europarechtlich möglich ist. Das heißt aber nicht, dass Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern keine Unterstützung bekommen dürfen. Am 15.09.2015 folgte in verschiedenen Online-Medien die Berichterstattung zum Urteil, in der auch das Statement von Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik aufgenommen wurde:

So berichtete die Frankfurter Rundschau (online) in dem Artikel "Deutschland darf Hartz IV verweigern" von Stefan Sauer am 15.09.2015:

Die Entscheidung ist insofern überraschend, als dass der Generalanwalt des EuGH, Melchior Wathelet,  Anfang des Jahres für eine andere – und recht aufwendige - Lösung plädiert hatte. Die Sozialbehörden sollten nach Ablauf der sechs Monate im Einzelfall prüfen, ob der Antragsteller eine  tatsächliche „Verbindung zum Aufnahmemitgliedstaat“ nachweisen kann. Voraussetzung sollte sein, dass er eine „effektive und tatsächliche Beschäftigungssuche während eines angemessen Zeitraums“ darlegt. Es war erwartet worden, dass der EuGh Wathelet folgt.

Kritik an dem Urteil äußerten am Dienstag Oppositionspolitiker. Der sozialpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Wolfgang Strengmann-Kuhn, bezeichnete die Entscheidung als „fragwürdig“. „Wer zu uns kommt und nach Arbeit sucht, braucht Unterstützung. Das ist in einem sozialen Europa geboten“, sagte Strengmann-Kuhn.

Den gesamten Artikel vom 15.09.2015 gibt es auf: http://www.fr-online.de/flucht-und-zuwanderung/europaeischer-gerichtshof-deutschland-darf-hartz-iv-verweigern,24931854,31814632.html

Auf www.welt.de stand:

Der Deutsche Städtetag erklärte, das Urteil erleichtere die Arbeit in den Jobcentern und schaffe auch mehr Klarheit für die Antragsteller. Die Grünen warnten, der Hartz-IV-Ausschluss von Unionsbürgern dürfe den Bildungserfolg ihrer Kinder nicht gefährden. "Für diese Fälle darf ein Bezug von Grundsicherung nicht ausgeschlossen werden", erklärten Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik der Bundesfraktion, und Volker Beck, Sprecher für Innenpolitik.

Den gesamten Artikel gibt es auf: http://www.welt.de/newsticker/news1/article146418862/Nur-begrenzter-Anspruch-auf-Hartz-IV-fuer-EU-Auslaender.html 

Das Urteil stieß bei Politikern der Grünen und Sozialdemokraten auf Kritik, während die konservativen Parteien es begrüßten. Der Grünen-Sozialpolitiker Wolfgang Strengmann-Kuhn nannte das Urteil „fragwürdig“: „Wer zu uns kommt und nach Arbeit sucht, braucht Unterstützung. Das ist in einem sozialen Europa geboten.“ 

Den gesamten Artikel gibt es auf: http://www.focus.de/finanzen/news/eugh-urteil-eu-auslaender-haben-keinen-anspruch-auf-hartz-iv_id_4947522.html

Weitere Medien übernahmen die dpa-Berichterstattung mit dem Statement von Wolfgang Strengmann-Kuhn:

Das Berliner Jobcenter argumentierte, die Frau und ihre Tochter hätten als ausländische Arbeitssuchende keinen Anspruch darauf. Das Bundessozialgericht bat den EU-Gerichtshof um Auslegung europäischen Rechts. Die höchsten europäischen Richter bestätigten nun die deutsche Praxis. Sie verstoße nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.

Der Grünen-Sozialpolitiker Wolfgang Strengmann-Kuhn nannte das Urteil „fragwürdig“: „Wer zu uns kommt und nach Arbeit sucht, braucht Unterstützung. Das ist in einem sozialen Europa geboten.“

Den gesamten Beitrag gibt es in unter: http://www.rundschau-online.de/politik/gerichtsurteil-deutschland-darf-eu-buergern-sozialhilfe-verweigern,15184890,31817328.html

und auf: http://www.morgenpost.de/nachrichten/article205716527/EU-Zuwanderer-haben-keinen-Anspruch-auf-Hartz-IV.html 

sowie bei der Wirtschaftswoche-online unter: http://www.wiwo.de/politik/deutschland/hartz-iv-deutschland-darf-arbeitslosen-eu-buergern-leistungen-verweigern-/12322354.html