Diese Seite wird nicht mehr aktualisiert und dient als Archiv, in dem Sie sich über meine Arbeit in den Jahren 2014 bis 2020 informieren können. Alle neueren Informationen finden Sie auf meinem aktuellen Internetauftritt strengmann-kuhn.de
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Grundsätzlich haben alle Menschen in Deutschland ein Anrecht auf Zugang zum Gesundheitssystem. Rechtlich und in der Praxis gibt es aber Einschränkungen und Umstände, die diesen Zugang für bestimmte Gruppen erschweren. Zu diesen Gruppen gehören insbesondere Menschen ohne Papiere, ohne Wohnsitz, sowie Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und viele andere.
Schon zur Vermeidung der Weiterverbreitung von COVID-19 und zur Verhinderung einer erneuten Verschärfung der pandemischen Lage ist es dringend geboten, dass alle in Deutschland lebenden Menschen ärztliche Hilfe aufsuchen können. Unser Antrag fordert, dass Gesundheitsversorgung – auch und vor allem in Corona-Zeiten – für alle Menschen die hier leben, gewährleistet sein muss.
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Ein Beschluss der Regierungsmehrheit im Bundestag, nach dem die Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber beschnitten werden sollten, wurde im Bundesrat gestoppt.
Zentral hierfür war das Stimmverhalten der Grün mitregierten Länder. Über Hintergründen und Reaktionen dazu berichten Tagesspiegel und Focus-online...
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Das Gesetz zur Neufestsetzung der Regelsätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist zu Recht abgelehnt worden. Die Grünen in den Ländern waren weiter verhandlungsbereit, aber die SPD hat es abgelehnt weiter zu verhandeln, obwohl sie wusste, dass dann die Nichtzustimmung zum Gesetz die Folge wäre.
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Barbara Dribbusch kommentierte am 7.10. die neue Regelsatzberechnung für Hartz IV durch die Bundesregierung und fordert die Rückkehr zu individualisierten Zusatzleistungen. Dabei zitierte Sie auch Wolfgang Strengmann-Kuhn.
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