In einer kleinen Anfrage wurde der Bundesregierung zur Einschätzung und Vorgehen bezüglich sozialpolitischer Aspekte im Vorschlag für einen Mehrjährigen Finanzrahmen der EU 2021-2027 und zum EU-Vorschlag, einen ESF+ zu bilden auf den Zahn gefühlt. Die Antworten beweisen erneut: Die Bundesregierung verpasst eine weitere Gelegenheit um sich für ein sozialeres Europa einzusetzen. Der Koalitionsvertrag ist ein leeres Versprechen.
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Ab 01.01.2019 wirkt eine neue Förderrichtlinie für die Umsetzung des EHAP - dem Fonds zur Unterstützung der am stärksten von Armut betroffenen Menschen. Es gibt neue bürokratische Hürden, die von der europäischen Ebene nicht vorgegeben wurden und kleinere Projektträger belasten. Die Anfrage stellt forscht nach den Hintergründen und Absichten dieser neuen zuwendungsrechtlichen Vorgaben - denn unnötige nationale bürokratische Hürden erschweren kleineren Projektträgern die Arbeit. Das geschieht ausgerechnet bei einem europäischen Förderinstrument, das niedrigschwellig Zugang für die Arbeit mit den stärksten von Armut betroffenen Menschen ermöglichen soll.
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Das Bild von Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland hat sich in den letzten Jahren gravierend verändert. Die Wohnungslosigkeit oder der drohende Verlust der eigenen Wohnung scheint in der Mitte der Gesellschaft angekommen zu sein. Nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Wohnungslosenhilfe e. V. nimmt die Wohnungs- und Obdachlosigkeit kontinuierlich zu. Außerdem weitet sie sich auf verschiedene gesellschaftliche Gruppen aus. Immer mehr Frauen, Jugendliche und EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sind betroffen. Sie ist daher längst kein Randproblem mehr...
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Einen „neuen Aufbruch für Europa“ versprach der Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Mit unserer Kleinen Anfrage wollten wir die zentralen Versprechen der Bundesregierung in Bezug auf die Stärkung dessen, was gemeinhin als das „Soziale Europa“ bezeichnet wird, überprüfen. Wie viel Fortschritt ist, nach inzwischen mehr als 100 Tagen Regierungszeit, erkennbar?
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Für Millionen von Erwerbstätigen reicht ihre Erwerbsarbeit nicht aus, um
davon leben zu können. In der kleinen Anfrage wurde die Bundesregierung nach konkreten Zahlen befragt. Die Antworten waren nicht zufrieden stellend - machten aber trotzdem deutlich: Hier gibt es politischen Handlungsbedarf. Zu allen Antworten und eine Auswertung der kleinen Anfrage geht es hier...
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Die Zahl der Unter-18-Jährigen in Aufstocker-Familien bleibt konstant. Das lässt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage von Wolfgang Strengmann-Kuhn ablesen. Die wegen einer technischen Umstellung bei der Bundesagentur für Arbeit erst jetzt vorgelegten Zahlen sind ein Beleg, dass der Mindestlohn als sozialpolitische Maßnahme nicht ausreicht.
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Seit Jahren steigt das Armutsrisiko in Deutschland. Die Umsetzung des SDG-Ziels 1 „Armut in allen Formen und überall beenden“ ist daher von besonderem sozialpolitischem Interesse. Nun liegt der erste Entwurf der aktualisierten Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland vor. Die darin aufgeführten Punkte, insbesondere im Hinblick auf Ziel 1 und die damit verbundenen Unterzielen sind enttäuschend. Die Bundesregierung hat keine Strategie.
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Ende 2012 hatte die Arbeits- und Sozialminister-Konferenz (ASMK) eine Bund-Länder-AG (BLAG) zur Rechtsvereinfachung der passiven Leistungen im Sozialgesetzbuch II (SGB II) eingerichtet. Mitte 2014 legte die BLAG einen Abschlussbericht vor. Er enthielt die Vorschläge, die innerhalb der BLAG Konsens waren. Einen Teil dieser Vorschläge hat die Bundesregierung nun aufgegriffen und noch einige eigene Vorschläge hinzugefügt und im Februar 2016 als Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen.
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Das Bildungs- und Teilhabepaket gehört abgeschafft. Die Leistungen müssen zum einen im Rahmen der regulären Regelsatzleistungen erbracht werden und andererseits muss der quantitative und qualitative Ausbau der Bildungs- und Teilhabeeinrichtungen so vorangebracht werden, dass allen Kindern und Jugendlichen gleichermaßen eine gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilnahme ermöglicht wird.
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Die Bundesregierung hat kein Interesse an den Ärmsten in unserer Gesellschaft. Sie will nicht einmal eine Datengrundlage zur Erfassung wohnungs- und obdachloser Menschen schaffen und schiebt die Verantwortung von sich.
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