Diese Seite wird nicht mehr aktualisiert und dient als Archiv, in dem Sie sich über meine Arbeit in den Jahren 2014 bis 2020 informieren können. Alle neueren Informationen finden Sie auf meinem aktuellen Internetauftritt strengmann-kuhn.de
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Europäerinnen und Europäer können in jedem Land der EU frei leben, eine Ausbildung machen, studieren und arbeiten. Ein wichtiger Teil dieser Personenfreizügigkeit ist die in den europäischen Verträgen verankerte Arbeitnehmerfreizügigkeit: EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die in einem anderen EU-Land eine Beschäftigung aufnehmen, müssen bei den Arbeitsbedingungen, Sozialleistungen und Steuervorteilen genauso behandelt werden, wie die Staatsangehörigen des Aufnahmelandes. Trotz dieser eindeutigen rechtlichen Grundlage kommt es zu Lohndumping und Ausbeutung - auch in Deutschland. In unserem Antrag zeigen wir Handlungsoptionen auf, die Situation für Arbeitskräfte in Europa und in Deutschland zu verbessern.
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Das heutige Urteil des EuGH ist eine Ohrfeige für die Bundesregierung. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie deren Angehörige, die in Deutschland leben, arbeiten, Arbeit suchen, zur Schule gehen oder in Ausbildung sind, dürfen nicht leichtfertig oder gar pauschal von Sozialleistungen ausgeschlossen werden.
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Seit vielen Jahren sind die katastrophalen Arbeitsbedingungen in vielen Schlachthöfen bekannt. In der deutschen Fleischindustrie arbeiten rund 90.000 Beschäftigte, wovon der Großteil Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Mittel- und Osteuropa sind.
Die Beschäftigten in der Fleischbranche sowie die Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft müssen vor dem Corona-Virus geschützt werden. Auch die Infektionsketten müssen gestoppt werden. Darüber hinaus müssen in beiden Branchen die Arbeitsbedingungen ganz grundsätzlich verbessert werden. Notwendig sind gesetzliche Maßnahmen, um die Produktion von Lebensmitteln strukturell zu verändern, damit die Versorgung in Deutschland nicht mehr auf der Ausbeutung von Beschäftigten beruhen kann.
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Grundsätzlich haben alle Menschen in Deutschland ein Anrecht auf Zugang zum Gesundheitssystem. Rechtlich und in der Praxis gibt es aber Einschränkungen und Umstände, die diesen Zugang für bestimmte Gruppen erschweren. Zu diesen Gruppen gehören insbesondere Menschen ohne Papiere, ohne Wohnsitz, sowie Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und viele andere.
Schon zur Vermeidung der Weiterverbreitung von COVID-19 und zur Verhinderung einer erneuten Verschärfung der pandemischen Lage ist es dringend geboten, dass alle in Deutschland lebenden Menschen ärztliche Hilfe aufsuchen können. Unser Antrag fordert, dass Gesundheitsversorgung – auch und vor allem in Corona-Zeiten – für alle Menschen die hier leben, gewährleistet sein muss.
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Seit Mai 2018 ist die neue EU-Entsenderichtlinie in Kraft. Sie könnte zahlreiche Verbesserungen für entsandte Beschäftigte aus dem europäischen Ausland bringen. Es hat lange gedauert, bis Bundesarbeitsminister Hubert Heil endlich einen Referentenentwurf vorgelegt hat, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Der Gesetzentwurf bleibt weit hinter den Möglichkeiten zurück und widerspricht sogar dem neuen EU-Recht. Zusammen mit meiner Fraktionskollegin im Bundestag, Beate Müller-Gemmeke und meiner Kollegin Terry Reintke (EU-Parlament) haben wir deshalb heute einen offenen Brief an Hubertus Heil geschrieben und ihn aufgefordert, seinen Gesetzentwurf grundlegend nachzubessern.
Hier der offene Brief im Wortlaut...
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Im Rahmen der zweiten und dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch gab es noch einmal die Gelegenheit einige Punkte zum Thema Kindergeld für Unionsbürger*innen klar zu stellen.
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Das Anliegen, Menschen vor ausbeuterischen Arbeitsbedingungen zu schützen, wird ausdrücklich geteilt. Denn die Betroffenen bekommen entweder gar keinen oder zu wenig Lohn. Sie haben häufig hohe Abzüge für Vermittlung, Unterkunft oder Verpflegung. Sie müssen lange und hart arbeiten und dies häufig unter gefährlichen Bedingungen. Teilweise leben sie in Matratzenlagern oder in baufälligen Unterkünften. Die Menschen werden ausgebeutet, getäuscht und menschenunwürdig behandelt. Arbeitsausbeutung lässt sich aber nicht allein durch polizeiliche Mittel bekämpfen und schon gar nicht, indem die Opfer von Arbeitsausbeutung sanktioniert werden. In unserem Entschließungsantrag machen wir bessere Vorschläge.
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Ausbeutung von Arbeitnehmer*innen ist auch in Deutschland Realität – obwohl gerade Arbeitskräfte aus anderen EU-Staaten maßgeblich zum Wohlstand Deutschlands beitragen. Wie verhindern wir Ausbeutung in Deutschland? Was braucht es an Regeln, damit Unternehmen sich fair verhalten? Wo hakt es bei der Kontrolle und Dokumentationspflicht? Diese Fragen standen beim Fachgespräch der Grünen Bundestagsfraktion am 13.05.2019 im Vordergrund. Ein Bericht.
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Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf vor, in dem vorgesehen ist, dass EU-Bürger*innen in den ersten drei Monaten kein Kindergeld erhalten sollen. Das ist unsozial und eindeutig europarechtswidrig. Hier meine Rede im Deutschen Bundestag.
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