Diese Seite wird nicht mehr aktualisiert und dient als Archiv, in dem Sie sich über meine Arbeit in den Jahren 2014 bis 2020 informieren können. Alle neueren Informationen finden Sie auf meinem aktuellen Internetauftritt strengmann-kuhn.de
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Deutschland hatte in der zweiten Jahreshälfte 2020 die EU-Ratspräsidentschaft inne. Eigentlich sollte Soziales Europa auch ein Schwerpunkt der Bundesregierung bei der Ratspräsidentschaft sein mit durchaus sinnvollen Zielen, auch wenn die Forderungen aus unserem Antrag weitergehen. Aber auch gemessen an den Zielen der Bundesregierung waren die Ergebnisse sehr dürftig. Corona hat natürlich auch die Europäische Ratspräsidentschaft überschattet. So müssen bei so grenzüberschreitenden Thema natürlich auch die Lösungen europäisch und solidarisch sein. Außerdem hat Corona ein zusätzliches Thema (wieder) auf die Tagesordnung gesetzt, nämlich die Frage der Ausbeutung von Arbeitnehmer*innen aus dem EU-Ausland in Deutschland.
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Europäerinnen und Europäer können in jedem Land der EU frei leben, eine Ausbildung machen, studieren und arbeiten. Ein wichtiger Teil dieser Personenfreizügigkeit ist die in den europäischen Verträgen verankerte Arbeitnehmerfreizügigkeit: EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die in einem anderen EU-Land eine Beschäftigung aufnehmen, müssen bei den Arbeitsbedingungen, Sozialleistungen und Steuervorteilen genauso behandelt werden, wie die Staatsangehörigen des Aufnahmelandes. Trotz dieser eindeutigen rechtlichen Grundlage kommt es zu Lohndumping und Ausbeutung - auch in Deutschland. In unserem Antrag zeigen wir Handlungsoptionen auf, die Situation für Arbeitskräfte in Europa und in Deutschland zu verbessern.
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Themen: Arbeitsmarktpolitik, Soziale Sicherung von Selbständigen, Grundeinkommen, Familienentlastungsgesetz/ Kindergrundsicherung, Soziales Europa, Wohnungslosigkeit, A49
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Über 20 Jahre hat es gedauert, bis sich die Bundesregierung überwinden konnte, dieses Dokument zu ratifizieren. Leider mit Ausnahmen und Vorbehalten. Gerade hier ist nicht „die Mitte der Weg“, sondern ein hoher Selbstanspruch wäre geboten. Die Sozialcharta hätte ohne Vorbehalte ratifiziert werden müssen. Die Vorbehalte, etwa beim Thema „Recht auf Wohnen“ und "Armutsbekämpfung" sind unverständlich. Es ist bereits in anderen Übereinkommen verankert, wie die UN-Entwicklungsziele (SDG) und die Säule der Sozialen Rechte der EU. Mehr wäre im Ratifizierungsgesetz also notwendig und möglich gewesen.
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Das heutige Urteil des EuGH ist eine Ohrfeige für die Bundesregierung. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie deren Angehörige, die in Deutschland leben, arbeiten, Arbeit suchen, zur Schule gehen oder in Ausbildung sind, dürfen nicht leichtfertig oder gar pauschal von Sozialleistungen ausgeschlossen werden.
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Eine starke und solidarische EU, die ihre BürgerInnen und unsere Lebensgrundlagen schützt, ist unsere beste Zukunftsinvestition. Unser Ziel ist eine EU, die sich gerade auch in diesen schweren Zeiten der Corona-Pandemie bewährt, Demokratie, Wohlstand, Gleichstellung und Gesundheit fördert und die Jahrhundertherausforderung Klimaschutz entschlossen anpackt. Die Bundesregierung muss vor diesem Hintergrund endlich ihre Blockadehaltung gegenüber EU-Eigenmitteln aufgeben. Die EU kann handlungsfähiger werden, wenn sie Geld, beispielsweise mit einer Digitalsteuer, einer CO2-Mindestbepreisung und einem Grenzausgleich, einer Plastiksteuer und einer echten Finanztransaktionssteuer zusätzliche eigene Mittel erheben kann. Aber auch eine Verschiebung der Prioriätensetzung in Richtung Soziales und Gesundheit ist notwendig - das zeigt die Corona-Krise deutlich und auch der Klimaschutz als Jahrhundertaufgabe darf nicht in den Hintergrund rücken. Erhalt und Wiederaufbau der europäischen Wirtschaft muss Hand in Hand geben mit sozialer Absicherung, einer funktionierenden Zusammenarbeit bei der Gesundheitspolitik und den Klimaschutzzielen.
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Das Instrument SUREzur finanziellen Unterstützung von Kurzarbeit in den Mitgliedstaaten der EU ist richtig, mittelfristig brauchen wir aber echte automatische Stabilisatoren. Deswegen muss die EU-Kommission zügig ein Konzept für eine Europäische Arbeitslosenrückversicherung vorlegen.
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Seit vielen Jahren sind die katastrophalen Arbeitsbedingungen in vielen Schlachthöfen bekannt. In der deutschen Fleischindustrie arbeiten rund 90.000 Beschäftigte, wovon der Großteil Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Mittel- und Osteuropa sind.
Die Beschäftigten in der Fleischbranche sowie die Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft müssen vor dem Corona-Virus geschützt werden. Auch die Infektionsketten müssen gestoppt werden. Darüber hinaus müssen in beiden Branchen die Arbeitsbedingungen ganz grundsätzlich verbessert werden. Notwendig sind gesetzliche Maßnahmen, um die Produktion von Lebensmitteln strukturell zu verändern, damit die Versorgung in Deutschland nicht mehr auf der Ausbeutung von Beschäftigten beruhen kann.
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Die europäische Idee gilt in diesen Zeiten mehr denn je: Gemeinsame Herausforderungen können nur gemeinsam gelöst werden. Diese Corona-Pandemie kennt keine Grenzen. Deshalb müssen die EU-Mitgliedstaaten der EU die Rolle zuschreiben, die ihr gebührt. Die EU muss zur zentralen Akteurin bei der Suche nach europäischenLösungen für die Bewältigung der Pandemie werden – in der EU und in ihrer Nachbarschaft. Mit der anstehenden deutschen Ratspräsidentschaft trägt die Bundesrepublik Deutschland besondere Verantwortung dafür, dass dieser Weg gut gemeinsam gelingen kann. Dafür muss sie jetzt entschieden europäisch handeln. Mehr dazu in diesem Antrag...
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