Diese Seite wird nicht mehr aktualisiert und dient als Archiv, in dem Sie sich über meine Arbeit in den Jahren 2014 bis 2020 informieren können. Alle neueren Informationen finden Sie auf meinem aktuellen Internetauftritt strengmann-kuhn.de
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Bei der Abstimmung zum neuen Grundsatzprogramm auf der Grünen Bundesdelegiertenkonferenz haben die Delegierten beschlossen, dass das Bedingungslose Grundeinkommen künftig Leitidee Grüner Sozialpolitik sein soll. Zur Debatte, dem Beschluss und den Reaktionen aus der Partei berichtet die WELT.
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Immer mehr Jugendliche und junge Erwachsene sind von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffen. Die versteckte Wohnungslosigkeit – das so genannte Sofa-Hopping – hat zur Folge, das das tatsächliche Ausmaß nur wenig bekannt ist, die Dunkelziffer jedoch von Expert*innen als sehr hoch geschätzt wird.
Da die Ursachen vielfältig sind, legen wir Grüne im Bundestag nun einen Antrag vor, der eine umfangreiche Strategie gegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen vorsieht. Hier schlagen wir konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung und Vermeidung des Wohnungsverlustes vor. Viele unserer Forderungen sind die Ergebnisse eines Fachgespräch, das ich gemeinsam mit meiner Kollegin Beate Walter-Rosenheimer veranstaltet habe.
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Zur Bewältigung der aktuellen Krise ist ein Konjunkturpaket unabdingbar. Damit
der Aufbruch aus der Krise gelingt, muss ein Paket diesen Umfangs Unternehmen
und Beschäftigung sichern, die gravierenden sozialen Folgen der Wirtschaftskrise
abfedern und zugleich zielgerichtet die Klimakrise adressieren. Mit einem Konjunkturprogramm geht es um zwei Dinge: Gegenwart und Zukunft.
Der Nachtragshaushalt der Bundesregierung wirkt jedoch vor allem kurzfristig in
der Gegenwart, es fehlt die Perspektive auf die Zukunft. Das ist akutes Krisenmanagement, aber keine langfristige Krisenvorsorge. Die Probleme der Ärmsten in unserer Gesellschaft wurden von der Koalition viel zu wenig berücksichtigt. Das Konjunkturpaket der Bundesregierung hat eine soziale Schieflage. In unserem Nachtragshaushalt machen wir dazu Vorschläge.
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Aus drei schriftlichen Fragen an die Bundesregierung ergibt sich, dass die Zahl der Aufstocker*innen im SGB II durch die Corona-Pandemie nicht so stark angestiegen ist wie ursprünglich von der Bundesregierung angenommen. Die Ursachen liegen auf der Hand: Trotz der beschlossenen Erleichterungen beim Zugang zur Grundsicherung sind die bürokratischen Hürden immer noch hoch, Erwerbstätige haben Angst vor Stigmatisierung und es ist davon auszugehen, dass Selbständige und Kurzarbeitende gar nicht wissen, dass sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben.
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Die Corona-Pandemie hat nicht nur eine gesundheitliche und ökonomische Krise zur Folge. Sie ist zugleich eine Krise des sozialen Zusammenhalts und der gesellschaftlichen Inklusion. Menschen, denen schon zuvor die materiellen Mittel für ausreichende soziokulturelle Teilhabe fehlten, werden nun noch mehr an den Rand gedrängt. Der Sozialstaat und seine sozialen Sicherungssysteme beweisen in diesen Tagen zwar, dass sie Härten auffangen und in der Krise Sicherheit geben können. Die kürzlich geschnürten Sozialschutzpakete werden den besonderen Herausforderungen aber noch längst nicht gerecht. Denn nicht alle Menschen treffen die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie gleichermaßen. Der Zusammenhalt der Gesellschaft kann aber aus unserer Sicht nur gelingen, wenn alle Menschen gewiss sein können, dass das soziale Fundament, auf dem sie stehen, verlässlich ist und ein starkes Gefühl der sozialen Sicherheit erzeugt. In unserem Antrag sind Maßnahmen für ein solches Fundament gebündelt.
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Am 25. März 2020 beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit Soforthilfen für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen mit einem Gesamtvolumen von 50 Milliarden Euro. Mit Stand 18.5.2020 sind 12,34 Milliarden Euro bewilligt worden. Zum Zeitpunkt der Abstimmung im Bundestag schien es selbstverständlich, dass für Selbstständige eine Anrechnung eines Betrages für die Lebenshaltungskosten als Unternehmerlohn möglich sei, denn bei diesem Personenkreis ist die Trennung zwischen Betriebs- und Lebenshaltungskosten alltagsfremd.
Es ist notwendig, für viele Selbstständige und Unternehmen jetzt schnell Planungssicherheit über ihre weitere Zukunft zu schaffen. Unabhängig davon, ob existenzbedrohende Auftrags- oder Umsatzeinbrüche erst noch bevorstehen oder länger anhalten, die Hilfen müssen weiterhin beantragt und die Bedürftigkeit unbürokratisch und flexibel nachgewiesen werden können.
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Mit den vom Bundestag mit großer Mehrheit beschlossenen Soforthilfen für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen soll den von der Krise unmittelbar Be-troffenen schnell und effektiv geholfen werden. Bei vielen Freiberuflern kommen diese Hilfen allerdings nicht richtig an, weil die Zuschüsse für Miet- und Pachtausgaben sowie andere Betriebskosten bestimmt sind, aber ausdrücklich nicht für den eigenen Lebensunterhalt. Die Soforthilfen für Soloselbstständige und Kleinstbetriebe erweisen sich deshalb für viele Selbstständige als Enttäuschung. Ein Lösungsansatz bietet dieser Antrag...
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Der Bundestag hat nach Beginn der Krise in einem Schnellverfahren die Zugänge zur Grundsicherung durch den befristeten Verzicht auf die Vermögensprüfung, eine vereinfachte Einkommensprüfung, die Erstattung der tatsächlichen Wohnkosten und den Verzicht auf Sanktionen deutlich gelockert, um in der Krise schnell und unbürokratisch Hilfen zu gewähren. Dies war ein wichtiger und richtiger Schritt. Jedoch gelten diese Regeln nicht für alle Leistungsbeziehenden, sondern in erster Linie für jene, die erst im Zuge der Krise Grundsicherungsleistungenneu beantragen. Mit diesem Antrag schlagen wir eine befristete Akutmaßnahme für die Zeit der Corona-Krise vor. Es sollte einen Aufschlag auf die Regelsätze in der Grundsicherung nach den Sozialgesetzbüchern(SBG) II und XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden, um existentielle Notlagen zu verhindern und sicherzustellen, dass sich für die Ärmsten die Situation nicht weiter verschärft.
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Wie angekündigt hat das Bundesverfassungsgericht heute sein Urteil zur Sanktionspraxis gefällt. Ich bin Unterstützer einer gemeinsamen Erklärung von DGB, Diakonie Deutschland e.v., Deutscher Paritätischer Gesamtverband, AWO und weiteren engagierten Gruppen und Menschen. Denn für uns ist klar: Ungeachtet der verfassungsrechtlichen Bewertung durch das Bundesverfassungsgericht
sind sich die Unterzeichnenden einig: Es darf keine Kürzungen am Existenzminimum geben!
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