Medienresonanz | 04.12.2015

Grundsicherung für UnionsbürgerInnen: Wegweisendes Urteil des Bundessozialgerichts

Am 04.12.2015 hat das Bundessozialgericht ein richtungsweisendes Urteil gesprochen: EU-BürgerInnen darf ihr Grundrecht auf ein Existenzminimum nicht verwehrt werden. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik begrüßt dieses Urteil, denn nur so kann der hohe europäische Wert der Freizügigkeit auch gelebte Realität sein. Für Menschen, die Arbeit suchen, ist allerdings das Arbeitslosengeld II sinnvoller als die Sozialhilfe. Die Bundesregierung ist deshalb gefordert, dafür zu sorgen, dass UnionsbürgerInnen, die nach Arbeit suchen, Zugang  zum Arbeitslosengeld II erhalten. Der geplante Gesetzentwurf zur Rechtsvereinfachung wäre dafür eine gute Gelegenheit.

Dazu berichtete u.a. die Welt online in dem Artikel "EU-Ausländer können deutsche Sozialhilfe bekommen" von Stefan Borstel: 

Der Grünen-Sozialexperte Wolfgang Strengmann-Kuhn begrüßte das Urteil. "Damit ist klar, dass das verfassungsrechtliche Grundrecht auf ein Existenzminimum auch für alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger gilt, die in Deutschland leben.

Den gesamten Artikel vom 03.12.2015 gibt es auf  http://www.welt.de/politik/deutschland/article149593118/EU-Auslaender-koennen-deutsche-Sozialhilfe-bekommen.html  zu lesen.

Auchauf ntv.de wurde mit diesem Statement berichtet. Der Beitrag ist online unter http://www.n-tv.de/politik/EU-Zuwanderer-bekommen-Sozialhilfe-article16495991.html zu finden.

Am 04.12.2015 berichtete auch Neues Deutschland in "Sozialhilfe auch für EU-Bürger - Bundessolzialgericht: Grundrecht auf Existenzsicherung gilt auch ohne dauerhafte Beschäftigung".
Den Artikel gibt es kostenpflichtig auf https://www.neues-deutschland.de/artikel/993469.sozialhilfe-auch-fuer-eu-buerger.html zu lesen.

Auch die Rheinische Post berichtete am 04.12.2015 mit einem Zitat von Wolfgang Strengmann-Kuhn. Der Artikel ist unter http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/eu-auslaender-haben-anspruch-auf-sozialhilfe-in-deutschland-aid-1.5608027 zu finden.