Diese Seite wird nicht mehr aktualisiert und dient als Archiv, in dem Sie sich über meine Arbeit in den Jahren 2014 bis 2020 informieren können. Alle neueren Informationen finden Sie auf meinem aktuellen Internetauftritt strengmann-kuhn.de
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Das fragte die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung auch mich und berichtete über Einkommen, Wohlstand und Sparverhalten in Deutschland. Besonders in Bezug auf die Altersvorsorge war meine Antwort ganz klar: mit einem staatlich organisieren Bürgerfonds.
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Arbeitsmarktpolitik muss neben kurzfristigen Maßnahmen in der Coronakrise auch zukünftige Herausforderungen wie die Digitalisierung, den demografischen Wandel und die sozial-ökologische Transformation der Wirtschaft in den Blick zu nehmen. Wir fordern deshalb: Kurzarbeitende und Arbeitslose, die sich in der Krise weiterbilden, sollen einen Weiterbildungsbonus von 200 Euro zusätzlich zum Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II erhalten.
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Die Corona-Pandemie hat nicht nur eine gesundheitliche und ökonomische Krise zur Folge. Sie ist zugleich eine Krise des sozialen Zusammenhalts und der gesellschaftlichen Inklusion. Menschen, denen schon zuvor die materiellen Mittel für ausreichende soziokulturelle Teilhabe fehlten, werden nun noch mehr an den Rand gedrängt. Der Sozialstaat und seine sozialen Sicherungssysteme beweisen in diesen Tagen zwar, dass sie Härten auffangen und in der Krise Sicherheit geben können. Die kürzlich geschnürten Sozialschutzpakete werden den besonderen Herausforderungen aber noch längst nicht gerecht. Denn nicht alle Menschen treffen die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie gleichermaßen. Der Zusammenhalt der Gesellschaft kann aber aus unserer Sicht nur gelingen, wenn alle Menschen gewiss sein können, dass das soziale Fundament, auf dem sie stehen, verlässlich ist und ein starkes Gefühl der sozialen Sicherheit erzeugt. In unserem Antrag sind Maßnahmen für ein solches Fundament gebündelt.
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Wir fordern die Bundesregierung auf, ihren Gesetzentwurf zur Einführung der Mütterrente II zurückzuziehen. Denn die Mütterrente II ist kein zielgenaues und wirksames Instrument zur Armutsvermeidung. Gerade armen Müttern oder Vätern nützt sie nicht, da ihnen die zusätzlichen rund 16 Euro voll auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angerechnet werden. Stattdessen sind Gesetzentwürfe vorzulegen, die Antworten auf die rentenpolitisch dringlichen Fragen geben.
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