Anlässlich der immer wieder hoch kochenden Debatte um Kindergeldleistungen für EU-Bürger*innen erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn: Menschen, die hier Steuern zahlen aber Kinder im EU-Ausland haben, das Kindergeld kürzen zu wollen verstößt aus guten Gründen gegen EU-Recht. Es gibt keine EU-Bürgerinnen und EU-Bürger zweiter Klasse.
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Einen „neuen Aufbruch für Europa“ versprach der Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Mit unserer Kleinen Anfrage wollten wir die zentralen Versprechen der Bundesregierung in Bezug auf die Stärkung dessen, was gemeinhin als das „Soziale Europa“ bezeichnet wird, überprüfen. Wie viel Fortschritt ist, nach inzwischen mehr als 100 Tagen Regierungszeit, erkennbar?
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Löst die Bundesregierung knapp 100 Tage nach Regierungsantritt ihre europäischen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein? Dazu haben wir mit einer kleinen Anfrage auf den Zahn gefühlt und können klar sagen: Im sozialpolitischen Bereich passiert nichts. Mehr dazu in diesem Bericht...
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Es war erfreulich, dass auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
sich zuvorderst ein ausführlicher Passus zur Stärkung des sozialen Europa
hierzu befindet. Allerdings verpasst die Bundesregierung aus Sicht der Fragesteller
diese Chance, wenn sie jetzt nicht mit Nachdruck auf eine sozialpolitische
Wende in Europa drängt. Die kleine Anfrage klopfte die verschiedenen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ab. Zu den Antworten geht es hier...
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In einer, für die späte Uhrzeit sehr gut besuchten, Debatte um die Gleichbehandlung von EU-Arbeitnehmern und den Kindergeldleistungen wurde heftig gestritten - gegen die Diskriminierung und gegen die Untergrabung europäischer Werte. Die ewige Unterstellung, dass EU-Bürgerinnen und EU-Bürger nur nach Deutschland kommen wollen, um Sozialleistungen zu beziehen, ist schlicht falsch. Die Menschen kommen hierher, weil sie arbeiten wollen, und das ist ein gutes Recht; denn in der EU herrscht Freizügigkeit, und von diesem guten Recht profitieren wir alle, sogar Sie von der AfD.
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