Pressemitteilung | 26.03.2015

Arbeitslose UnionsbürgerInnen brauchen Mindestsicherung

Zum heutigen Schlussantrag des Generalanwalts am EuGH

Zum heutigen Schlussantrag des Generalanwalts am EuGH erklärt Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Der Generalanwalt kritisiert zu Recht den bisherigen pauschalen Ausschluss arbeitsuchender Unionsbürgerinnen und -bürger von Sozialleistungen. Wie wir sieht er darin einen Verstoß gegen das Europarecht. Vielmehr ist in jedem Einzelfall eine genaue Prüfung notwendig. Unionsbürger, die hier gearbeitet haben, deren Kinder hier zur Schule gehen und die hier integriert sind, dürfen nicht länger diskriminiert werden – auch dann nicht, wenn sie mal ihre Arbeit verlieren.

Die Mobilität von Arbeitnehmerinnen und -nehmern ist eine tragende Säule der Europäischen Union. Menschen, die aus anderen EU-Mitgliedstaaten zu uns kommen, um Arbeit zu suchen, brauchen unsere Unterstützung. Sie brauchen Beratung und Angebote zur Sicherstellung ihrer Existenzgrundlage. Ziel muss es sein, sie in die Lage zu versetzen, sich möglichst schnell in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Daher fordern wir: Wenn sich Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in Deutschland nachweislich um Arbeit bemühen und begründete Aussicht haben, eingestellt zu werden, sollen auch Leistungen zum Lebensunterhalt gewährt werden.

Ohne Existenzsicherung besteht die Gefahr, dass sie von skrupellosen Unternehmen oder Vermietern ausgebeutet werden. Das kann nicht unser Ziel sein. Entsprechend ist es auch fragwürdig, wenn in einem Gesetz für Arbeitssuchende, jene von allen Leistungen ausgeschlossen werden, die tatsächlich Arbeit finden wollen.