Zum Urteil des EuGH zum Sozialleistungsausschluss (Rechtssache C-181/19) von Wanderarbeiterinnen und –arbeitern erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für europäische Sozialpolitik:
Wir fordern, dass alle EU-Bürgerinnen und EU -Bürger, die in Deutschland leben und nach Arbeit suchen, ab dem vierten Monat ihres Aufenthalts Anspruch auf Sozialleistungen und Integrationsangebote haben und somit Inländern gleichbehandelt werden. Das heutige Urteil des EuGH ist eine Ohrfeige für die Bundesregierung. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie deren Angehörige, die in Deutschland leben, arbeiten, Arbeit suchen, zur Schule gehen oder in Ausbildung sind, dürfen nicht leichtfertig oder gar pauschal von Sozialleistungen ausgeschlossen werden. Es ist zu begrüßen, dass das Gericht den Mitgliedstaat Deutschland heute so deutlich in seine Schranken verwiesen hat.
Mehr Informationen zum Urteil gibt es hier: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-10/cp200126de.pdf