Pressestatement und Medienecho | 06.10.2020

Europäischer Gerichtshof gibt klares Signal an Deutschland

Zum Urteil des EuGH zum Sozialleistungsausschluss (Rechtssache C-181/19) von Wanderarbeiterinnen und –arbeitern erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für europäische Sozialpolitik:

Wir fordern, dass alle EU-Bürgerinnen und EU -Bürger, die in Deutschland leben und nach Arbeit suchen, ab dem vierten Monat ihres Aufenthalts Anspruch auf Sozialleistungen und Integrationsangebote haben und somit Inländern gleichbehandelt werden. Das heutige Urteil des EuGH ist eine Ohrfeige für die Bundesregierung. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie deren Angehörige, die in Deutschland leben, arbeiten, Arbeit suchen, zur Schule gehen oder in Ausbildung sind, dürfen nicht leichtfertig oder gar pauschal von Sozialleistungen ausgeschlossen werden. Es ist zu begrüßen, dass das Gericht den Mitgliedstaat Deutschland heute so deutlich in seine Schranken verwiesen hat.

Mehr Informationen zum Urteil gibt es hier:  https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-10/cp200126de.pdf

Medienecho

Hintergrund ist eine Klage gegen das Jobcenter Krefeld. Dabei ging es um einen polnischen Staatsangehörigen, der mit seinen zwei schulpflichtigen Töchtern in Deutschland lebt. Der Vater war, nachdem er in verschiedenen Jobs in Deutschland gearbeitet hatte, vor einigen Jahren vorübergehend arbeitslos gewesen. Für diesen Zeitraum hatte er für sich und seine Töchter Hartz IV-Leistungen beantragt und war abgewiesen worden. Nun wurde entschieden, das deutsche Gesetz zum Sozialleistungsausschluss darf nur sehr eng ausgelegt werden und gilt nicht für Bürger die bereits Anschluss an den Arbeitsmarkt hatten und deren Kinder die Schule in Deutschland besuchen

Einen ausführlichen Bericht dazu schrieb Christian Kerl und er erschien am 07.10.2020 in der Berliner Morgenpost und online auf der Seite Neue Westfälische: "EU-Ausländer dürfen nicht automatisch von Hartz IV ausgesperrt werden" 

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