Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b des Einkommensteuergesetzes (EStG) soll die regelmäßig höheren Lebensführungskosten von sogenannten echten Alleinerziehenden gegenüber anderen Erziehenden berücksichtigen. Im Rahmen der Gesetzgebung zur Erhöhung des Kinderfreibetrages und des Kindergelds wurde die Regelung zum Entlastungsbetrag 2016 geändert. Es gilt nun zu beurteilen, welche Auswirkung die Erhöhung sowie die Berücksichtigung weiterer Kinder hat und welche weiteren Reformen notwendig sind, um Familien endlich unabhängig vom Status und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Einkommensverhältnisse in gleicher Weise entlasten und fördern zu können.
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Wenn der politische Wille bei der Bundesregierung da wäre, könnten wir Kinderarmut drastisch reduzieren, vielleicht sogar beseitigen. Ich forder insbesondere die SPD und die Union auf, endlich was dafür zu tun. Vorschläge von den Linken und von uns liegen schon vor. Erste Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE "Kinder und Familien von Armut befreien - Aktionsplan gegen Kinderarmut"
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Deutschland ist ein reiches Land. Trotzdem wächst eine große Zahl Kinder und
Jugendlicher in Armut auf. Armut tut weh und grenzt aus. Wenn Eltern arbeitslos sind oder zu wenig verdienen, um auch für die Kinder sorgen zu können, wachsen diese unter Bedingungen auf, die ihre Entwicklung nicht fördern. Hier und jetzt müssen daher Maßnahmen ergriffen werden, die die Folgen von Armut lindern und mehr Gerechtigkeit schaffen. Auf diese konzentriert sich der vorliegende Antrag.
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Themen: Regelsatz von Hartz IV und der Grundsicherung, Armut, Soziales Europa, Rente, Grundeinkommen u.a.
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Die Bundesregierung macht einen Vorschlag, durch den soziale und kulturelle Teilhabe verhindert wird. Wir brauchen aber eine Grundsicherung, die vor Armut schützt und soziale und kulturelle Teilhabe ermöglicht.
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