Familien sind so unterschiedlich, wie die Menschen in ihnen. Wir sehen und unterstützen dies. Wenngleich viele Eltern mit ihrem Alltag und Leben überwiegend zufrieden sind, so gibt es doch eine wachsende Zahl an Eltern, die sich finanzielle Sorgen machen. Und das, obwohl Deutschland ein wohlhabendes Land ist. Diese Sorgen und Probleme nehmen wir ernst. Wir finden, dass Familien mehr Unterstützung brauchen. Dies muss sich in einer zeitgemäßen Familienförderung wiederspiegeln, die Kinder unabhängig zum Status ihrer Eltern bedarfsgerecht fördert.
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Mit äußerster Deutlichkeit legt der Armuts- und Reichtumsbericht das Versagen dieser Bundesregierung offen: Seit fast 12 Jahren regiert die Union, davon die meiste Zeit mit der SPD und trotz guter Wirtschaft klafft die Schere zwischen arm und reich immer weiter auseinander. Der Bericht zeigt: Armut im Alter steigt ebenso wie die Armut von Erwerbstätigen. Die Armut durch Langzeitarbeitslosigkeit verfestigt sich und die Kinderarmut ist auf einen erschreckenden Höchstwert gestiegen – und das im reichen Deutschland. Jedes fünftes Kind in Deutschland erlebt inzwischen Ausgrenzung und Armut. Ein Handeln ist längst überfällig.
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Weil Kinder, die in zwei Haushalten leben, einen höheren finanziellen Bedarf habe, sollten getrennt lebende Eltern, die Hartz IV beziehen einen Umgangsmehrbedarf beziehen, wenn sie ihr Kind beide betreuen. Eine einfache und unbürokratische Regelungsidee - die heute leider im Bundestag scheiterte.
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Anlässlich des Vorschlags des Finanzministers Schäuble die Kindergeldregelungen für EU-Bürger zu ändern, erklären Franziska Brantner und Wolfgang Strengmann-Kuhn: "Die EU-Kommission hat bereits klar gestellt, dass sie beim Thema Verrechnung des Kindergelds keinen Handlungsbedarf sieht. Es steht zu befürchten, dass eine solche mit hohem bürokratischen Aufwand verbundene Maßnahme in keinem Verhältnis zu den Erträgen stünde."
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Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b des Einkommensteuergesetzes (EStG) soll die regelmäßig höheren Lebensführungskosten von sogenannten echten Alleinerziehenden gegenüber anderen Erziehenden berücksichtigen.
Es gilt nun zu beurteilen, welche Auswirkung die Erhöhung sowie die Berücksichtigung weiterer Kinder hat und welche weiteren Reformen notwendig sind, um Familien endlich unabhängig vom Status und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Einkommensverhältnisse in gleicher Weise entlasten und fördern zu können. Hierzu liegen jedoch bisher noch nicht die entsprechenden Daten vor.
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