Der Bundestag hat nach Beginn der Krise in einem Schnellverfahren die Zugänge zur Grundsicherung durch den befristeten Verzicht auf die Vermögensprüfung, eine vereinfachte Einkommensprüfung, die Erstattung der tatsächlichen Wohnkosten und den Verzicht auf Sanktionen deutlich gelockert, um in der Krise schnell und unbürokratisch Hilfen zu gewähren. Dies war ein wichtiger und richtiger Schritt. Jedoch gelten diese Regeln nicht für alle Leistungsbeziehenden, sondern in erster Linie für jene, die erst im Zuge der Krise Grundsicherungsleistungenneu beantragen. Mit diesem Antrag schlagen wir eine befristete Akutmaßnahme für die Zeit der Corona-Krise vor. Es sollte einen Aufschlag auf die Regelsätze in der Grundsicherung nach den Sozialgesetzbüchern(SBG) II und XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden, um existentielle Notlagen zu verhindern und sicherzustellen, dass sich für die Ärmsten die Situation nicht weiter verschärft.
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Das Kurzarbeitergeld muss nachgebessert werden. Es sollte gezielt für kleine bis mittlere Einkommensbereiche angehoben werden. Das ist notwendig, damit die Menschen aufgrund der Corona-Pandemie nicht in die Armut abgleiten. Mehr dazu im Antrag zum "Kurzarbeitergeld Plus"
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Die Maßnahmen zur Eindämmung der unkontrollierten Ausbreitung von COVID-19 stellen vor allem Familien mit Kindern vor eine Herkules-Aufgabe: Kinderbetreuung zu Hause, Home-Schooling und gleichzeitig, sofern es die Arbeitssituation zulässt, von zu Hause aus zu arbeiten. Von dieser Mehrfachbelastung sind insbesondere Frauen betroffen.
Unser Antrag zeigt Lösungswege für die vielfältigen Herausforderungen auf, vor denen Familien in der aktuellen Situation stehen.
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Die europäische Idee gilt in diesen Zeiten mehr denn je: Gemeinsame Herausforderungen können nur gemeinsam gelöst werden. Diese Corona-Pandemie kennt keine Grenzen. Deshalb müssen die EU-Mitgliedstaaten der EU die Rolle zuschreiben, die ihr gebührt. Die EU muss zur zentralen Akteurin bei der Suche nach europäischenLösungen für die Bewältigung der Pandemie werden – in der EU und in ihrer Nachbarschaft. Mit der anstehenden deutschen Ratspräsidentschaft trägt die Bundesrepublik Deutschland besondere Verantwortung dafür, dass dieser Weg gut gemeinsam gelingen kann. Dafür muss sie jetzt entschieden europäisch handeln. Mehr dazu in diesem Antrag...
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Derzeit wird über eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes diskutiert. Ich sage, 80% Kurzarbeitergeld sind für geringe Einkommen einfach noch zu wenig, gleichzeitig ist eine Erhöhung auf 80% für alle Betroffenen sehr teuer. Mehr dazu hier...
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Themen: Vorschlag zur Anhebung des Kurzarbeitergeldes, Aufruf Coronabonds, Auswertung Kleine Anfrage "Evaluation Qualifizierungschancengesatz", Video: Interview zum Thema Weiterbildung
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Wir schlagen vor, dass das Kurzarbeitergeld für geringe und mittlere Einkommen bis zu einem Nettoeinkommen von 2300 Euro erhöht wird. Den Höchstsatz von 90 Prozent erhalten Beschäftigte bis zu einem Nettoentgelt von 1.300 Euro. Wer wenig verdient, erhält im Vergleich zu heute ein höheres Kurzarbeitergeld und wird so vor Armut geschützt.
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n-tv berichtet über unser Autor*innenpapier:
Viele Betriebe stellen derzeit auf Kurzarbeit um. Wer vorher wenig verdient hat, steht jetzt mit noch weniger da. In einem ntv.de exklusiv vorliegenden Konzept fordern die Grünen deshalb ein nach Einkommen gestaffeltes Kurzarbeitergeld, das auf bis zu 90 Prozent des Nettolohns steigen soll.
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Über 130 grüne Abgeordnete aus Land, Bund und Europa appellieren an die Bundesregierung.
Um der COVID19-Epidemie in Europa zu begegnen, muss Europa gemeinsam handeln. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, mit den europäischen Partner in einen konstruktiven Austausch über gemeinsame europäische Anleihen zu gehen!
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Im Rahmen der Reihe "Dialog Erwachsenenbildung" des Arbeitsbereichs Erwachsenenbildung und Weiterbildung am Institut für Sozialpädagogik und Erwachsenenbildung Goethe-Universität Frankfurt führte Dr Strengmann-Kuhn ein Expertengespräch mit Prof. Dr. Dieter Nickel zum breiten Feld der Erwachsenenbildung.
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Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hat oberste Priorität. Die Folgen, wie steigende Arbeitslosigkeit und zunehmende Kurzarbeit müssen auch weiterhin mit energischen Maßnahmen begleitet und für die Menschen sozial abgefedert werden. Dazu kommentiere ich die heutige Presseknferenz von Hubertus Heil anlässliche der monatlichen Arbeitsmarktberichterstattung.
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Seit knapp einem Jahr fördert die Bundesagentur für Arbeit nicht nur Arbeitslose, sondern auch Beschäftigte mit Weiterbildung. Doch gab es bisher nur einen geringen Anstieg solcher Maßnahmen und Kurse. Mit einer kleinen Anfrage habe ich der Bundesregierung auf den Zahn gefühlt, wie die staatliche Unterstützung bisher von den Unternehmen und Arbeitnehmern genutzt wurde. Darüber berichtet der Tagesspiegel.
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Themen: Corona, Arbeitsversicherung vs. "Arbeit für morgen"-Gesetz, Arbeitsmarktpolitik, Grundeinkommen, Entlastung unterer Einkommen, Rentenbesteuerung u.a.
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Artikel im Heusenstämmer Stadtblättchen: Vor uns liegt ein Jahrzehnt der Veränderungen. Ob es Veränderungen zum Besseren oder Ver-änderungen zum Schlechteren werden, ist kein Zufall, sondern liegt an uns.
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Am 1. Januar 2019 ist das Qualifizierungschancengesetz in Kraft getreten. Das Gesetz beabsichtigte eine bessere Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit. Jetzt soll die Beratung nicht mehr nur Arbeitslosen zur Verfügung stehen, sondern auch mehr Beschäftigten, um sie im digitalen Wandel vor drohendem Jobverlust zu bewahren. Unabhängig von Ausbildung, Alter und Betriebsgröße soll Weiterbildung ermöglicht und damit einfacher zugänglich werden. Es ist notwendig, die Wirkung der bestehenden gesetzlichen Regelungen regelmäßig zu beleuchten. Fragen, wie und ob die bestehenden Maßnahmen und Veränderungen des Qualifizierungschancengesetzes wirken, habe ich in einer kleinen Anfrage zusammengestellt.
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