Das Kurzarbeitergeld muss vor Armut schützen. Wir fordern deswegen in unserem Antrag eine einkommensabhängige Aufstockung für mittlere und geringe Einkommen, damit Kurzarbeitende nicht mit Arbeitslosengeld II aufstocken müssen. Außerdem fordern wir, dass auch alle Auszubildenden einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld erhalten sollen.
Wir fordern, dass:
- das Kurzarbeitergeld für kleine und mittlere Einkommen erhöht wird. Für Beschäftigte mit einem Nettoeinkommen unter 2.300 Euro erhöht sich der Prozentsatz des Kurzarbeitergeldes – umso stärker je geringer das Einkommen. Den Höchstsatz von 90 Prozent erhalten Beschäftigte mit einem Nettoentgelt von bis zu 1.300 Euro. Wie beim jetzigen Kurzarbeitergeld erhalten Beschäftigte mit Kin-dern jeweils 7 Prozentpunkte mehr;
- für Auszubildende zu jedem Zeitpunkt Kurzarbeitergeld in Höhe von 100 Prozent beantragt werden kann. Für die Unternehmen entfällt die Pflicht, vor Antragstellung sechs Wochen lang die Ausbildungsvergütung zu tragen.
Hier unser vollständiger Antrag:
Kurzarbeitergeld Plus einführen
Hier unser Autor*innen-Papier, in dem unser Vorschlag ausführlich erläutert wird (mit Tabellen und Grafiken):
Kurzarbeitergeld sozial gerecht ausgestalten