Was tun, um die Arbeitslosenversicherung für die Veränderungen in der Arbeitswelt fit zu machen? Wie können wir Erwerbslosen, Arbeitnehmer*innen und Selbständigen Angebote machen, die zu ihrer beruflichen Entwicklung passen? Wie unterstützen wir Unternehmen die Digitalisierung angehen wollen und ihre Mitarbeiter*innen mitnehmen wollen? Klar ist, der Arbeitsmarkt in Deutschland wandelt sich. Mit unserem Antrag machen wir konkrete Vorschläge speziell für den Bereich der Arbeitslosenversicherung. Wir glauben, der Wandel lässt sich jetzt positiv gestalten und die gute finanzielle Situation bei der Bundesagentur für Arbeit und im Bundeshaushalt eröffnen ein gutes Zeitfenster für einen zukunftsorientierten Umbau in eine Arbeitsversicherung, die Arbeitslose und Erwerbstätige unterstützt.
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Um Unternehmen und Beschäftgte im Strukturwandel besser zu unterstützen, wollen wir eine Qualifizierungs-Kurzarbeit einführen, in der die Beschäftigten weiterqualifiziert werden können. Darüber hinaus gilt es auch, die Beschäftigten stärker als heute an der Ausgestaltung der ökologischen Transformation zu beteiligen. Deswegen wollen wir die Mitbestimmung stärken.
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Die betriebliche Mitbestimmung feiert dieses Jahr mit dem Betriebsrätegesetz von 1920 ihr hundertjähriges Jubiläum. Seither hat sie dazu beigetragen, Beschäftigte zu aktiven Akteuren bei der Gestaltung ihrer Arbeitswelt zu machen. Jetzt ist es Zeit für ein Update bei der Mitbestimmung, um sie für den digitalen Wandel fit zu machen. Denn durch die digitale Transformation steigen die Anforderungen an die Mitbestimmung und es gilt die neuen Chancen und die Potenziale für Emanzipation, Nachhaltigkeit und gute Arbeit zu nutzen.
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Nicht immer sind sich Rentnerinnen und Rentner im Klaren darüber, ob sie eine Steuererklärung einreichen müssen oder nicht. Weder das Finanzamt noch die Deutsche Rentenversicherung informiert die Betroffenen, wenn die Höhe ihrer Rente eine Steuererklärungspflicht nach sich zieht. Gleichwohl informiert die Deutsche Rentenversicherung die Finanzverwaltung über den Bezug einer Rente. Darauf erfolgen in den Finanzämtern Überprüfungen der Steuererklärungspflicht von Rentnerinnen und Rentnern. Hierdurch kommt es, teils erst nach Jahren, zu Steuernachzahlungsforderungen.Hierdurch kommt es, teils erst nach Jahren, zu Steuernachzahlungsforderungen. Darauf sind Verzugszinsen von 6 % jährlich zu zahlen. In anderen Fällen rutschen Rentnerinnen und Rentner erst in hohem Alter in die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung und sind damit häufig überfordert. Diese Umstände verunsichern viele Betroffene und stellen sie vor unnötige Probleme und Herausforderungen. Gerade für die Menschen, die ausschließlich eine gesetzliche Rente beziehen, können Maßnahmen ergriffen werden, um die Besteuerung ihrer Einkünfte transparenter und einfacher zu gestalten.
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15 Jahre nach Einführung der umfangreichen Arbeitsmarkt- und Sozialstaatsreform wird „Hartz IV“ weder den Menschen noch den Anforderungen des Arbeitsmarkts gerecht. Trotz einer insgesamt guten konjunkturellen Lage und niedrigen Arbeitslosenzahlen ist die Langzeitarbeitslosigkeit im Bereich des SGB II weiterhin hoch und verfestigt. Menschen, die lange arbeitslos sind, benötigen vielmehr eine Vielzahl von aufeinanderfolgenden Schritten sowie individuell ausgerichteter Instrumente, die eine intensive Begleitung und das Ausprobieren im geschützten Rahmen ermöglichen. Der „Soziale Arbeitsmarkt“ ist hier ein guter erster Schritt, der jedoch dringend weiterentwickelt werden muss.
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Wir und viele Wohlfahrtsverbände fordern es seit Jahren: Eine offizielle Statistik über Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit in Deutschland. Endlich legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf dazu vor, vor allem, weil er nicht alle Wohnungslosen erfasst. Wir haben deswegen einen eigenen Antrag gestellt, der Nachbesserungen fordert.
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Weniger als die Hälfte der Menschen, die nur kurzzeitig ohne Job sind, erhalten das eigentlich für sie gedachte Arbeitslosengeld I, wie aus der Antwort der schriftlichen Frage an die Bundesregierung hervor geht. Hier geht es zu meiner Auswertung.
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Das Bundesverfassungsgericht hat eine notwendige rote Linie für Sanktionen beim Arbeitslosengeld II gezogen. Nun ist es die Aufgabe des Gesetzgebers, die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts schnellstmöglich umzusetzen. In unserem Antrag haben wir ein paar Kernpunkte zusammen getragen, die bei einer neuen Gesetzgebung unbedingt berücksichtig werden müssen.
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Fast eine Million Haushalte sind auf Hartz IV angewiesen, obwohl mindestens ein Mitglied erwerbstätig ist. Das ergab meine schriftliche Frage an die Bundesregierung vom Oktober 2019.
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Jedes fünfte Kind in Deutschland lebt in Armut. Die Zahl der von Armut bedrohten Kinder, die mit schlechten Chancen ins Leben starten müssen, wird seit Jahren nicht kleiner. Damit allen Kindern Unterstützung und Teilhabe garantiert wird, braucht es eine eigenständige Kindergrundsicherung.
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