Bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets sind die zuständigen Kommunen angehalten, auf einen Zugang der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu geeigneten Angeboten der gesellschaftlichen Teilhabe hinzuwirken. Der Bund hat zwar kein Weisungs- und Eingriffsrecht in die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets, aber die Kompetenz durch bundesgesetzliche Regelungen nachzusteuern, um z. B. den Erfüllungs- und Verwaltungsaufwand für die beteiligten Akteure vor Ort zu reduzieren oder die Leistungshöhe anzupassen.
Wir haben die Bundesregierung zu aktuellen Zahlen zum Bildungs- und Teilhabepaket und nach Möglichkeiten zur Verbesserung der Umsetzung gefragt.
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Personen, die sich mit einer Aufenthaltsgestattung seit mehr als 15 Monaten in Deutschland aufhalten, sowie Personen in einer Duldung können bei der Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums in eine Förderlücke geraten, die ihre Existenzsicherung ernsthaft gefährdet.
Wir möchten mit unserem Antrag diese Förderlücke schließen.
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Investitionen in die Qualität der Kindertagesbetreuung sind echte Zukunftsinvestitionen. Werden Kinder frühzeitig gefördert, gibt es später weniger Nachholbedarf. Erreichen die Kinder im Laufe ihres Lebens höhere Bildungsabschlüsse und sind als Erwachsene seltener arbeitslos, steigen die Einkommensteuer und auch die Sozialversicherungseinnahmen. Die Subventionierung der Kinderbetreuung trägt maßgeblich zur Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität von Familien, besonders auch von Alleinerziehenden, bei. Die Beteiligung des Bundes an der Kinderbetreuung ist unter allen Leistungen des Bundes zur Familienförderung diejenige mit der am stärksten armutsreduzierenden Wirkung.
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Die EU-Kommission hat neue Instrumente vorgeschlagen um im Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union ab 2021 Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu sichern. Wir fragen die Bundesregierung nach möglichen Auswirkungen dieser Instrumente und nach der Bewertung der Regierung zu den Vorschlägen.
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Das aktive und passive Wahlrecht steht grundsätzlich jeder Bürgerin und jedem Bürger zu (Art. 38 GG). Nach dem Bundeswahlgesetz (BWahlG) und dem Europawahlgesetz (EuWG) sind allerdings all jene Menschen pauschal vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt ist. Ebenfalls ausgeschlossen sind Menschen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und aufgrund dessen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Auf diese Weise werden knapp 85.000 Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Nach geltenden menschenrechtlichen Standards sind diese Ausschlusstatbestände nicht zu rechtfertigen. Sie stehen im Widerspruch zu den Zielen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNBRK), die seit 2009 in Deutschland geltendes Recht ist. Artikel 29 der UN-BRK sieht vor, dass Menschen mit Behinderungen ihre politischen Rechte, insbesondere das Wahlrecht, gleichberechtigt mit anderen wahrnehmen können.
Daher wollen wir diese Ausschlusstatbestände im Gesetz streichen.
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Anlässlich des 55. Jahrestages des Élysée-Vertrages haben die Assemblée nationale und der Deutsche Bundestag am 22. Januar 2018 in jeweiligen Sondersitzungen eine gemeinsame Resolution verabschiedet, die ihre Regierungen auffordert den Élysée-Vertrag zu erneuern. In dieser gemeinsamen Resolution werden unter II. Nummer 10 im Rahmen eines künftigen Parlamentsabkommens jährliche Unterrichtungen der Parlamente durch die Regierungen über die Ziele und Umsetzung der Beschlüsse des Deutsch-Französischen Ministerrates in Form eines Berichts gefordert.
Um bereits vorher einen Stand der aktuellen deutsch-französischen Vorhaben in Erfahrung zu bringen haben wir am 28. Februar 2018 eine Kleine Anfrage gestellt und bitten jetzt um die Aktualisierung einiger Antworten.
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Die Bundesregierung will das Teilzeitrecht nun weiterentwickeln und den Rechtsanspruch auf die sogenannte Brückenteilzeit und die Möglichkeit, die Arbeitszeit aus der Teilzeit heraus wieder zu verlängern, umsetzen. Es stellen sich jedoch wichtige Fragen. Inwiefern profitieren gerade Frauen von den Plänen der Bundesregierung? Wie praktikabel ist die Brückenteilzeit und werden die anvisierten Ziele auch wirklich erreicht? Und wie konsistent ist der vorgelegte Gesetzentwurf?
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Der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union rückt näher, gleichzeitig steigt die Unsicherheit hinsichtlich der rechtlichen Auswirkungen.
Wir haben die Bundesregierung zu diesem Thema um nähere Erläuterung und Bewertungen gebeten.
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Wie viele Menschen über 25 Jahre beziehen derzeit seit mindestens sieben Jahren (insgesamt) innerhalb der letzten acht Jahre Arbeitslosengeld II und wie ist deren Erwerbsstatus (Vollzeit erwerbstätig/Teilzeit sozialversicherungspflichtig? Danach fragte ich im August die Bundesregierung und erhielt eine
erschreckende Antwort: über eine Million Menschen sind seit mindestens sieben Jahren in Leistungsbezug!
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Es war erfreulich, dass auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
sich zuvorderst ein ausführlicher Passus zur Stärkung des sozialen Europa
hierzu befindet. Allerdings verpasst die Bundesregierung aus Sicht der Fragesteller
diese Chance, wenn sie jetzt nicht mit Nachdruck auf eine sozialpolitische
Wende in Europa drängt. Die kleine Anfrage klopfte die verschiedenen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ab. Zu den Antworten geht es hier...
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