Schriftliche Frage | 30.10.2019

Trotz Erwerbstätigkeit fast eine Million Haushalte auf Hartz IV angewiesen

Schriftliche Fragen mit Antwort vom Oktober 2019 - Auszug aus dem Protokoll Deutscher Bundestag Drucksache 19/14492  S. 41-42  (im PDF Reader Seite 47-48)

Fragen: 
Wie hoch ist die Anzahl der Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Arbeitslosengeld II-Bezug lebt, in denen mindestens eine Person Erwerbseinkommen bezieht (bitte differenziert nach geringfügig und mehr als geringfügig beschäftigt aufführen?

Wie viele Kinder unter 18 Jahren leben in einer Bedarfsgemeinschaft mit Arbeitslosengeld II-Bezug, in denen mindestens eine Person Erwerbseinkommen bezieht (bitte differenzieren nach geringfügig und mehr als geringfügig beschäftigt), und wie hoch ist deren Anteil an allen Kindern unter 18 Jahren, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Arbeitslosengeld II-Bezug leben?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 24. Oktober 2019

Die Fragen Nr. 179 und 180 werden wegen ihres Zusammenhangs wie folgt beantwortet:
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) gab es im März 2019 rund 952.000 Bedarfsgemeinschaften (BG) mit mindestens einem erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB), in denen rund 2,2 Millionen Personen lebten. In rund 321.000 BG gab es mindestens einen ausschließlich geringfügig Beschäftigten ELB, während es in rund 514.000 BG mindestens einen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ELB gab. Rund 706.000 bzw. rund 1,3 Millionen Personen lebten im März 2019 in diesen BG. Eine Unterscheidung von geringfügigen und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen ist nur für die abhängig Erwerbstätigen möglich, für die eine Meldung zur Beschäftigung vorliegt. Die Ergebnisse sind in der beigefügten Tabelle dargestellt. Aktuellere Daten in dieser Differenzierung liegen nicht vor

In den BG mit mindestens einem erwerbstätigen ELB lebten im März 2019 rund 789.000 Kinder unter 18 Jahren. In den BG mit mindestens einem ausschließlich geringfügig Beschäftigten ELB waren es 232.000 Kinder, während es in den BG mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ELB 489.000 Kinder unter 18 Jahren gab. Weitere Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle dargestellt: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/144/1914492.pdf  - S.48 aufrufen