Antrag | 16.12.2019

Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern

Aktuell verengt sich die Arbeitsförderung im SGB II auf die kurzfristige (Wieder-)Eingliederung arbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt. Dieser Fokus ist schon allein deshalb zu kurz gedacht, da ein großer Teil der Leistungsbeziehenden seit vielen Jahren vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen ist, beispielsweise aufgrund fehlender Schul- und Berufsabschlüsse oder gesundheitlicher Einschränkungen. Reine Mobilisierung und Aktivierung wird hier weder zu nachhaltigen Beschäftigungsverhältnissen noch zu sinnstiftender Betätigung führen. Aufgabe der Arbeitsförderung muss einerseits die mittel- bis langfristige Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit mit tatsächlich individuellen und passenden Angeboten durch die Jobcenter sein. Dies umfasst formale Qualifizierung und die dafür nötigen Zwischenschritte zur Stabilisierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt. Gleichzeitig muss auch soziale Teilhabe als Ziel der Arbeitsförderung verankert werden. Damit können sich Entscheidungen für Unterstützungsleistungen maßgeblich an den aktuellen Bedürfnissen der Arbeitslosen sowie ihren Stärken und Schwächen orientieren statt einer reinen Verwertungslogik unterliegen. Dieser Perspektivwechsel beinhaltet auch, dass die Arbeitsförderung strikt nur auf Grundlage von Freiwilligkeit und einem Wunsch- und Wahlrecht der langzeitarbeitslosen Menschen basieren kann. Langfristige Integration in den Arbeitsmarkt wird nur erfolgreich sein, wenn die Menschen notwendige Schritte nachvollziehen können, als passend erachten und sich mit der Richtung der Maßnahmen identifizieren können. Nur eine Beratung und Arbeitsförderung auf Augenhöhe mit Respekt und Wertschätzung motiviert und lässt Vertrauen auf dem schwierigen Weg zurück in den Arbeitsmarkt entstehen. Um das Ziel nachhaltiger Arbeitsmarktintegration zu erreichen, muss die schnelle Vermittlung in jedwede Tätigkeit zurückgestellt werden. Im Vordergrund müssen die Leistungen der Arbeitsförderung stehen, die individuell passen und nachhaltig wirken.

Hierzu und zu weiteren Aspekten macht der Antrag verschiedene Vorschläge: Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern Drucksache Nr.: 19/15975

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