Behinderte Menschen stoßen im Alltag schnell an die Grenzen der gleichberechtigten Teilhabe. Der Restaurantbesuch, der Ausflug ins Kino, zu einem Konzert oder der Arztbesuch können für Menschen mit Beeinträchtigungen schwierig und im schlimmsten Fall unmöglich werden, wenn Gebäude nicht barrierefrei sind. Dabei haben behinderte Menschen das gleiche Recht auf den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten. Barrieren ergeben sich natürlich nicht nur durch Stufen und Treppen. Sie entstehen auch, wenn Webseiten für blinde oder sehbehinderte Menschen nicht lesbar sind, Veranstaltungen nicht in Gebärdensprache übersetzt werden oder Informationen nicht in Leichter Sprache zur Verfügung stehen.
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Erwerbs- und Fürsorgearbeit sind ungleich zwischen Frauen und Männern verteilt. Zwar steigt die Erwerbsbeteiligung von Frauen seit Jahren kontinuierlich, sie arbeiten jedoch überwiegend auf Teilzeitstellen. Zwar sieht das System der gesetzlichen Rentenversicherung kompensatorische Leistungen vor, diese können in aller Regel aber nicht ansatzweise die geringere Arbeitsmarktpartizipation von Frauen ausgleichen. Demensprechend klafft eine große Lücke zwischen den Renten von Männern und Frauen.
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Honorarlehrkräfte arbeiten an Hochschulen, an Volkshochschulen, privaten
Sprachschulen, Goethe-Instituten sowie an anderen Einrichtungen. Sehr häufig
arbeiten sie im öffentlichen Auftrag. Trotz ihrer gesellschaftlich wichtigen und
wertvollen Arbeit befinden sich Honorarlehrkräfte nicht selten in einer prekären
Situation.
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Obwohl bekannt ist, dass Menschen mit Beeinträchtigung in höherem Maße Gewalt
erleben und Artikel 16 Absatz 3 der Behindertenrechtskonvention eine unabhängige
Behörde vorsieht, die Einrichtungen und Dienste, die für behinderte
Menschen bestimmt sind, zur Verhinderung von Gewalt und Missbrauch überwacht,
gibt es in Deutschland keine solche Stelle. Sowohl der Bund als auch die Länder stehen in der Verpflichtung, umfassende und wirksame Konzepte für einen besseren Gewaltschutz zu entwickeln und umzusetzen.
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Die beiden Titel „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ im Einzelplan 11 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind gegenseitig deckungsfähig. Das bedeutet, dass Mehrausgaben eines Titels zulasten des anderen Titels ausgeglichen werden können. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit war jedoch seit Bestehen der Grundsicherung für Arbeitsuchende de facto eine Einbahnstraße. Der tatsächliche Mittelfluss verlief einseitig von den Förderleistungen zu den Verwaltungskosten.
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Die Bundesregierung handelt bei ihren Entscheidungen über den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern ohne einen verantwortungsvollen Kompass. Das zeigen sowohl eine große Anzahl von Exportgenehmigungen, die in deutlichem Widerspruch zu den eigentlich strengen deutschen Regeln stehen, als auch die Summe der regelmäßigen Rekordwerte der Genehmigungen pro Jahr. Wir fordern daher engere und klarere Grenzen und einen klaren Kompass.
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Mit diesem Antrag stellen wir klar: Zu einem menschenwürdigen Existenzminimum gehört die Teilhabe an Freizeit- und Kulturangeboten. Es ist die Aufgabe des Bundes sicherzustellen, dass alle Kinder und Jugendlichen unabhängig vom Einkommen der Eltern einen Sportverein besuchen können oder Nachhilfe nehmen können, um die individuellen Bildungsziele zu erreichen, wenn sie dies wünschen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) wird diesem Anspruch nicht gerecht und gehört daher abgeschafft.
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Der fünfte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung zeigt, dass die
ökomische Situation in Deutschland gut ist und es den Menschen in Deutschland
im Durchschnitt gut geht. Er zeigt aber auch, dass der Wohlstand nicht bei allen
ankommt. Ungleichheit und Armut bewegen sich in Deutschland trotz der guten
Rahmenbedingungen und sinkender Arbeitslosigkeit seit gut zehn Jahren auf Rekordniveau. In diesem Antrag stehen konkrete Vorschläge, die auch zeigen, dass die grüne Bundestagsfraktion soziale Gerechtigkeit in allen Gesellschaftsbereichen immer mit denkt.
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Die Sicherung des Lebensstandards im Alter und die Vermeidung von Altersarmut setzen einen abgestimmten Dreiklang voraus - aus einer starken Rentenversicherung, einer flächendeckenden betrieblichen Altersversorgung und einer dritten Säule, die eine faire und transparente private Altersvorsorge ermöglicht. Das funktioniert noch nicht. Wir wollen deshalb eine „Garantierente“ einführen, die verhindern soll, dass langjährig Versicherte der Gesetzlichen Rentenversicherung im Alter Grundsicherung beantragen müssen. Weitere Vorschläge finden sich in den grünen Anträgen zur Alterssicherung, die auch heute im Plenum zur Debatte stehen.
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Im Jahr 2019 laufen die Bund-Länder-Beziehungen aus und müssen neu geregelt werden. Die Koalition hat im vorliegenden Gesetz die Chance vertan, Deutschland finanzpolitisch zu entrümpeln und auf eine neue zukunftsfeste Basis zu stellen. Besonders problematisch: Union und SPD ermöglichen die Privatisierung von Autobahnen durch die Hintertür. In vielen Bereichen weist der Gesetzentwurf Lücken auf, einige Themen wie der demographische und sozialräumliche Wandel wurden gar nicht angegangen.
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