Die Leistungen der sozialen Mindestsicherung sollen Menschen vor Armut schützen und selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen. Dieser Anspruch wird heute schon nicht erfüllt, weil die Regelbedarfe viel zu knapp kalkuliert sind. Die geringste Kürzung führt dazu, dass Teilhabe noch weiter eingeschränkt wird. Ein Nachweis, dass die Sanktionspraxis einen Beitrag zur nachhaltigen und langfristigen Eingliederung in den Arbeitsmarkt leistet, liegt nicht vor. Die mit den Sanktionen verbundenen sozialen Härten sind besonders angesichts der Tatsache bedenklich, dass viele Sanktionen zu Unrecht ausgesprochen und von den Sozialgerichten wieder zurückgenommen werden.
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Die Einführung des allgemeinen Mindestlohns im Jahr 2015 war überfällig. Er löst zwar nicht alle Probleme im Bereich prekärer Arbeit. Aber er ist wichtig: Viele Beschäftigte verdienen jetzt mehr. Lohndumping und unfairer Wettbewerb wurden begrenzt. Insbesondere Frauen haben vom Mindestlohn profitiert und der Lohnabstand zwischen Ost und West hat sich verringert. Auch der vielfach prognostizierte Abbau von Arbeitsplätzen ist ausgeblieben. Der Mindestlohn als Haltelinie nach unten hat sich also bewährt und...
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In unserer Gesellschaft ist gesellschaftliche Teilhabe stark mit Erwerbsarbeit verbunden. Arbeit bedeutet für die Menschen nicht nur Einkommen, sondern auch Teilhabe, gesellschaftliche Anerkennung und soziale Kontakte. Lang anhaltende Arbeitslosigkeit hingegen isoliert die Menschen und belastet Familien und Partnerschaften. Notwendig ist deshalb eine solidarische Arbeitsmarktpolitik, die für alle Chancen und Perspektiven eröffnet. Auch langzeitarbeitslose Menschen wollen arbeiten und sozial integriert zur Gesellschaft gehören. Darauf muss ein moderner Sozialstaat angemessen reagieren. Kurzfristige Programme und auch die Unterscheidung zwischen „erstem“, „zweitem“ oder gar „drittem“ Arbeitsmarkt sind nicht die Lösung. Notwendig ist deshalb ein Perspektivwechsel hin zu einem Sozialen Arbeitsmarkt...
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Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Beschluss der 94. Arbeits- und Sozialministerkonferenz zur Einführung einer Kindergrundsicherung?
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Bei der „Arbeit auf Abruf“ gemäß § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) vereinbaren die Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberinnen mit den Beschäftigten eine Mindestarbeitszeit, die explizit je nach Arbeitsanfall überschritten werden kann. Werden die Beschäftigten nicht abgerufen, dann muss nur die vereinbarte Arbeitszeit vergütet werden und das ist häufig nur eine geringe Stundenzahl. Damit können die Arbeitsstunden – und damit auch die Vergütung – für die Abrufkräfte von Monat zu Monat stark variieren. Weil die Beschäftigten gleichzeitig abrufbereit sein müssen, können sie häufig keinen weiteren Job annehmen, und das kann dazu führen, dass der Lohn nicht zum Leben reicht. So entsteht ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis, mit dem deutlich mehr Druck, Unsicherheit und weniger Planbarkeit verbunden ist. Die Unternehmen hingegen erhalten Flexibilität und können durch diese Beschäftigungsform einen Teil ihres betriebswirtschaftlichen Risikos auf die Abrufkräfte übertragen.
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Die Lebensumstände von Verbraucherinnen und Verbrauchern sind sehr unterschiedlich. Doch fast alle Verbraucherinnen und Verbraucher können in bestimmten Marktsituationen verletzlich sein. Verbraucherverletzlichkeit (engl.: consumer vulnerability) bedeutet, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht (bzw. nicht in ausreichendem Maße) in der Lage sind, ihre Interessen und ihr persönliches Wohlergehen als Marktteilnehmer zu schützen.
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Die Arbeitswelt wandelt sich. Das sogenannte Normalarbeitsverhältnis ist zwar noch vorherrschend. Doch gerade im vom Strukturwandel geprägten Nordrhein-Westfalen treten neben geschlossene Erwerbsbiographien zunehmend solche, die erzwungene und manchmal auch freiwillige Brüche aufweisen. Prekäre Beschäftigung ist, insbesondere unter Frauen, alles andere als ein Randphänomen. Neue Formen selbständiger Beschäftigung entstehen, die weder über die Rentenversicherung noch über andere Systeme abgesichert sind.
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Eine gesunde Verpflegung in Schulen und Kitas ist ein wichtiger Baustein im Bereich der Gesundheitsprävention. Es besteht ein positiver Zusammenhang zwischen ausgewogenen Mahlzeiten und Konzentration sowie Leistungsfähigkeit. Zudem fördert gemeinsames Essen das soziale Miteinander, ist Teil der Ernährungsbildung und kann dabei einen Beitrag zu einer größeren Wertschätzung von Lebensmitteln und gesunder Ernährung auch über die Schulzeit hinaus leisten. Aus diesen Gründen ist die Essensversorgung in Kitas und Schulen so wichtig.
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Alle Menschen haben das Recht, am kulturellen Leben teilzuhaben, dies gilt
selbstverständlich auch für Menschen mit Beeinträchtigungen. Das garantiert
unter anderem Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention, der den Staat
in die Pflicht nimmt, die kreative, künstlerische und intellektuelle Teilhabe von
Menschen mit Beeinträchtigungen zu unterstützen. Dazu gehört neben dem
Recht, am kulturellen Leben teilzunehmen auch die Möglichkeit der kulturellen
und künstlerischen Entfaltung für Menschen mit Beeinträchtigungen.
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Die 2005 eingeführten Integrationskurse sind ein zentrales Element deutscher Integrationspolitik. Sie bestehen aus einem Sprach- und einem Orientierungskurs und unterstützen Schutzsuchende und andere Einwanderinnen und Einwanderer dabei, in Deutschland anzukommen. Der Zugang zu den Integrationskursen ist oftmals jedoch schwierig. Die fragestellende Fraktion fordert, dass Geflüchtete bereits im laufenden Asylverfahren einen Anspruch auf Teilnahme an den Integrationskursen erhalten, da der Spracherwerb Schlüssel zur Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt ist und daher nicht verzögert werden sollte. Derzeit wird jedoch nur Geflüchteten mit einer sog. guten Bleibeperspektive während des Asylverfahrens ein nachrangiger Zugang zu den Integrationskursen eingeräumt. Dies ist aus Sicht der fragestellenden Fraktion der falsche Ansatz.
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