Seit Juni 2016 haben die Menschen in Deutschland einen Anspruch auf ein Bankkonto mit den grundlegenden Funktionen Bareinzahlungen und Auszahlungen, Ausführungen von Lastschriften, Überweisungen und Daueraufträgen und bargeldlosem Zahlen. Das ist eine wichtige Maßnahme besonders für Obdachlose, Asylsuchende und Geduldete. Gerade in Anbetracht der Tatsache, dass der Zahlungsverkehr immer bargeldloser wird, ist ein eigenes Bankkonto eine wichtige Grundlage für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben geworden. Leider gibt es keine Überblicksseite zum Vergleichen der unterschiedlichen Angebote um solche mit überhöhten Gebühren zu vermeiden. Obwohl es in der deutschen gesetzlichen Regelung so vorgesehen war. In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, hier für mehr Klarheit und Verbraucherschutz zu sorgen und Regeln gegen zu hohe Gebühren beim Basiskonto aufzustellen.
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Die pandemiebedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens treffen gerade Kinder hart. Die in den meisten Bundesländern anstehende schrittweise Öffnung der Schulen und Spielplätze sowie die Ausweitung der Notbetreuung in den Kindertagesstätten sind wichtige erste Schritte, um den Alltavon Kindern und ihren Familien zu entlasten. Bei den aktuellen Diskussionen über Lockerungsmaßnahmen des sogenannten „Lockdowns“, ist der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zu Recht weiterhin vorrangiges Ziel.
Doch die Debatten der letzten Wochen wurden sehr stark aus der Perspektive von Erwachsenen geführt. Dabei fehlt aber eine zentrale Perspektive – die der Kinder. Alle Maßnahmen haben direkte – und manchmal massive – Auswirkungen auf Kinder. Ihre Interessen und Bedürfnisse dürfen aber auch in Krisenzeiten nicht aus dem Blick geraten.
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Die Covid-19-Pandemie hat Deutschland und die Welt fest im Griff. Coronazeit ist Krisenzeit. Sie trifft alle Menschen hart – jedoch nicht gleichermaßen. In den meisten Krisen leiden die Ärmsten der Armen besonders und unmittelbar an den Folgen. All jene Menschen, die über keinen eigenen Schutzraum verfügen, wohnungslose Menschen und jene, die ganz ohne Dach über dem Kopf auf der Straße leben, brauchen schnell und unbürokratisch sozialstaatliche Unterstützung.
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Mit den vom Bundestag mit großer Mehrheit beschlossenen Soforthilfen für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen soll den von der Krise unmittelbar Be-troffenen schnell und effektiv geholfen werden. Bei vielen Freiberuflern kommen diese Hilfen allerdings nicht richtig an, weil die Zuschüsse für Miet- und Pachtausgaben sowie andere Betriebskosten bestimmt sind, aber ausdrücklich nicht für den eigenen Lebensunterhalt. Die Soforthilfen für Soloselbstständige und Kleinstbetriebe erweisen sich deshalb für viele Selbstständige als Enttäuschung. Ein Lösungsansatz bietet dieser Antrag...
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Der Bundestag hat nach Beginn der Krise in einem Schnellverfahren die Zugänge zur Grundsicherung durch den befristeten Verzicht auf die Vermögensprüfung, eine vereinfachte Einkommensprüfung, die Erstattung der tatsächlichen Wohnkosten und den Verzicht auf Sanktionen deutlich gelockert, um in der Krise schnell und unbürokratisch Hilfen zu gewähren. Dies war ein wichtiger und richtiger Schritt. Jedoch gelten diese Regeln nicht für alle Leistungsbeziehenden, sondern in erster Linie für jene, die erst im Zuge der Krise Grundsicherungsleistungenneu beantragen. Mit diesem Antrag schlagen wir eine befristete Akutmaßnahme für die Zeit der Corona-Krise vor. Es sollte einen Aufschlag auf die Regelsätze in der Grundsicherung nach den Sozialgesetzbüchern(SBG) II und XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden, um existentielle Notlagen zu verhindern und sicherzustellen, dass sich für die Ärmsten die Situation nicht weiter verschärft.
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Das Kurzarbeitergeld muss nachgebessert werden. Es sollte gezielt für kleine bis mittlere Einkommensbereiche angehoben werden. Das ist notwendig, damit die Menschen aufgrund der Corona-Pandemie nicht in die Armut abgleiten. Mehr dazu im Antrag zum "Kurzarbeitergeld Plus"
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Die Maßnahmen zur Eindämmung der unkontrollierten Ausbreitung von COVID-19 stellen vor allem Familien mit Kindern vor eine Herkules-Aufgabe: Kinderbetreuung zu Hause, Home-Schooling und gleichzeitig, sofern es die Arbeitssituation zulässt, von zu Hause aus zu arbeiten. Von dieser Mehrfachbelastung sind insbesondere Frauen betroffen.
Unser Antrag zeigt Lösungswege für die vielfältigen Herausforderungen auf, vor denen Familien in der aktuellen Situation stehen.
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Die europäische Idee gilt in diesen Zeiten mehr denn je: Gemeinsame Herausforderungen können nur gemeinsam gelöst werden. Diese Corona-Pandemie kennt keine Grenzen. Deshalb müssen die EU-Mitgliedstaaten der EU die Rolle zuschreiben, die ihr gebührt. Die EU muss zur zentralen Akteurin bei der Suche nach europäischenLösungen für die Bewältigung der Pandemie werden – in der EU und in ihrer Nachbarschaft. Mit der anstehenden deutschen Ratspräsidentschaft trägt die Bundesrepublik Deutschland besondere Verantwortung dafür, dass dieser Weg gut gemeinsam gelingen kann. Dafür muss sie jetzt entschieden europäisch handeln. Mehr dazu in diesem Antrag...
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Am 1. Januar 2019 ist das Qualifizierungschancengesetz in Kraft getreten. Das Gesetz beabsichtigte eine bessere Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit. Jetzt soll die Beratung nicht mehr nur Arbeitslosen zur Verfügung stehen, sondern auch mehr Beschäftigten, um sie im digitalen Wandel vor drohendem Jobverlust zu bewahren. Unabhängig von Ausbildung, Alter und Betriebsgröße soll Weiterbildung ermöglicht und damit einfacher zugänglich werden. Es ist notwendig, die Wirkung der bestehenden gesetzlichen Regelungen regelmäßig zu beleuchten. Fragen, wie und ob die bestehenden Maßnahmen und Veränderungen des Qualifizierungschancengesetzes wirken, habe ich in einer kleinen Anfrage zusammengestellt.
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Homeoffice und mobiles Arbeiten sind noch immer ein Privileg für wenige. 2017 arbeiteten in Deutschland nur 11 Prozent der Erwerbstätigen „gewöhnlich
oder gelegentlich“ im Homeoffice. In den Niederlanden waren es mehr als dreimal so viele. Dabei wäre laut DIW bei 40 Prozent aller Arbeitsplätze mobile Arbeit im Homeoffice theoretisch möglich. Gleichzeitig wünschen sich rund 30 Prozent aller Beschäftigten die Möglichkeit, zeitweise mobil arbeiten zu können. Grundlegendes Motiv ist dabei der Wunsch nach mehr zeitlicher Selbstbestimmung und nicht allein der Wunsch nach der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das gilt auch für Singles und Paare ohne Kinder.
Wer im Homeoffice arbeitet, hat keine langen Fahrtzeiten zum betrieblichen Arbeitsplatz. Das ist auch ökologisch sinnvoll. Dazu haben die Beschäftigten weniger Stress und mehr Zeit für Erholung. Das erhöht die Lebensqualität und Zufriedenheit der Beschäftigten. In unserem Antrag fordern wir ein Recht auf Homeoffice und machen Vorschläge zur Umsetzung.
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