In Deutschland erleben wir derzeit mit 44 Millionen Erwerbstätigen eine Rekordbeschäftigung. Die Bundesagentur für Arbeit vermeldet, dass die Zahl der
Erwerbslosen auf knapp unter 2,5 Millionen gesunken ist, was im Vergleich mit
den anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) einer der niedrigsten
Erwerbslosenquoten entspricht. Diese Entwicklung hat allerdings auch
Schattenseiten, die weite Teile der erwerbstätigen Bevölkerung betreffen. Für Millionen von Erwerbstätigen reicht ihre Erwerbsarbeit nicht aus, um
davon leben zu können...
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Einige befristete Regelungen im Arbeitsförderungsrecht sollten im Rahmen eines sogenannten Omnibus-Gesetzes erneut befristet verlängert werden. Hierbei sind insbesondere die Verlängerung der Sonderregelung für kurz befristet Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung und die der Assistieren Ausbildung zu nennen. Zum gesamten Gesetzentwurf legte unsere Fraktion einen Entschließungsantrag vor.
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Der deutsche Rüstungskonzern Rheinmetall AG plant, sich am Bau einer Panzerfabrik in der Türkei zu beteiligen. Dazu ging die Rheinmetall AG ein Joint Venture mit der türkischen Fahrzeugbaufabrik BMC des Unternehmers Ethem Sancak ein. Dieser Unternehmer ist Mitglied des Parteivorstandes der türkischen Regierungspartei AKP. BMC erhielt vom türkischen Präsidenten den Zuschlag für den Bau von vorerst 250 Kampfpanzern. Der Umfang des Auftrags soll sich auf 3 Mrd. Euro belaufen. Folgeaufträge sind geplant.
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Die Arbeitszeit ist wieder zum Gegenstand öffentlicher Diskussionen und politischer Auseinandersetzungen geworden. Die Arbeitgeberseite fordert eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit. Die Gewerkschaften vertreten hingegen die Auffassung, dass die gesetzlichen und tariflichen Rahmenbedingungen bei der Arbeitszeit flexibel genug sind und kein Änderungsbedarf besteht.
Vor diesem Hintergrund stellen sich etliche Fragen. Wie flexibel arbeiten die Beschäftigten heute? Bedeutet Flexibilität auch Gestaltungsspielraum für die Beschäftigten? Und welche Auswirkungen haben immer flexiblere Arbeitszeiten auf die Gesundheit der Beschäftigten und auf das private und gesellschaftliche Leben?
Die Antworten auf die Kleine Anfrage sollen zur Versachlichung der Arbeitszeitdebatte beitragen und den politischen Handlungsbedarf aufzeigen.
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Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt. Vor allem wandeln sich die Ansprüche an Arbeit und Leben, denn auch unsere Gesellschaft verändert sich fortwährend. Ebenso ändern sich die Bedürfnisse hinsichtlich der Arbeitszeit im Lebensverlauf. Wer Kinder bekommt, will anders arbeiten als Alleinstehende. Wer parallel zum Job noch eine Zusatzausbildung absolviert, braucht nochmals andere Rahmenbedingungen. Ein einziges Arbeitszeitmodell für ein ganzes Erwerbsleben reicht für die Vielzahl unterschiedlicher Bedürfnisse und die sich wandelnden individuellen Lebenssituationen nicht aus. Gleichzeitig wird das auch den veränderten Partnerschaftsmodellen nicht gerecht: Viele Frauen wollen sich nicht mehr auf ein berufliches Abstellgleis stellen lassen und auf eine eigenständige Existenzsicherung verzichten, nur weil sie sich für Kinder entscheiden; gleichzeitig wollen viele Männer nicht mehr nur Feierabend- und Wochenend-Väter sein, sondern sich gleichberechtigter an der Kindererziehung beteiligen.
Wir wollen Beschäftigten mehr Zeitsouveränität ermöglichen.
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Alleinerziehende Eltern sind besonders stark von Armut betroffen und armutsgefährdet. Viele Kinder, deren Eltern getrennt leben, erhalten keinen oder nur geringen Barunterhalt. Zahlt ein Elternteil keinen Unterhalt, haben Alleinerziehende für ihre Kinder Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Dieser wurde bis zum 30. Juni 2017 jedoch nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes und maximal 72 Monate lang ausgezahlt. Zum 1. Juli 2017 hat der Gesetzgeber diese Begrenzungen aus dem Unterhaltsvorschussgesetz gestrichen. Die Auswirkungen dieser – an sich begrüßenswerten – Reform auf Alleinerziehende mit kleinen Einkommen illustrieren allerdings einmal mehr, was Anne Lenze und Antje Funcke 2016 in einer Studie für die Bertelsmann Stiftung als Teil einer „Sozialleistungsfalle“ beschrieben haben: Alleinerziehende, die bisher statt Unterhaltsvorschuss Kinderzuschlag, Wohngeld und Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten haben, können mit dem Unterhaltsvorschuss finanziell schlechter gestellt sein. Grund dafür sind bestehende Schnittstellenprobleme mit anderen Sozialleistungen, wie auch die vorrangige Beantragung des Unterhaltsvorschusses:
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In mehreren Prüfberichten hat der Bundesrechnungshof die Förderpraxis der Jobcenter in den Blick genommen. In der abschließenden Mitteilung an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales über die Prüfung des Absolventenmanagements im Rechtskreis des SGB II werden die Förderprogramme der Jobcenter als „oft nur zufällig erfolgreich“ eingeordnet. In einer Mitteilung über die Prüfung der Zuweisung und Durchführung von Präsenzmaßnahmen im Rechtskreis des SGB II wird ausgeführt, dass die Jobcenter durch „ihr nicht zielgerichtetes Vorgehen und die mangelnde Rücksichtnahme auf die Belange der Leistungsberechtigten (...) in einem erheblichen Teil der geprüften Fälle deren unverzügliche Eingliederung nicht gefördert, sondern sogar gefährdet“ haben. Die starke Standardisierung der Dienstleistungen für Arbeitslose stößt auch innerhalb der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf Kritik und wird in wissenschaftlichen Studien kritisch bewertet (www.iab-forum.de/category/dossier/ba-projektmach-es-einfach/).
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Armut schmerzt und grenzt aus: wenn Kinder nicht mit Freunden ins Kino gehen oder ein Musikinstrument lernen können. Der Kinderzuschlag wurde als einkommensabhängige Ergänzung zum Kindergeld eingeführt, um die Armut von Kindern und Familien zu reduzieren. Er soll Eltern unterstützen, die zwar ihren eigenen Bedarf grundsätzlich bestreiten können, aber über keine ausreichenden finanziellen Mittel verfügen, den Bedarf ihrer Kinder zu decken. Mit ihren im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Vereinbarungen zur Weiterentwicklung des Kinderzuschlags gehen auch Union und SPD davon aus, dass das Instrument verändert werden muss. Es ist jedoch nicht erkennbar, dass die Regierung das zentrale Problem des Kinderzuschlags angehen wird...
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Damit die berufliche Aus- und Weiterbildung in Zukunft ihr gesamtes Potenzial entfalten kann, müssen Bildungsgerechtigkeit und Fachkräftesicherung zusammen gedacht werden. Digitalisierung, Integration von Geflüchteten, Gleichwertigkeit der Bildungswege und niedrigschwellige Zugänge ins lebensbegleitende Lernen für alle Menschen werden nur dann erfolgreich gemeistert werden können, wenn sich Bund, Länder und Kommunen zusammen mit Gewerkschaften, Kammern und Arbeitgebern als Verantwortungsgemeinschaft begreifen, die die berufliche Bildung in Deutschland endlich ins 21. Jahrhundert hebt.
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