Viele Bereiche kommen im dem Gesetzentwurf zum Kohleausstieg der Bundesregierung zu kurz. Es fehlt der Wille den Ausstieg mit den aktuell nötigen Klimazielen, den wirtschaftlichen Potentialen und sozialen Maßnahmen zu verknüpfen. Mit dem Strukturstärkungsgesetz soll zwar außerdem ein Rahmen für die Strukturhilfen für die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen bis 2038 geschaffen werden. Der Schwerpunkt muss aus unserer Sicht aber beim Ausbau Erneuerbarer Energien, der sozialen Absicherung der Menschen in den betroffenen Regionen, der ökologischen Verkehrswende und der Forschung an relevanten Zukunftsthemen liegen, damit in den betroffenen Regionen neue Jobs in Zukunftsbranchen entstehen können. Doch bleibt die Bundesregierung bei all diesen Punkten vage und unvollständig. Unsere Entschließungsanträge zeigen bessere Maßnahmen auf.
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Zur Bewältigung der aktuellen Krise ist ein Konjunkturpaket unabdingbar. Damit
der Aufbruch aus der Krise gelingt, muss ein Paket diesen Umfangs Unternehmen
und Beschäftigung sichern, die gravierenden sozialen Folgen der Wirtschaftskrise
abfedern und zugleich zielgerichtet die Klimakrise adressieren. Mit einem Konjunkturprogramm geht es um zwei Dinge: Gegenwart und Zukunft.
Der Nachtragshaushalt der Bundesregierung wirkt jedoch vor allem kurzfristig in
der Gegenwart, es fehlt die Perspektive auf die Zukunft. Das ist akutes Krisenmanagement, aber keine langfristige Krisenvorsorge. Die Probleme der Ärmsten in unserer Gesellschaft wurden von der Koalition viel zu wenig berücksichtigt. Das Konjunkturpaket der Bundesregierung hat eine soziale Schieflage. In unserem Nachtragshaushalt machen wir dazu Vorschläge.
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Eine starke und solidarische EU, die ihre BürgerInnen und unsere Lebensgrundlagen schützt, ist unsere beste Zukunftsinvestition. Unser Ziel ist eine EU, die sich gerade auch in diesen schweren Zeiten der Corona-Pandemie bewährt, Demokratie, Wohlstand, Gleichstellung und Gesundheit fördert und die Jahrhundertherausforderung Klimaschutz entschlossen anpackt. Die Bundesregierung muss vor diesem Hintergrund endlich ihre Blockadehaltung gegenüber EU-Eigenmitteln aufgeben. Die EU kann handlungsfähiger werden, wenn sie Geld, beispielsweise mit einer Digitalsteuer, einer CO2-Mindestbepreisung und einem Grenzausgleich, einer Plastiksteuer und einer echten Finanztransaktionssteuer zusätzliche eigene Mittel erheben kann. Aber auch eine Verschiebung der Prioriätensetzung in Richtung Soziales und Gesundheit ist notwendig - das zeigt die Corona-Krise deutlich und auch der Klimaschutz als Jahrhundertaufgabe darf nicht in den Hintergrund rücken. Erhalt und Wiederaufbau der europäischen Wirtschaft muss Hand in Hand geben mit sozialer Absicherung, einer funktionierenden Zusammenarbeit bei der Gesundheitspolitik und den Klimaschutzzielen.
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Mit diesem Entschließungsantrag zeigen wir Alternativen und Verbesserungen zur Mehrwertsteuersenkung und dem Familienbonus auf.
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Die Europäische Union ist vor dem Beginn der deutschen EU-Ratspräsidentschaft am 1. Juli 2020 mit drei existentiellen Krisen konfrontiert: Der größten Gesundheitskrise seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs, einer Weltwirtschaftskrise und einer sich ver-stärkenden Klimakrise. Der von der EU Kommission vorgeschlagene Green Deal ist eine einzigartige Chance, diese drei Krisen erfolgreich zu meistern, indem wir in eine klimaneutrale, sozial gerechte und wirtschaftlich erfolgreiche Europäische Union in-vestieren; in ein Europa, das unsere Gesundheit und natürlichen Ressourcen schützt und gleichzeitig zukunftsfähige Arbeitsplätze schafft.
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In der aktuellen Corona-Krise treten bestehende Ungleichheiten besonders deutlich hervor. Dies zeigt sich insbesondere beim Blick auf die Geschlechter und die Aufteilung der Sorgearbeit sowie die Auswirkungen für Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Eine repräsentative Umfrage des Wirtschaftlichen und So-zialwissenschaftlichen Instituts (WSI) zu den geschlechtsspezifischen Folgen macht deutlich, dass die Krise Frauen doppelt trifft: Sie haben aktuell im Durchschnitt weniger Erwerbseinkommen und leisten mehr Sorgearbeit. In der momentanen Phase der Pandemie-Bewältigung ist ein geschlechtersensibler Blick notwendig, es nicht zur Benachteiligung von Frauen und zu Rückschritten wichtiger gleichstellungspolitischer Errungenschaften kommt.
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Die Corona-Pandemie hat nicht nur eine gesundheitliche und ökonomische Krise zur Folge. Sie ist zugleich eine Krise des sozialen Zusammenhalts und der gesellschaftlichen Inklusion. Menschen, denen schon zuvor die materiellen Mittel für ausreichende soziokulturelle Teilhabe fehlten, werden nun noch mehr an den Rand gedrängt. Der Sozialstaat und seine sozialen Sicherungssysteme beweisen in diesen Tagen zwar, dass sie Härten auffangen und in der Krise Sicherheit geben können. Die kürzlich geschnürten Sozialschutzpakete werden den besonderen Herausforderungen aber noch längst nicht gerecht. Denn nicht alle Menschen treffen die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie gleichermaßen. Der Zusammenhalt der Gesellschaft kann aber aus unserer Sicht nur gelingen, wenn alle Menschen gewiss sein können, dass das soziale Fundament, auf dem sie stehen, verlässlich ist und ein starkes Gefühl der sozialen Sicherheit erzeugt. In unserem Antrag sind Maßnahmen für ein solches Fundament gebündelt.
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Seit vielen Jahren sind die katastrophalen Arbeitsbedingungen in vielen Schlachthöfen bekannt. In der deutschen Fleischindustrie arbeiten rund 90.000 Beschäftigte, wovon der Großteil Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Mittel- und Osteuropa sind.
Die Beschäftigten in der Fleischbranche sowie die Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft müssen vor dem Corona-Virus geschützt werden. Auch die Infektionsketten müssen gestoppt werden. Darüber hinaus müssen in beiden Branchen die Arbeitsbedingungen ganz grundsätzlich verbessert werden. Notwendig sind gesetzliche Maßnahmen, um die Produktion von Lebensmitteln strukturell zu verändern, damit die Versorgung in Deutschland nicht mehr auf der Ausbeutung von Beschäftigten beruhen kann.
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Am 25. März 2020 beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit Soforthilfen für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen mit einem Gesamtvolumen von 50 Milliarden Euro. Mit Stand 18.5.2020 sind 12,34 Milliarden Euro bewilligt worden. Zum Zeitpunkt der Abstimmung im Bundestag schien es selbstverständlich, dass für Selbstständige eine Anrechnung eines Betrages für die Lebenshaltungskosten als Unternehmerlohn möglich sei, denn bei diesem Personenkreis ist die Trennung zwischen Betriebs- und Lebenshaltungskosten alltagsfremd.
Es ist notwendig, für viele Selbstständige und Unternehmen jetzt schnell Planungssicherheit über ihre weitere Zukunft zu schaffen. Unabhängig davon, ob existenzbedrohende Auftrags- oder Umsatzeinbrüche erst noch bevorstehen oder länger anhalten, die Hilfen müssen weiterhin beantragt und die Bedürftigkeit unbürokratisch und flexibel nachgewiesen werden können.
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Grundsätzlich haben alle Menschen in Deutschland ein Anrecht auf Zugang zum Gesundheitssystem. Rechtlich und in der Praxis gibt es aber Einschränkungen und Umstände, die diesen Zugang für bestimmte Gruppen erschweren. Zu diesen Gruppen gehören insbesondere Menschen ohne Papiere, ohne Wohnsitz, sowie Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und viele andere.
Schon zur Vermeidung der Weiterverbreitung von COVID-19 und zur Verhinderung einer erneuten Verschärfung der pandemischen Lage ist es dringend geboten, dass alle in Deutschland lebenden Menschen ärztliche Hilfe aufsuchen können. Unser Antrag fordert, dass Gesundheitsversorgung – auch und vor allem in Corona-Zeiten – für alle Menschen die hier leben, gewährleistet sein muss.
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