Diese Seite wird nicht mehr aktualisiert und dient als Archiv, in dem Sie sich über meine Arbeit in den Jahren 2014 bis 2020 informieren können. Alle neueren Informationen finden Sie auf meinem aktuellen Internetauftritt strengmann-kuhn.de
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Personen, die sich mit einer Aufenthaltsgestattung seit mehr als 15 Monaten in Deutschland aufhalten, sowie Personen in einer Duldung können bei der Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums in eine Förderlücke geraten, die ihre Existenzsicherung ernsthaft gefährdet.
Wir möchten mit unserem Antrag diese Förderlücke schließen.
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Die sogenannte „3+2-Regelung“ – also die Duldung für drei Jahre Ausbildung und zwei Jahre anschließender Beschäftigung – wurde als Teil des Integrationsgesetzes beschlossen. Die Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 4 Aufenthaltsgesetz sollte mehr Rechtssicherheit für gestattete und geduldete Auszubildende und Ausbildungsbetriebe bringen. Anders als zuvor sollte eine Duldung für die gesamte Dauer der Ausbildung erteilt und so verhindert werden, dass Geflüchtete weiterhin während ihrer Ausbildung abgeschoben werden können und sowohl ihr persönliches Engagement als auch das der Betriebe umsonst war. Doch die unklare Formulierung im Gesetzestext eröffnet erhebliche Interpretationsspielräume, so dass Auszubildende mit Fluchtgeschichte mancherorts trotz gültigem Ausbildungsvertrag nach wie vor abgeschoben werden. Das hat die ausbildenden Betriebe stark verunsichert und kann in der Folge dazu führen, dass Unternehmen künftig davor zurückschrecken, Asylbewerber oder Geduldete auszubilden.
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Mit dem Integrationsgesetz hat die Bundesregierung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber die Zielsetzung verkündet, 100 000 zusätzliche Arbeitsgelegenheiten aus Bundesmitteln zu schaffen. Mit dem Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) will die Bundesregierung die Teilnehmenden niedrigschwellig an den deutschen Arbeitsmarkt heranführen und ihnen eine sinnvolle und gemeinnützige Betätigung während des Asylverfahrens ermöglichen. Als Beitrag zur Integration in den Arbeitsmarkt erscheinen die FIM den Fragestellern aber wenig erfolgversprechend, da sie den gleichen Regeln unterliegen wie andere Arbeitsgelegenheiten und sie demnach zusätzlich und im öffentlichen Interesse sein müssen – also per Definition arbeitsmarktfern sind. Außerdem sind viele Geflüchtete und Geduldete von den Maßnahmen ausgeschlossen, auch wenn perspektivisch ein längerer Aufenthalt in Deutschland wahrscheinlich ist.
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Ein Beschluss der Regierungsmehrheit im Bundestag, nach dem die Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber beschnitten werden sollten, wurde im Bundesrat gestoppt.
Zentral hierfür war das Stimmverhalten der Grün mitregierten Länder. Über Hintergründen und Reaktionen dazu berichten Tagesspiegel und Focus-online...
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