Das Gesetz zur Neufestsetzung der Regelsätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist zu Recht abgelehnt worden. Die Grünen in den Ländern waren weiter verhandlungsbereit, aber die SPD hat es abgelehnt weiter zu verhandeln, obwohl sie wusste, dass dann die Nichtzustimmung zum Gesetz die Folge wäre.
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Dass sich der Bund mit substantiellen Mitteln an der Integration von Geflüchteten beteiligt ist ein gutes Zeichen. Allerdings ist die Verteilung der Mittel problematisch: Mit diesem Entschließungsantrag fordert die Grüne Fraktion im Bundestag eine Korrektur der Mittelverteilung zu Gunsten struktur- und finanzschwacher Kommunen. Die Verteilung der Bundesbeteiligung innerhalb der kommunalen Familie verfehlt das Ziel, insbesondere finanzschwache Kommunen zu unterstützen.
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Menschen, die in Deutschland Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, sind nicht in der üblichen Form krankenversichert. Sie haben in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts nur Anspruch auf Leistungen, wenn eine Krankheit entweder akut oder schmerzhaft ist oder wenn die Behandlung im Einzelfall zur Sicherstellung ihrer Gesundheit unerlässlich ist. Besonders eklatant sind die Mängel aus Sicht der Fragesteller in der Versorgung traumatisierter und psychisch kranker Menschen. Nur ein geringer Teil von ihnen erhält aktuell eine angemessene Behandlung, weil Sozialämter eine psychische Erkrankung häufig fälschlicherweise als nicht akut behandlungsbedürftig bewerten und daher in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie in den ersten 15 Monaten nicht übernehmen.
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Auf der Suche nach Schutz erreichen seit Jahren Tag für Tag viele Männer, Frauen und Kinder die Außengrenzen der Europäischen Union. Sie fliehen vor Krieg, Gewalt, Verfolgung und großem Elend unter anderem aus Syrien, dem Irak, Afghanistan oder Eritrea. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben sich zu ihrer gemeinsamen Verantwortung für den Flüchtlingsschutz bekannt und in den Gründungsverträgen festgeschrieben, dass die Union eine gemeinsame Politik im Bereich Asyl und Schutz entwickelt, mit der jedem Drittstaatsangehörigen, der internationalen Schutz benötigt, diesen angemessen anbieten. Dieser Verantwortung werden die EU und ihre Mitgliedstaaten derzeit nur zum Teil gerecht.
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Im Jahr 2016 werden geschätzt 260 000 erwerbsfähige Flüchtlinge in den Zuständigkeitsbereich der Jobcenter wechseln. Daher wurden die Ansätze für die beiden Titel „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ im Einzelplan 11 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für dieses Jahr um 250 Mio. Euro bzw. um 325 Mio. Euro erhöht. Damit sollen Fördermaßnahmen und 2 800 Personalstellen finanziert werden, um die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen zu unterstützen.
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