Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Bundestag auf Grundlage von Art. 23 GG
i.V.m. dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem
Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) eine informierte
Mitwirkung zu ermöglichen. Sie hat den Bundestag umfassend, frühestmöglich und
fortlaufend über den Verhandlungsprozess zu informieren. Wir Grünen fordern für den besonderen Fall des Austritts-Prozesses des Vereinigten Königreichs eine transparente Beteiligung im Rahmen die Öffentlichkeit der Sitzungen
im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union herzustellen.
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Mobbing ist ein bislang vernachlässigtes Problem in der Arbeitswelt. Das ist spätestens seit dem Mobbing-Report aus dem Jahr 2002 bekannt. Dennoch wird das Thema politisch weitgehend ignoriert und dies, obwohl die Zahl von einer Million Mobbing-Fälle als relevant bezeichnet werden muss. Mobbing zielt auf die Psyche der Menschen. Die Betroffenen leiden unter den gezielten Angriffen auf ihre Persönlichkeit. Ihr Leben bekommt Risse. Sie verlieren häufig ihren Job. Es folgen oft Krankheit, Reha und im schlimmsten Fall bleibt am Schluss nur noch die Erwerbsminderungsrente. Mobbing ist mit der bisherigen Rechtslage kaum zu greifen. Daher erfahren viele von Mobbing Betroffene vor Gericht kein Recht. Wir wollen, dass die Menschen besser vor Mobbing am Arbeitsplatz geschützt werden.
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Familien sind so unterschiedlich, wie die Menschen in ihnen. Wir sehen und unterstützen dies. Wenngleich viele Eltern mit ihrem Alltag und Leben überwiegend zufrieden sind, so gibt es doch eine wachsende Zahl an Eltern, die sich finanzielle Sorgen machen. Und das, obwohl Deutschland ein wohlhabendes Land ist. Diese Sorgen und Probleme nehmen wir ernst. Wir finden, dass Familien mehr Unterstützung brauchen. Dies muss sich in einer zeitgemäßen Familienförderung wiederspiegeln, die Kinder unabhängig zum Status ihrer Eltern bedarfsgerecht fördert.
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Deutschland trägt für die deutschen und chilenischen Opfer der Sekte Colonia Dignidad eine Verantwortung, der noch nicht Genüge getan worden ist. Die Aufarbeitung des Geschehenen ist noch nicht abgeschlossen, und auch die Unterstützung erfasste noch nicht alle, die einen moralischen Anspruch auf Hilfe haben. Wir fordern daher, dass Deutschland seiner Verantwortung diesen Menschen gegenüber nachkommt.
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Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen haben wir mehrere Änderungsanträge gestellt, weil wir finden, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher und gleichwertiger Arbeit wird durch diesen Gesetzentwurf nicht erreicht. Wir schlagen daher einige Änderungen vor.
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Die Europäische Union hat viele positive Wirkungen. Die Bildungsmöglichkeiten durch die EU sind eines dieser guten Beispiele. Erasmus ist ein bildungspolitisches Zugpferd und sollte mit der Reform 2013 auch bewirken, dass nicht nur Studierende, sondern auch andere Bildungsbereiche wie Azubis, LehrerInnen und Beschäftigte aller Branchen die Möglichkeit bekommen in Europa zu lernen und zu leben. Bisher hat die Umstellung noch nicht den erhofften Erfolg gebracht, die Nachfrage ist zu gering. Die grüne Bundestagsfraktion hat dazu einen Antrag einbracht.
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Die Möglichkeit einer sachgrundlosen Befristung ist angesichts der vielfältigen zulässigen Befristungsgründe nicht notwendig. Um die Unsicherheiten vieler Beschäftigter zu verringern, gehört sie ersatzlos abgeschafft.
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Behinderte Menschen, die nach Deutschland geflohen sind, werden schlecht versorgt, darauf weisen zahlreiche Hilfsorganisationen hin. Zudem fehlen ausreichend behindertengerechte und barrierefreie Einrichtungen und Unterkünfte. Dabei handelt es sich bei den behinderten Geflüchteten nicht um eine kleine Gruppe: Schätzungsweise 15 Prozent der Geflüchteten leben mit Behinderungen. Da besonders schutzbedürftige Personen nicht systematisch erfasst werden, liegen genaue Zahlen nicht vor, obwohl dies die Richtlinie 2013/32/EU zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (EU-Verfahrensrichtlinie) vorsieht.
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Innerhalb der verfassungs- und menschenrechtlichen Normen wird in Deutschland an psychisch kranken und kognitiv beeinträchtigten Menschen nach wie vor Zwang ausgeübt, sofern eine erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung befürchtet wird.
Der Bundesgesetzgeber hat zum Schutz der Grundrechte von Menschen mit einer psychischen Erkrankung im Jahr 2013 die betreuungsrechtliche Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme in § 1906 Absatz 3, 3a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) neu geregelt und begrenzt. Vier Jahre nach der Reform des § 1906 BGB ist es an der Zeit zu überprüfen, ob die betreuungsrechtliche Neuregelung sich in der Praxis bewährt hat und welcher Handlungsbedarf zum Schutz der Selbstbestimmung und Freiheit von Personen mit psychischen Erkrankungen und kognitiven Beeinträchtigungen noch besteht.
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Die Bunderegierung hat den Entwurf des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen unmittelbare und mittelbare Entgeltdiskriminierungen wegen des Geschlechts beseitigt werden. Der Gesetzentwurf setzt ausschließlich auf mehr Transparenz bei den Entgelten und Entgeltregelungen und sieht zur Beseitigung der Lohnungleichheit vor, dass es einen Auskunftsanspruch in Betrieben ab 200 Beschäftigten geben soll. Es stellt sich die Frage, inwiefern mit diesem Ansatz tatsächlich Transparenz und in der Folge Lohngleichheit erreicht werden können.
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