Mit diesem Antrag stellen wir klar:
Zu einem menschenwürdigen Existenzminimum gehört die Teilhabe an Freizeit- und Kulturangeboten.
Es ist die Aufgabe des Bundes sicherzustellen, dass alle Kinder und Jugendlichen unabhängig vom Einkommen der Eltern einen Sportverein besuchen können oder Nachhilfe nehmen können, um die individuellen Bildungsziele zu erreichen, wenn sie dies wünschen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) wird diesem Anspruch nicht gerecht und gehört daher abgeschafft.
Wir wollen stattdessen die bisherigen Leistungen für die betroffenen Kinder zum Teil durch einen vom Bund finanzierten kostenfreien Zugang zu den entsprechenden Kultur-, Freizeit- und Bildungsangeboten vor Ort und zum Teil im Kinderregelsatz gewähren. Solange aber das BuT existiert, muss der Bund dafür sorgen tragen, dass die Leistungen auch bei allen betroffenen Kinder in ausreichender Höhe ankommen. Da dies aktuell nicht der Fall ist, bedarf es unmittelbar einer grundlegenden Reform des BuT. Daher haben wir außerdem konkrete Reformvorschläge definiert: der Zugang zu den Teilhabeleistungen muss vereinfacht werden, indem die Beantragung der Leistungen einfacher (Globalantrag) sowie die Abrechnung der Leistungen möglichst stigmatisierungsfrei und unbürokratisch gestaltet wird; schließlich müssen die bestehenden Leistungen erweitert und bedarfsgerecht ausgestaltet werden.
Den ganzen Antrag findet man hier: http://dserver.bundestag.btg/btd/18/127/1812795.pdf