Das Gemeinnützigkeitsrecht bedarf der Anpassung und Modernisierung, um eine angemessene Rechtssicherheit und die Gleichbehandlung verschiedener zivilgesellschaftlicher Akteure sicherzustellen. Denn gemeinnützige Organisationen in Deutschland sehen sich widersprüchlichen Entscheidungen des Finanzamtes ausgeliefert. Deshalb haben sich so unterschiedliche Organisationen wie „Amnesty international“, „Brot für die Welt“, „terre des hommes“ und sechzig andere in einer Allianz zusammengeschlossen, um für mehr Rechtssicherheit zu werben. Wir fordern die Regierung auf zu handeln.
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Wenn Menschen für die Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer oder eine Betreuerin zugeordnet wurde, sind sie pauschal vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen. Das ergibt sich aus dem Bundeswahlgesetz und aus dem Europawahlgesetz. Ebenfalls ausgeschlossen sind Menschen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und die aus diesem Grund in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Um diesen Zustand zu beenden, hat die grüne Bundestagsfraktion die Initiative ergriffen und hat gemeinsam mit der Fraktion Die Linke einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der die Wahlrechtsausschlüsse aufhebt.
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Die sogenannte „3+2-Regelung“ – also die Duldung für drei Jahre Ausbildung und zwei Jahre anschließender Beschäftigung – wurde als Teil des Integrationsgesetzes beschlossen. Die Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 4 Aufenthaltsgesetz sollte mehr Rechtssicherheit für gestattete und geduldete Auszubildende und Ausbildungsbetriebe bringen. Anders als zuvor sollte eine Duldung für die gesamte Dauer der Ausbildung erteilt und so verhindert werden, dass Geflüchtete weiterhin während ihrer Ausbildung abgeschoben werden können und sowohl ihr persönliches Engagement als auch das der Betriebe umsonst war. Doch die unklare Formulierung im Gesetzestext eröffnet erhebliche Interpretationsspielräume, so dass Auszubildende mit Fluchtgeschichte mancherorts trotz gültigem Ausbildungsvertrag nach wie vor abgeschoben werden. Das hat die ausbildenden Betriebe stark verunsichert und kann in der Folge dazu führen, dass Unternehmen künftig davor zurückschrecken, Asylbewerber oder Geduldete auszubilden.
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Wir fragten die Bundesregierung, in welchem Umfang das "ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter" in Anspruch genommen wird.
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Kulturelle Vielfalt ist für eine offene Gesellschaft unverzichtbar und die Förderung von Kunst und Kultur elementar für die Stärkung unserer Demokratie. Künstlerinnen, Künstler und Kreative geben Impulse und Denkanstöße, irritieren und inspirieren, sie provozieren und hinterfragen und bringen Prozesse, die steckengeblieben sind, wieder in Gang.
Mit dem aktuellen Antrag, der auf das im März vorgestellte Positionspapier folgt, setzen wir unser Engagement für die Interessen von Künstler und Kreativschaffenden fort.
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Einen Beruf erlernen, selbständig werden und einen eigenen Haushalt führen, seinen Platz in der Gesellschaft finden – diese drei Bereiche definiert der aktuelle 15. Kinder- und Jugendbericht als zentrale Herausforderungen des Aufwachsens.
In dem Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen befinden sich entgegen entsprechender Ankündigungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend keinerlei Verbesserungen für die Situation junger Erwachsener.
Mit unserem Antrag zeigen wir auf, wie diese Lücken gefüllt werden können.
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Die berufsständischen Versorgungswerke stellen für Angehörige der verkammerten Freien Berufe die wesentliche Säule der Alterssicherung dar. Für diesen Personenkreis sollen sie – ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung – die Pflichtversorgung für das Alter, den Fall der Invalidität und die Hinterbliebenenrente im Todesfall gewährleisten. Ziel dieser Anfrage ist es, eine Übersicht über aktuelle Daten zur Struktur, Entwicklung und Leistungsfähigkeit der Versorgungswerke zu gewinnen.
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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) vermittelt Arbeitslose auch an Leiharbeitsunternehmen. Die Leiharbeitskräfte verdienen vergleichsweise wenig und werden oft nach kurzer Zeit wieder arbeitslos. Die Antworten der Bundesregierung auf die seither eingebrachten Kleinen Anfragen haben seither immer
wieder ergeben, dass weiterhin eine hohe Zahl von Arbeitslosen in Leiharbeit vermittelt wurden. Es wurden mehrmalig Veränderungen in der Vermittlungstätigkeit hin zu mehr Qualität und Nachhaltigkeit angekündigt. Es stellt sich jetzt die Frage, ob das Zielsystem der BA tatsächlich neu ausgerichtet wurde und ob es im Jahr 2016 Erfolge aufweisen kann.
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Ein verlässliches, nachhaltiges, solidarisches und gerechtes Alterssicherungssystem muss künftig alle Bürgerinnen und Bürger einbeziehen, die gesetzliche Rentenversicherung als zentrale Säule der Alterssicherung stärken, Frauen eine eigenständige Existenzsicherung ermöglichen und die besondere Situation benachteiligter Personengruppen berücksichtigen.
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Die Grüne Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, in den Verhandlungen zum Austritt Großbritanniens aus der EU sich dafür einzusetzen einen britischen „Austritt à la carte“ zu verhindern. Ein freier Zugang zum EU-Binnenmarkt darf wie bisher nur möglich sein, wenn die Einheitlichkeit des Europarechts, die Rechtssetzung und Jurisdiktion der Gemeinschaftsorgane und die Geltung aller vier Grundfreiheiten insbesondere der Personenfreizügigkeit gewahrt bleiben.
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