Die gesetzlichen Leitplanken bei den Löhnen greifen nur, wenn sie effektiv und umfassend kontrolliert werden. Daher ist eine ausreichende Kontrolldichte dringend notwendig und diese wiederum erfordert eine gute personelle und finanzielle Ausstattung der FKS. Immerhin garantieren Mindestlöhne einen fairen Wettbewerb zum Vorteil der Beschäftigten, aber auch der verantwortungsvollen Betriebe, die sich an die gesetzlich gefassten Rahmenbedingungen halten.
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Als Rentnerin oder Rentner pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhält und die sogenannte 9/10-Regel erfüllt. Diese Regelung erfüllt, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindestens 90 Prozent in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert war.
In der Praxis zeigen sich viele Betroffene allerdings überrascht, wenn sie im Rentenalter nicht pflichtversichert in der KVdR sind und teils hohe Beiträge als freiwillig Versicherte aufbringen müssen. Viele erklären im Nachhinein hierzu bereit gewesen zu sein, wenn ihnen die Folgen für ihren Versicherungsschutz im Alter deutlicher vor Augen geführt worden wären.
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Share Economy ermöglicht ressourcenschonende Lebensentwürfe, nachhaltige Mobilität und lässt neue Einstellungen zu Konsumgütern entstehen. Sie stärkt die Rolle der Zivilgesellschaft in der Ökonomie und kann einen wichtigen Beitrag zur ökologisch-sozialen Modernisierung der Wirtschaft und zu Ressourceneffizienz leisten. Wir wollen sie daher fördern.
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Für ein selbstbestimmtes Leben ist die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen unerlässlich. Doch für die Gleichstellung von Frauen und Männern bestehen auch 2017 in Deutschland noch erhebliche Hürden. Die Bundesregierung kündigte in dieser Wahlperiode viele Maßnahmen an, auf den Weg gebracht hat sie bislang leider mutlose und zu wenig wirkungsvolle Gesetze. Die Frauen erwarten zu Recht deutlich mehr von dieser Bundesregierung.
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Die gesetzliche Regelung § 53a Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) führt dazu, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte, denen nach Vollendung des 58. Lebensjahrs ein Jahr lang keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten wurde, nach diesem Zeitraum offiziell nicht mehr als arbeitslos gelten, obwohl sie nach wie vor nach einer neuen Arbeit suchen. Die Bundesregierung rechtfertigt dieses Vorgehen damit, dass diese Gruppe „zwar nicht erklärtermaßen, aber faktisch der Arbeitsvermittlung nur begrenzt zur Verfügung“ stünde.
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Die Erteilung von Aufenthaltstiteln zum Zwecke der Beschäftigung setzt grundsätzlich die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 39 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) voraus. Die Bundesagentur für Arbeit prüft in den Fällen, in denen der Aufenthaltstitel nicht ausnahmsweise ohne ihre Zustimmung erteilt werden kann, ob der Zustimmung nicht nachteilige Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt entgegenstehen. Sie prüft außerdem, ob für die jeweilige Stelle keine vorrangigen Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen und ob die Bewerberinnen und Bewerber nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden. Diese Prüfung stellt so eine wesentliche Hürde bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dar.
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Die geplante Kindergeld-Kürzung für EU-Ausländer veranlasste die Bundestagsfraktion zu einer kleinen Anfrage. Sie könnte nach Angaben des Bundesfinanzministeriums knapp 200.000 Kinder betreffen.
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Es ist nicht gelungen, mit den freiwilligen Empfehlungen des Corporate Governance
Kodex überhöhte Managerbezüge wirksam zu begrenzen und am langfristigen
Erfolg des Unternehmens auszurichten. Eine wirkliche Trendwende für angemessene und am langfristigen Unternehmenserfolg ausgerichtete Managerbezüge können nur verbindliche Regelungen bewirken.
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Die aktuelle Nullverschuldung ist Augenwischerei. In Wahrheit lebt Deutschland
von der Substanz und auf Kosten der kommenden Generation. Die Bundesregierung
versteckt Schulden, anstatt sie transparent zu machen. Die aktuelle Nullverschuldung wird getragen von guten Steuereinnahmen, niedriger Arbeitslosigkeit und den historisch niedrigen Zinsen. Sie stellt keine haushaltspolitische Leistung dar. Die Investitionsquote des Bundeshaushalts ist seit Jahren stagnierend und damit auf einem zu niedrigen Niveau. Außerdem wird die abnehmende Qualität der Infrastruktur nicht bilanziert. Es fehlt eine ehrliche und transparente Übersicht über die wahre Vermögenssituation und Vermögensentwicklung des Bundes.
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Mit dem Integrationsgesetz hat die Bundesregierung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber die Zielsetzung verkündet, 100 000 zusätzliche Arbeitsgelegenheiten aus Bundesmitteln zu schaffen. Mit dem Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) will die Bundesregierung die Teilnehmenden niedrigschwellig an den deutschen Arbeitsmarkt heranführen und ihnen eine sinnvolle und gemeinnützige Betätigung während des Asylverfahrens ermöglichen. Als Beitrag zur Integration in den Arbeitsmarkt erscheinen die FIM den Fragestellern aber wenig erfolgversprechend, da sie den gleichen Regeln unterliegen wie andere Arbeitsgelegenheiten und sie demnach zusätzlich und im öffentlichen Interesse sein müssen – also per Definition arbeitsmarktfern sind. Außerdem sind viele Geflüchtete und Geduldete von den Maßnahmen ausgeschlossen, auch wenn perspektivisch ein längerer Aufenthalt in Deutschland wahrscheinlich ist.
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