Die Energiewende ist eines der größten Modernisierungsprojekte für Wirtschaft und Gesellschaft seit der Nachkriegszeit. Sie bringt Deutschland voran – ökologisch, ökonomisch und demokratisch. Während der Umbau der Stromversorgung bereits ein gutes Stück vorangekommen ist, tut sich im Wärmemarkt viel zu wenig. Die Energiewende ist eines der größten Modernisierungsprojekte für Wirtschaft und Gesellschaft seit der Nachkriegszeit. Sie bringt Deutschland voran – ökologisch, ökonomisch und demokratisch. Während der Umbau der Stromversorgung bereits ein gutes Stück vorangekommen ist, tut sich im Wärmemarkt viel zu wenig.
Der Aufbruch in eine neue Wärmewelt ist überfällig. Deshalb braucht es ein Maß- nahmenpaket, das Energieeinsparung und Umstieg auf erneuerbare Wärme gleichermaßen voranbringt und die Energiewende im Strom- und im Wärmesektor zusammendenkt.
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Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b des Einkommensteuergesetzes (EStG) soll die regelmäßig höheren Lebensführungskosten von sogenannten echten Alleinerziehenden gegenüber anderen Erziehenden berücksichtigen.
Es gilt nun zu beurteilen, welche Auswirkung die Erhöhung sowie die Berücksichtigung weiterer Kinder hat und welche weiteren Reformen notwendig sind, um Familien endlich unabhängig vom Status und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Einkommensverhältnisse in gleicher Weise entlasten und fördern zu können. Hierzu liegen jedoch bisher noch nicht die entsprechenden Daten vor.
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Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b des Einkommensteuergesetzes (EStG) soll die regelmäßig höheren Lebensführungskosten von sogenannten echten Alleinerziehenden gegenüber anderen Erziehenden berücksichtigen. Im Rahmen der Gesetzgebung zur Erhöhung des Kinderfreibetrages und des Kindergelds wurde die Regelung zum Entlastungsbetrag 2016 geändert. Es gilt nun zu beurteilen, welche Auswirkung die Erhöhung sowie die Berücksichtigung weiterer Kinder hat und welche weiteren Reformen notwendig sind, um Familien endlich unabhängig vom Status und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Einkommensverhältnisse in gleicher Weise entlasten und fördern zu können.
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Gerade die Leistungsberechtigten sollten angemessen und wirksam in der Conterganstiftung beteiligt werden. Ihre Interessen stehen im Zentrum der Stiftung, so hat es das Bundesverfassungsgericht 1976 festgestellt. Dieser Änderungsantrag zielt darauf, entsprechend der Empfehlungen der Expertinnen und Experten im Rahmen der öffentlichen Anhörung zum Vierten Conterganstiftungsänderungsgesetz im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 28.11.2016, keine Veränderungen der Stiftungsstruktur vorzunehmen, bevor eine Evaluation vorgenommen wurde.
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Deutschland ist ein reiches Land. Trotzdem wächst eine große Zahl Kinder und
Jugendlicher in Armut auf. Armut tut weh und grenzt aus. Wenn Eltern arbeitslos sind oder zu wenig verdienen, um auch für die Kinder sorgen zu können, wachsen diese unter Bedingungen auf, die ihre Entwicklung nicht fördern. Hier und jetzt müssen daher Maßnahmen ergriffen werden, die die Folgen von Armut lindern und mehr Gerechtigkeit schaffen. Auf diese konzentriert sich der vorliegende Antrag.
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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsieht, europäischen Bürger*innen, die noch nicht bzw. nicht ausreichend lange Zeit in
Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind, pauschal für die ersten fünf
Jahre ihres Aufenthalts von Grundsicherungsleistungen und grundsätzlich auch von
Sozialhilfe auszuschließen. Es bietet keine Lösung für die vielschichtigen Herausforderungen in den Kommunen. Der Bund entlässt sich damit nicht nur aus der finanziellen Verantwortung - diese Regelung kann dazu führen, dass sich die Probleme vor Ort noch verstärken.
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet derzeit Vorschläge zum Thema Alterssicherung, die gegebenenfalls noch in dieser Wahlperiode umgesetzt werden sollen. Ein gemeinsamer Kompass der Großen Koalition ist nach Auffassung der Fragesteller kaum erkennbar, obwohl doch gerade in der Alterssicherungspolitik Nachhaltigkeit, Vertrauen und Verlässlichkeit so wichtig sind.
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Dass sich der Bund mit substantiellen Mitteln an der Integration von Geflüchteten beteiligt ist ein gutes Zeichen. Allerdings ist die Verteilung der Mittel problematisch: Mit diesem Entschließungsantrag fordert die Grüne Fraktion im Bundestag eine Korrektur der Mittelverteilung zu Gunsten struktur- und finanzschwacher Kommunen. Die Verteilung der Bundesbeteiligung innerhalb der kommunalen Familie verfehlt das Ziel, insbesondere finanzschwache Kommunen zu unterstützen.
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Alle Menschen in Deutschland haben einen Anspruch auf ein Leben in Würde.Auch in Phasen mit einem geringem oder ohne Erwerbseinkommen muss Teilhabe an der Gesellschaft möglich sein. Das ist nur möglich mit einer verlässlichen und in der Höhe ausreichenden Grundsicherung. Im Rahmen des Gesetzesverfahrens zur Neuberechnung eines Regelsatzes haben wir einen Antrag vorgelegt, der auffordert das Gesetz zurück zunehmen und stattdessen einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Existenzminimum verlässlich und in ausreichender Höhe absichert und die Teilhabe von allen tatsächlich sicherstellt.
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Dem Änderungsantrag, der auf die Beibehaltung des Verbots fremdnütziger Forschung an nichteinwilligungsfähigen Personen im neuen Arzneimittelgesetz hinausgelaufen wäre, hat Wolfgang Strengmann-Kuhn in namentlicher Abstimmung zugestimmt.
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