Schriftliche Fragen im Monat Mai und die Antwort:
Frage:
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Anträge auf Arbeitslosengeldleistungen nach der Sonderregelung für überwiegend kurz befristet Beschäftigte nach § 142 Absatz 2 SGB III gestellt, und wie viele davon wurden bewilligt (bitte jährlich bzw. entsprechend der Erhebungszeiträume seit 2009)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 7. Juni 2018:
Auf der Grundlage der Auswertungen der Bundesagentur für Arbeit zur Inanspruchnahme der Sonderregelung für überwiegend kurz befristet Beschäftigte (§ 142 Absatz 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch – SGB III) wurden dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bislang für acht Erhebungszeiträume folgende Angaben übermittelt:
Inanspruchnahme der Sonderregelung für überwiegend kurz befristet Beschäftigte nach § 142 Absatz 2 SGB III
8/2009 - 3/2010 | 4/2010 - 3/2011 | 4/2011 - 3/2012 | 4/2012 - 3/2013 | 4/2013 - 3/2014 | 04/2014 - 3/2015 | 4/2015 - 3/2016 | 4/2016 - 3/2017 | |
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Zahl der gestellten Leistungsanträge | 883 | 436 | 321 | 314 | 312 | 406 | 336 | 334 |
Zahl der bewilligten Leistungsanträge | 221 | 242 | 219 | 222 | 229 | 295 | 239 | 238 |
Quelle: Bundesagentur für Arbeit 95.
Frage:
Wie viele Menschen, die sich arbeitslos meldeten, konnten nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse von insgesamt bis zu 4, 4 bis 6, 6 bis 8, 8 bis 10, 10 bis 12 Monate vorweisen (bitte Jahreswerte seit 2013)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 7. Juni 2018:
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, da die Bundesagentur für Arbeit dazu keine Statistik führt.
Die Fragen und Antworten sind im Protokoll Drs. 19/2766 erschienen und auf S. 77 zu finden.
Die Zahlen aus der Antwort wurden von der Rheinischen Post für den Artikel "Arbeitslosengeld - Schauspieler-Sonderregelung kaum genutzt" am 11.06.2018 verwendet.