Beim Abschluss des Tagesordnungspunktes zum sogenannten Sozialschutzpaket II heute im Deutschen Bundestag habe ich die Aufmerksamkeit auf unsere Anträg gelenkt, indem wir konkret auf Lücken im Maßnahmepaket der Bundesregierung hinweisen. Zum einem hilfen die geplanten Änderungen beim Kurzarbeitergeld immer noch nicht den Geringverdienern und zum anderem wird die Notlage der von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen nicht angegangen.
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Obdachlose Menschen müssen nach Ansicht der Grünen in der Corona-Krise besser geschützt werden. Der Armuts-Experte der Bundestagsfraktion, Wolfgang Strengmann-Kuhn, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin, die Sozialschutzpakete der Bundesregierung ließen gerade die empfindlichsten Gruppen im Regen stehen.
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Wir haben in den letzten beiden Sitzungswochen Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld gemeinsam beschlossen. Wir haben ein Sozialschutzpaket gemeinsam beschlossen. Das waren gute und wichtige Schritte, um schnell helfen zu können. Wir sind jetzt in einer Situation, wo wir aber auch nachbessern müssen. Normalerweise reicht das Kurzarbeitergeld, da die Betroffenen ihre Arbeitszeit in der Regel nicht auf null, sondern nur teilweise reduzieren; dann reichen 60 oder 67 Prozent in den meisten Fällen aus. Das ist jetzt aber nicht so; vielmehr werden viele auf Kurzarbeit null gehen, die Arbeitszeit auf null reduzieren. Es ist wichtig, dass das Existenzminimum gedeckt wird, damit die Menschen nicht wegen Kurzarbeit auf Grundsicherung angewiesen sind. Eine Anhebung auf 80 Prozent - das ist wichtig - reicht bei geringen Einkommen nicht aus; da wir müssen auf mindestens 90 Prozent erhöhen. Mehr dazu in meiner Rede.
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Der Bundestag hat nach Beginn der Krise in einem Schnellverfahren die Zugänge zur Grundsicherung durch den befristeten Verzicht auf die Vermögensprüfung, eine vereinfachte Einkommensprüfung, die Erstattung der tatsächlichen Wohnkosten und den Verzicht auf Sanktionen deutlich gelockert, um in der Krise schnell und unbürokratisch Hilfen zu gewähren. Dies war ein wichtiger und richtiger Schritt. Jedoch gelten diese Regeln nicht für alle Leistungsbeziehenden, sondern in erster Linie für jene, die erst im Zuge der Krise Grundsicherungsleistungenneu beantragen. Mit diesem Antrag schlagen wir eine befristete Akutmaßnahme für die Zeit der Corona-Krise vor. Es sollte einen Aufschlag auf die Regelsätze in der Grundsicherung nach den Sozialgesetzbüchern(SBG) II und XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden, um existentielle Notlagen zu verhindern und sicherzustellen, dass sich für die Ärmsten die Situation nicht weiter verschärft.
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In der aktuellen Krise dürfen wir all jene nicht aus dem Blick verlieren, die am stärksten unter der aktuellen Situation leiden weil ihnen ein eigener Schutzraum fehlt. Die Menschen, die bereits wohnungslos sind oder denen die Wohnungslosigkeit unmittelbar droht und insbesondere Menschen, die bereits auf der Straße leben, brauchen jetzt mehr denn je unseren besonderen Schutz.
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