Die Absicht der Bundesregierung ist deutlich zu kritisieren. Hartz IV oder Sozialhilfe an EU-Ausländer frühestens dann auszuzahlen, wenn EU-Bürger*innen hier fünf Jahre nicht gearbeitet haben ist sozialpolitisch und europapolitisch verfehlt. Auch für EU-Bürgerinnen und Bürger gilt das deutsche Grundrecht auf Existenzsicherung. Wenn das verweigert wird, führt das zu sozialen Folgeproblemen, die letztlich doch wieder die Kommunen ausbaden müssen.
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Zum Schuldner-Atlas 2016 erklären Nicole Maisch, Sprecherin für Verbraucherpolitik, und Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik: Die Bundesregierung darf sich nicht mehr länger vor dem Problem verstecken, dass jede zehnte Person über 18 überschuldet ist. Die Zahlen verdeutlichen: Nicht alle Menschen profitieren vom wirtschaftlichen Aufschwung.
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Alle Menschen in Deutschland haben einen Anspruch auf ein Leben in Würde.Auch in Phasen mit einem geringem oder ohne Erwerbseinkommen muss Teilhabe an der Gesellschaft möglich sein. Das ist nur möglich mit einer verlässlichen und in der Höhe ausreichenden Grundsicherung. Im Rahmen des Gesetzesverfahrens zur Neuberechnung eines Regelsatzes haben wir einen Antrag vorgelegt, der auffordert das Gesetz zurück zunehmen und stattdessen einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Existenzminimum verlässlich und in ausreichender Höhe absichert und die Teilhabe von allen tatsächlich sicherstellt.
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Im Rahmen der GGG-Tour fand am 25.10.2016 in Frankfurt eine Veranstaltung "Armut im Schatten der Wolkenkratzer? Ein Streitgespräch!" statt. Neben Wolfgang Strengmann-Kuhn nahmen auch Mathias Zimmer (MdB, CDU) und Barbara Wagner (GFFB) teil. Dazu berichtete die FAZ...
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Die Bundesregierung macht einen Vorschlag, durch den soziale und kulturelle Teilhabe verhindert wird. Wir brauchen aber eine Grundsicherung, die vor Armut schützt und soziale und kulturelle Teilhabe ermöglicht.
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