Die Absicht der Bundesregierung ist deutlich zu kritisieren. Hartz IV oder Sozialhilfe an EU-Ausländer frühestens dann auszuzahlen, wenn EU-Bürger*innen hier fünf Jahre nicht gearbeitet haben ist sozialpolitisch und europapolitisch verfehlt. Auch für EU-Bürgerinnen und Bürger gilt das deutsche Grundrecht auf Existenzsicherung. Wenn das verweigert wird, führt das zu sozialen Folgeproblemen, die letztlich doch wieder die Kommunen ausbaden müssen.
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Natürlich sind die sozialen Probleme nicht einfach durch die Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta zu lösen: Aber es wäre ein starkes Signal! Für die Weiterentwicklung in Deutschland und auch für ein sozialeres Europa!
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Die Bundesregierung macht einen Vorschlag, durch den soziale und kulturelle Teilhabe verhindert wird. Wir brauchen aber eine Grundsicherung, die vor Armut schützt und soziale und kulturelle Teilhabe ermöglicht.
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Wir könnten Kinderarmut drastisch verringern oder sogar beseitigen, wenn der politische Wille dazu da wäre. Die Kinderarmut nimmt aber zu, und das ist die Folge der "Nichtpolitik gegen Armut" der Bundesregierung.
Das Statistische Bundesamt hat gerade heute die neuesten Zahlen vorgelegt, wie Kinderarmut in den letzten Jahren gestiegen . Daran sieht man, welchen "Erfolg" die Bundesregierung bisher gehabt hat. 2010 lag die Armutsquote bei Kindern noch bei 18,2 Prozent, 2012 bei 18,7 Prozent, 2014 bei 19 Prozent und 2015 bei 19,7 Prozent.
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Bereits seit 2011 führt das BMAS nun schon das OMS-Projekt, das optimierte Meldeverfahren in der sozialen Sicherung durch. Technische und organisatorische Abläufe sollen verbessert werden. Die Datenermittlung zwischen Arbeitgebern und öffentlichen Stellen hinsichtlich der automatisierten Meldungen im Bereich der sozialen Sicherung steht im Zentrum dieses Gesetzentwurfs. Optimierungspotenziale sollten in dieser umfassenden Untersuchung der bestehenden Meldeverfahren gefunden werden. Hoffen wir, dass dieses Gesetz auch hält was es verspricht und was die Koalitionsfraktionen schon in der ersten Lesung hier im Plenum anzupreisen sich nicht gescheut haben.
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„Rechtsvereinfachung“- das wäre eigentlich unbedingt notwendig, denn das Leistungsrecht bei der Grundsicherung ist extrem kompliziert und kaum durchschaubar. Man muss dazusagen: Es geht um ein Grundrecht, nämlich das Grundrecht auf Existenzsicherung. Es ist eigentlich nicht hinnehmbar, dass es so viele bürokratische Hürden gibt, um dieses Grundrecht in Anspruch zu nehmen. Aber das Gegenteil ist bei diesem Gesetzentwurf der Fall. Zusätzliche bürokratische Hürden werden aufgebaut. Es gibt Mehraufwand bei den Jobcentern. Es gibt zusätzliche Drangsalierungen der Betroffenen.
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Jetzt liegt also das zweite Gesetz zur Umsetzung der Vorschläge vor. Erneut handelt es sich um eine Sammlung von überwiegend kleinteiligen technischen Änderungen. Was die vielen kleinen Schritte angeht zu einer bestmöglichen Optimierung des Meldeverfahrens im Rahmen der sozialen Sicherung zu gelangen, wie auch wieder im vorliegenden Gesetzentwurf, so sehen wir die Bestrebungen der Bundesregierung und der hier eingebundenen Akteure im Großen und Ganzen durchaus positiv - auch wenn bei manchen die Frage gestellt werden könnte, ob wirklich Änderungsbedarf besteht und einzelne Punkte sind problematisch.
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Nach dem 5. Änderungsgesetz im vergangenen Jahr kommt jetzt das 6. Änderungsgesetz im Vierten Sozialgesetzbuch. Hintergrund ist das vom BMAS beauftragte Projekt „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“. Jetzt liegt also das zweite Gesetz zur Umsetzung der Vorschläge vor. Erneut handelt es sich um eine Sammlung von überwiegend kleinteiligen technischen Änderungen. Was die vielen kleinen Schritte angeht, zu einer bestmöglichen Optimierung des Meldeverfahrens im Rahmen der sozialen Sicherung zu gelangen, wie auch wieder im vorliegenden Gesetzentwurf, so sehen wir die Bestrebungen der Bundesregierung und der hier eingebundenen Akteure im Großen und Ganzen durchaus positiv ...
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Am 28.04.2016 fand im Deutschen Bundestag eine Aktuelle Stunde zur Rente und Altersarmut statt.
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Am heutigen Tag fand nach jahrelanger Vorarbeit die erste Lesung zur sogenannten Rechtsvereinfachung im SGB II im Bundestag statt. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf ist eine verpasste Chance. Dabei wäre eine Vereinfachung und Entbürokratisierung der Grundsicherung gerade jetzt notwendiger denn je.
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