Rede | 24.06.2016

Abschließende Lesung zur sogenannten "Rechtsvereinfachung im SGB II"

Tagesordnungspunkt 8 der Sitzung des Deutschen Bundestages am 23.06.2016:

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung Drucksache 18/8041

und zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin Andreae, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Grundsicherung einfacher und gerechter gestalten – Jobcenter entlasten Drucksachen 18/8076, 18/8077, 18/8909 


Redeprotokoll vom 23.06.2016

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf ist überschrieben mit „Rechtsvereinfachung“. Das wäre eigentlich unbedingt notwendig, denn das Leistungsrecht bei der Grundsicherung ist extrem kompliziert und kaum durchschaubar. Man muss dazusagen: Es geht um ein Grundrecht, nämlich das Grundrecht auf Existenzsicherung. Es ist eigentlich nicht hinnehmbar, dass es so viele bürokratische Hürden gibt, um dieses Grundrecht in Anspruch zu nehmen. Deswegen müssten diese bürokratischen Hürden abgebaut werden, damit die Menschen endlich zu ihrem Recht kommen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Aber das Gegenteil ist bei diesem Gesetzentwurf der Fall. Zusätzliche bürokratische Hürden werden aufgebaut. Es gibt Mehraufwand bei den Jobcentern. Es gibt zusätzliche Drangsalierungen der Betroffenen. Ich sage es noch einmal: Es geht um ein Grundrecht. Es ist ganz wichtig, dass wir das im Blick behalten. Der zweite Punkt ist mindestens genauso wichtig: Die Jobcenter betreuen heute schon 6 Millionen Menschen, Kinder eingeschlossen. Darunter sind deutlich über 4 Millionen Erwachsene. Davon sind nur 1 Million Menschen langzeitarbeitslos. Eigentlich ist der ursprüngliche Auftrag der Jobcenter gewesen, die Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Jetzt kommen noch die geflüchteten Menschen hinzu. Auch da ist der Auftrag der Jobcenter eigentlich, diese Menschen in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Tatsächlich haben aber auch die Jobcenter einen Riesenaufwand mit Menschen, die da gar nicht hingehören und eigentlich vorgelagert abzusichern sein müssten. Die Jobcenter müssten endlich einmal von Bürokratie befreit werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch das wäre ein wichtiges Ziel gewesen. Auch das ist nicht gelungen. Das hat die Expertenanhörung ganz deutlich gezeigt. Von den vorhandenen Verwaltungskosteneinsparungen – im Gesetzentwurf stehen 39 Millionen Euro – gehen 38 Millionen Euro allein darauf zurück, dass die Bewilligungsbescheide jetzt für zwölf und nicht mehr für sechs Monate erlassen werden sollen. Das passiert aber schon weitgehend. Das ist eine reine Luftbuchung. 1 Million Euro Verwaltungskosteneinsparung bleibt über. Das ist nicht einmal der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Aber es ist noch schlimmer: Durch die vielen Neuregelungen entsteht erst einmal Mehraufwand. Das hat die Vertreterin der Bundesagentur für Arbeit ganz deutlich gesagt: Mehraufwand entsteht in den nächsten Monaten, wo zusätzliche Aufgaben auf die Jobcenter zukommen. Allein um die IT neu zu programmieren, braucht die Bundesagentur für Arbeit bis mindestens zum Frühjahr nächsten Jahres.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört! Hört!)

Das zeigt, wie viel Aufwand mit diesem Gesetzentwurf verbunden sein wird. Insofern ist das mindestens eine Nullnummer. Vor allen Dingen fehlen tatsächliche Vereinfachungen. Da haben wir einen Antrag mit einigen Beispielen vorgelegt, wie man es hinbekommt, die Vereinfachung so zu gestalten, dass gleichzeitig die Jobcenter entlastet werden können und das Existenzminimum der Betroffenen besser abgesichert werden kann. Ein Beispiel, über das in der Öffentlichkeit diskutiert worden ist, ist die Absicherung von Kindern, die bei getrenntlebenden Eltern aufwachsen; Herr Kollege Kauder, wir haben ja eben schon ein bisschen darüber diskutiert. Im Steuerrecht gibt es eine Regelung zur doppelten Haushaltsführung, die zu einer Ersparnis führt. Auch dann, wenn Kinder in zwei Haushalten aufwachsen, besteht ein zusätzlicher Bedarf, um das Existenzminimum zu decken. Das hat die Kollegin Kipping „Umgangsmehrbedarf“ genannt; es heißt auch in unserem Antrag so. Um das Existenzminimum des Kindes zu decken, braucht es einen solchen Umgangsmehrbedarf.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Aber es war ja noch viel schlimmer: Die Bundesregierung hat eine Formulierungshilfe beschlossen, nach der tatsächlich alle Alleinerziehenden schlechtergestellt würden, wenn das Kind ab und zu bei einem Partner wohnt. Alle Alleinerziehenden! Das ist im Parlament Gott sei Dank verhindert worden; dafür geht mein Dank an die Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen. Das lag natürlich an dem öffentlichen Druck von außen, aber auch an dem inneren Druck der beiden Oppositionsparteien. Es war unser Experte in der Anhörung, der ganz deutlich gesagt hat, dass das eine Verschlechterung für alle ist. Es ist gut, dass das geändert worden ist.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Der zweite Punkt – langsam geht meine Redezeit zu Ende – betrifft die Sanktionen. Der Kollege Zimmer hat gesagt: Da wird nichts gemacht. – Die Kollegin Kramme hat gesagt: Das ist weiter auf der Agenda. – Es ist aber nichts drin, obwohl alle, wirklich alle Expertinnen und Experten, alle Wohlfahrtsverbände, die Jobcenter und die Bundesagentur fordern, dass man da etwas machen muss, zumindest bei den Sanktionen für unter 25-Jährige, bei der Sanktionierung der Kosten der Unterkunft. Der Bundesrat hat das beschlossen. Seien Sie solidarisch mit den Ländern, in denen Sie von SPD und Union zum Teil mitregieren. Wir haben dazu einen Änderungsantrag eingebracht. Sie haben die Chance, ihm zuzustimmen. Wir würden eigentlich sogar weiter gehen, weil die Sanktionen insgesamt überdacht werden müssen. Deswegen fordern wir ein Sanktionsmoratorium. Ich könnte jetzt noch lange ausführen und weitere Beispiele nennen.

Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Aber dazu gebe ich Ihnen nicht die Erlaubnis.

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN):

Die Zeit habe ich jetzt aber nicht mehr. Deswegen verweise ich noch einmal auf unseren Antrag. Dieses Thema ist extrem wichtig; denn wir müssen die Jobcenter entlasten. Es geht um ein Grundrecht. Es ist wichtig, dass das einfach, unbürokratisch und transparent geregelt wird; denn Grundsicherung ist eine Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Der Änderungsantrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Schwerpunkt Sanktionen
Drucksache: 18/8923  wurde zur namentlichen Abstimmung im Plenum gestellt: Das Ergebnis findet sich hier.

Der Gesetzentwurf und die Anträge im Überblick:

Dokumente der abschließenden Beratung im Deutschen Bundestag am 23.06.2016:

Gesetzentwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung 
Drucksache 18/8041

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen "Grundsicherung einfacher und gerechter gestalten – Jobcenter entlasten"  Drucksachen 18/8077 

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen: Drucksache 18/8909

Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
Drucksache 18/8910

Änderungsantrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Schwerpunkt Sanktionen
Drucksache: 18/8923


Dieser Antrag wurde zur namentlichen Abstimmung im Plenum gestellt: Das Ergebnis findet sich hier.