Derzeit wird wieder über die Reform des Ehegattensplittings, das System des Familienlastenausgleichs sowie die Einführung eines Familiensplittings diskutiert. Angesichts der beträchtlichen positiven oder negativen Aufkommensveränderungen der Einkommensteuer, die mit entsprechenden Reformen verbunden sind, wird daher vor dem Hintergrund der aktuellen Änderungen im Einkommensteuerrecht noch einmal nach den Aufkommens- und Haushaltswirkungen gefragt.
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Die Freizügigkeit ist eine der größten Errungenschaften des europäischen Einigungsprozesses und einer der sichtbarsten Vorzüge der Europäischen Union für die Bürgerinnen und Bürger. Sie ist nicht nur ein Symbol für das Zusammenwachsen eines Kontinents, dessen Geschichte über Jahrhunderte von Kriegen und Konflikten geprägt war, sondern für alle Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens von unermesslichem Wert.
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Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den vom Bundessozialgericht am 3. Dezember 2015 gefällten Urteilen, in welchen es die Fälle konkretisierte in denen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger existenzsichernde Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten können, und beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, damit die von diesen Urteilen betroffenen arbeitsfähigen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger Leistungen nach dem SGB II statt nach dem SGB XII beziehen können?
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Seit dem Jahr 2013 unterstützt das Sonderprogramm MobiPro-EU des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales junge Menschen aus Europa bei der Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung in Deutschland. Damit wollte die damalige Bundesregierung einen Beitrag zur Bekämpfung der europäischen Jugendarbeitslosigkeit und zur Deckung des deutschen Fachkräftebedarfs leisten.
Die Kombination aus betrieblicher Ausbildung, Sprachkurs und Unterstützung kam bei jungen Europäerinnen und Europäern und deutschen Betrieben gut an. MobiPro stieß auf großes Interesse. Doch im Februar 2014 verkündete die Bundesregierung − für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Betriebe und Träger gleichermaßen überraschend − einen Förderstopp
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Von den mehreren Hunderttausend Menschen, die im Jahr 2015 in Deutschland Zuflucht und Sicherheit vor Verfolgung und Krieg suchen, haben wahrscheinlich mehr als die Hälfte das 25. Lebensjahr nicht vollendet. Neben Kindern und Jugendlichen, die noch schul- oder berufsschulpflichtig sind, ist es zwingend notwendig, dass Bund, Länder und Kommunen auch für junge Erwachsene Bildungsangebote bereitstellen. Bisher gibt es nur wenige Angebote und Modellprojekte deutschlandweit, in denen auch jungen Erwachsenen etwa durch den Besuch eines Berufskollegs o. Ä. ein Schulabschluss ermöglicht wird. Ohne Schulabschluss bleiben ihnen aber die meisten Wege in Ausbildung und somit qualifizierte Beschäftigung versperrt.
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Jeder sechste Euro in der Europäischen Union wird in der öffentlichen Vergabe umgesetzt. Allein in Deutschland kauft die öffentliche Hand im Jahr Güter im Wert von etwa 320 Milliarden Euro ein. Die öffentliche Vergabe ist deshalb ein machtvolles
Instrument, mit dem die öffentliche Hand der Wirtschaft Leitlinien und einen Rahmen gibt. Mit dem Vergaberechtsmodernisierungsgesetz hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung dieser Richtlinien vorgelegt (VergRModG-E). Dieser bleibt jedoch deutlich hinter den Möglichkeiten zurück, die durch die EU-Seite eröffnet wurden.
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Altersarmut trifft Migrantinnen und Migranten besonders. Diese Kleine Anfrage widmet sich speziell der Altersarmut der eingewanderten Menschen jüdischer Herkunft und ihrer Angehörigen. Seit dem Beginn der jüdischen Einwanderung aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion im Jahre 1991 sind ca. 220 000 Jüdinnen und Juden sowie deren Angehörige aus diesen Ländern nach Deutschland eingewandert.
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Die Ursachen, warum Menschen ihre bisherige Heimat verlassen sind komplex. Einfache Lösungen gibt es nicht. Bei der Analyse der sehr unterschiedlichen Gründe, die Menschen dazu zwingen, ihre bisherige Heimat zu verlassen, müssen Deutschland und die übrigen Mitgliedstaaten der EU im Rat selbstkritisch auch nach ihrer eigenen Verantwortung fragen.
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Welche Rückmeldefrist erhielten die Sozialverbände für ihre Stellungnahmen zum Referentenentwurf zur Rechtsvereinfachung im SGB II, und an welchen Punkten wurden und werden aufgrund der Verbandsrückmeldungen Veränderungen im Gesetzentwurf vorgenommen?
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Steigende Stromkosten treffen Menschen mit niedrigen Einkommen härter als
Menschen mit höheren Einkommen. Aufgrund begrenzter finanzieller Mittel
sind einkommensarme Haushalte von wichtigen Möglichkeiten, ihren Energieverbrauch und somit die Stromkosten zu senken, ausgeschlossen. So können sich Menschen mit geringen Einkommen die Anschaffung energiesparender Geräte oftmals nicht leisten. Zwar sind im Regelsatz Mittel für Neuanschaffungen enthalten, der Regelsatz ist jedoch so knapp bemessen, dass ein Ansparen für größere Neuanschaffungen in der Regel nicht möglich ist. Zudem übersteigt die Stromrechnung bereits heute oft das dafür in den Regelsätzen vorgesehene Budget, da die Strompreise schneller steigen als Regelsatzanpassungen vorgenommen werden. Die Probleme sind schon lange bekannt, jedoch hat die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller immer noch keine Abhilfe geschaffen.
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