Seit der Einführung der Abgeltungsteuer bestehen erhebliche Zweifel, ob eine ausreichende Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung der Einkunftsarten vorliegt.
Die einzige Begründung für die massive Privilegierung von Kapitalerträgen war, dass die Bundesregierung vermeintlich keine Handhabe gegen illegale Kapitalflucht hatte. Rechtfertigungsgründe für die Privilegierung von Kapitaleinkünften bestehen nicht. Die Abgeltungsteuer verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz und ist verfassungswidrig. Sie soll daher abgeschafft werden. Für Kapitaleinkünfte gilt wieder der Einkommensteuertarif
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Die Organe der Europäischen Union (EU) haben in den Bereichen Arbeitsentgelt, Koalitionsrecht, Streik- und Aussperrungsrecht keinerlei Kompetenzen. Das ist eindeutig in Artikel 153 Absatz 5 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelt. Dennoch nehmen die Eingriffe in diese nationalen Politikbereiche zu, die einen bedeutenden Einfluss auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen in den betroffenen Ländern haben.
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Die seit einigen Jahren andauernde Niedrigzinsphase bringt verschiedene Auswirkungen auf die Finanzbranche, die öffentlichen Haushalte und die Realwirtschaft mit sich. Nicht zuletzt sind Sparerinnen und Sparer betroffen.
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Heute hat der Bundestag zugestimmt, dass der ESM einen Kreditrahmen von bis zu 86 Mrd. € für Kredite an Griechenland bereitstellt. Der größte Teil davon (über 50 Mrd €) ist dazu da, Zinsen und Tilgungen von Krediten der EZB und des IWF zu finanzieren. Letztlich ist das nichts anderes als eine Umschuldung. Damit wird eine wichtige Forderung der griechischen Regierung und auch der Grünen erfüllt. Griechenland bekommt endlich etwas Luft zum Atmen.
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Vor einem halben Jahr haben investigative Journalisten zahlreiche geheime Absprachen zwischen Unternehmen und den Steuerbehörden in Luxemburg offengelegt. Diese Beispiele belegten noch einmal eindrücklich die Dimension der steuerschädlichen Praktiken mit Steuervorbescheiden (tax rulings), die zu erheblichen Steuerausfällen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geführt haben. In zahlreichen Luxemburg-Leaks-Dokumenten konnte ein Bezug zu Deutschland herstellt werden. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte den Auftrag, diese Dokumente auszuwerten.
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Die Konzentration im deutschen Lebensmitteleinzelhandel hat in den letzten Jahren rasant zugenommen. Die Auswirkungen dieser
Marktkonzentration enden nicht an den Landesgrenzen. Auch Produzenten und Arbeiterinnen und Arbeiter aus Übersee sind massiv von der Marktmacht der führenden Einzelhändler in Deutschland betroffen.
Es stellt sich daher die Frage, wie die Bundesregierung die verheerenden Auswirkungen der Marktmacht und unlauterer Handelspraktiken verringern kann und so negative Effekte auf Umwelt- und Sozialstandards in Schwellen- und Entwicklungsländern verhindert werden.
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Verschiedene Sonderregelungen sorgen dafür, dass längst nicht alle Arbeitslosen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, in der offiziellen Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit als Langzeitarbeitslose geführt werden. Das führt zu einer statistischen Unterzeichnung des Problems.
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Die Bundesregierung sieht zu unserem Entsetzen leider nicht den geringsten Handlungsbedarf. Sie ignoriert die Forderungen und Verbesserungsvorschläge der Verbände und verweist immer
wieder auf die Länder und Kommunen. Dies verdeutlicht einmal mehr die Konzept- und Orientierungslosigkeit der Bundesregierung – und der SPD, die übrigens in der Opposition noch eine nationale Wohnungs- und Obdachlosigkeitsstatistik gefordert hat.
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Verschiedene Verbände von Gesundheitsberufen in Deutschland haben in einer Erklärung vor möglichen Auswirkungen des von der Europäischen Union (EU) mit den USA verhandelten Freihandelsabkommens TTIP und des von der EU mit Kanada ausgehandelten Abkommens CETA auf das deutsche Gesundheitswesen gewarnt. Durch Freihandelsabkommen dürften die Behandlungsqualität, der schnelle Zugang zur Gesundheitsversorgung und der Patientenschutz in Deutschland und der EU nicht beeinträchtigt werden.
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„Nichts über uns ohne uns!“ – An diesem Motto der Behindertenbewegung möchte sich auch die Bundesregierung orientieren. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wird zu Recht darauf hingewiesen, dass behinderte Menschen meist selbst am besten wissen, welche Barrieren abgebaut werden müssen und wie dies gelingt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sie an politischen Entscheidungsprozessen so früh wie möglich zu beteiligen.
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