Der Kinderzuschlag wurde als einkommensabhängige Ergänzung zum Kindergeld gemeinsam mit dem Arbeitslosengeld II eingeführt. Er soll Eltern unterstützen, die mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Bedarf, nicht jedoch den Bedarf ihrer Kinder decken können. Bei der Evaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen wurde der Kinderzuschlag als eine Leistung identifiziert, die auf alle vier familienpolitischen Ziele (wirtschaftliche Stabilität, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Wohlergehen
von Kindern, Realisierung von Kinderwünschen) positiv wirkt. Darüber hinaus weisen aber sowohl der Endbericht der Gesamtevaluation die Studie „Schnittstellen im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht“
im Rahmen der Gesamtevaluation als auch zahlreiche Verbände und Gewerkschaften seit Jahren auf die Probleme bei der Gewährung des Kinderzuschlags hin und regen eine Reform des Kinderzuschlags an.
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Die Frage nach der Leistungsfähigkeit der geförderten privaten Altersvorsorge ist nach Auffassung der Fragesteller heute deutlich pessimistischer zu beantworten als bei der Einführung der Riester-Rente vor rund eineinhalb Jahrzehnten. Mit 16,7 Millionen abgeschlossenen Verträgen erreicht sie lediglich rund die Hälfte der Förderberechtigten. Ein großer Teil der Verträge ist zudem beitragsfrei gestellt, wird also nicht aktiv bespart. Nicht mehr als 6,7 Millionen Menschen sorgen gegenwärtig tatsächlich im Sinne des Riester-Konzepts vor und schöpfen somit den Zulageanspruch voll oder nahezu voll aus.
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Eine zentrale Frage in der öffentlichen Debatte um die derzeit geplanten Handelsabkommen ist die Frage nach der Transparenz der Verhandlungen. Die am 2. Mai 2016 von Greenpeace veröffentlichten „TTIP Leaks“ haben nach Auffassung der Fragesteller gezeigt, dass es weiterhin nötig ist, mehr Transparenz in die Verhandlungen um TTIP zu bringen. Nur wenn alle Informationen nachvollziehbar und umfassend vorliegen, können Abgeordnete sich überhaupt ein vollständiges Bild über die Pläne machen. Wenn ein so derart umfassendes Abkommen wie TTIP das Licht der Öffentlichkeit scheuen muss, gibt es allen Anlass zur Kritik und zu kritischen Nachfragen.
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Menschen, die in Deutschland Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, sind nicht in der üblichen Form krankenversichert. Sie haben in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts nur Anspruch auf Leistungen, wenn eine Krankheit entweder akut oder schmerzhaft ist oder wenn die Behandlung im Einzelfall zur Sicherstellung ihrer Gesundheit unerlässlich ist. Besonders eklatant sind die Mängel aus Sicht der Fragesteller in der Versorgung traumatisierter und psychisch kranker Menschen. Nur ein geringer Teil von ihnen erhält aktuell eine angemessene Behandlung, weil Sozialämter eine psychische Erkrankung häufig fälschlicherweise als nicht akut behandlungsbedürftig bewerten und daher in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie in den ersten 15 Monaten nicht übernehmen.
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Seit Jahren steigt das Armutsrisiko in Deutschland. Die Umsetzung des SDG-Ziels 1 Armut in allen Formen und überall beenden“ ist daher von besonderem sozialpolitischem Interesse. Nun liegt der erste Entwurf der aktualisierten Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland vor. Die darin aufgeführten Punkte, insbesondere im Hinblick auf Ziel 1 und die damit verbundenen Unterzielen sind enttäuschend. Die Bundesregierung hat keine Strategie.
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Die beiden Titel „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ im Einzelplan 11 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind gegenseitig deckungsfähig. Das bedeutet, dass Mehrausgaben eines Titels zulasten des anderen Titels ausgeglichen werden können. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit war jedoch seit Bestehen der Grundsicherung für Arbeitsuchende de facto eine Einbahnstraße.
Seit dem Jahr 2011 ist die Summe, die von den Eingliederungsmitteln Richtung Verwaltungsetat floss, von Jahr zu Jahr gestiegen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/4378). Diese Mittel werden nicht wie vorgesehen für Qualifizierungen oder andere Fördermaßnahmen eingesetzt, sondern für die Deckung von Verwaltungskosten.
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Auf der Suche nach Schutz erreichen seit Jahren Tag für Tag viele Männer, Frauen und Kinder die Außengrenzen der Europäischen Union. Sie fliehen vor Krieg, Gewalt, Verfolgung und großem Elend unter anderem aus Syrien, dem Irak, Afghanistan oder Eritrea. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben sich zu ihrer gemeinsamen Verantwortung für den Flüchtlingsschutz bekannt und in den Gründungsverträgen festgeschrieben, dass die Union eine gemeinsame Politik im Bereich Asyl und Schutz entwickelt, mit der jedem Drittstaatsangehörigen, der internationalen Schutz benötigt, diesen angemessen anbieten. Dieser Verantwortung werden die EU und ihre Mitgliedstaaten derzeit nur zum Teil gerecht.
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Das vorgelegte Gesetz ist eine verpasste Chance. Dabei wäre eine Vereinfachung und Entbürokratisierung der Grundsicherung gerade jetzt notwendiger denn je. Das Grundsicherungssystem ist zu einem wahren Dschungel geworden, durch den kaum noch jemand durchschaut. Das ist für die Betroffenen ein Problem wie auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern. Viel zu viele Ressourcen werden für Verwaltung und Bürokratie verschwendet, die sinnvoller zur Arbeitsvermittlung und sozialer Unterstützung eingesetzt werden könnten. Statt die Grundsicherung grundlegend zu vereinfachen, besteht der Gesetzentwurf aus einem Bauchladen von kleineren Veränderungen, die teilweise sogar eher Rechtsverschärfungen als Rechtsvereinfachungen sind. Es wird viel verändert, aber wenig vereinfacht.
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Im Mai 2015 startete das „ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter“ (ESF: Europäischer Sozialfonds). Das Programm umfasst Lohnkostenzuschüsse, durch die Langzeitarbeitslose den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt schaffen sollen. In den ersten sechs Monaten erhält der Arbeitgeber 75 Prozent, in den folgenden neun Monaten 50 Prozent und danach für drei Monate 25 Prozent des Gesamtlohns. Der Arbeitgeber muss sich verpflichten, die Teilnehmer anschließend ein weiteres halbes Jahr ohne Zuschüsse bei vollem Gehalt zu beschäftigen (Nachbeschäftigungspflicht). Gefördert werden außerdem Arbeitsplatzakquisiteure bei den Jobcentern.
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Im Jahr 2016 werden geschätzt 260 000 erwerbsfähige Flüchtlinge in den Zuständigkeitsbereich der Jobcenter wechseln. Daher wurden die Ansätze für die beiden Titel „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ im Einzelplan 11 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für dieses Jahr um 250 Mio. Euro bzw. um 325 Mio. Euro erhöht. Damit sollen Fördermaßnahmen und 2 800 Personalstellen finanziert werden, um die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen zu unterstützen.
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