Gemeinsam mit Parlamentariern aller im Bundestag vertretenen Fraktionen habe ich einen Brief an den Präsidenten der Türkei geschickt, mit dem wir uns für Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei positionieren. Wir setzen uns dafür ein dass Can Dündar und Erdem Gül und viele andere in der Türkei ihre Arbeit als Journalistinnen und Journalisten in Freiheit tun können.
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Zur Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 17./18. März 2016 in Brüssel haben wir einen Entschließungsantrag in den Bundestag eingebracht. Darin fordern wir Investitionen, die allen zugute kommen und so den sozialen Zusammenhalt stärken. Dazu fordern wir, die Haushaltsüberschüsse mittels eines Nachtragshaushalts zügig in die nötigen Investitionen fließen zu lassen.
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Wir fordern in unserem Antrag „Behindertengleichstellungsrecht mutig weiter entwickeln“ eine klare zeitliche Vorgabe, bis wann die Barrieren in den vom Bund genutzten Gebäuden und im Intranet des Bundes beseitigt sein müssen. Menschen mit Lernschwierigkeiten müssen ein Recht auf Informationen und Erklärungen in Leichter Sprache bekommen, das keine Ausnahmen zulässt. Auch das AGG muss geändert werden, damit behinderte Menschen auch Geschäfte, Kinos, Gaststätten, Hotels, deren Websites und vieles mehr barrierefrei nutzen können. Nur so wird Inklusion auch im Alltag erlebbar.
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Die bisherige Innovationsförderung in Deutschland erreicht kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nur unzureichend und benachteiligt sie im Vergleich zu großen Unternehmen. Kleine und mittlere Unternehmen brauchen aber einen stärkeren Anreiz, neue Produkte und Verfahren zu entwickeln und Zukunftsbereiche zu erschließen. Diese Unternehmen sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Sie sind die Mitgestalter bei der ökologischen und sozialen Modernisierung. Deshalb ist es notwendig eine gezielte und unbürokratische Förderung für kleine und mittlere Unternehmen einzuführen.
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Im April 2015 legte die Expertenkommission „Stärkung von Investitionen in Deutschland“ (Fratzscher-Kommission) ihre Ergebnisse vor. In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (auf Bundestagsdrucksache 18/5703) zum Sachstand und zur Umsetzung der Kommissionsergebnisse verwies die Bundesregierung auf den laufenden Prüfungsprozess, der voraussichtlich Ende 2015 abgeschlossen sein würde.
Daher haben wir erneut nach dem Sachstand gefragt.
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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) vermittelt auch Arbeitslose in Leiharbeit und hat zahleiche regionale sowie überregionale Kooperationsvereinbarungen mit der Leiharbeitsbranche abgeschlossen. Seitdem der Vorsitzende des Vorstandes der BA, Dr. Frank-Jürgen Weise, Anfang 2013 „Fehlentwicklungen“ einräumte, steht die Vermittlung in Leiharbeit im öffentlichen Interesse. Die Vermittlung in Leiharbeit seitens der BA war weiterhin sehr hoch. In der letzten Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/4022) wurden aber Veränderungen angekündigt: Es stellt sich somit die Frage, ob das neu ausgerichtete Zielsystem auch Erfolge aufweisen kann. Ebenso stellen sich Fragen zu den bei den Vermittlungsbemühungen eingesetzten Eingliederungszuschüssen.
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Die Erwerbsbiografien von Übersiedlerinnen und Übersiedlern sowie Flüchtlingen aus der DDR, die in der Bundesrepublik Deutschland lebten, wurden rentenversicherungsrechtlich nach dem Fremdrentengesetz (FRG) bewertet und damit jenen originärer Bundesbürgerinnen und -bürger gleichgestellt: Den Betroffenen wurde eine fiktive westdeutsche Erwerbsbiografie zugeordnet, die sich an der ehemals ausgeübten beruflichen Tätigkeit in der DDR orientierte. Im Zuge der deutschen Einheit wurden die in den Rentenkonten der eingegliederten Übersiedlerinnen und Übersiedler sowie der Flüchtlinge enthaltenen Daten nach den Kriterien der Rentenüberleitung neu bewertet, was sehr oft mit einer deutlichen Rentenminderung verknüpft ist.
Der vorliegende Antrag behebt die darin enthaltenen Ungerechtigkeiten.
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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) vermittelt in Leiharbeit und führt eine Statistik zum Einsatz von Leiharbeit. Gleichzeitig hat die BA die Aufgabe, die Einhaltung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, arbeitsrechtliche Normen und die korrekte Anwendung des Tarifrechts zu kontrollieren. Gerade jetzt
im Vorfeld des angekündigten Gesetzes, mit dem der Missbrauch von Leiharbeit verhindert werden soll, stellt sich die Frage nach den Fakten und nach den bisherigen Ergebnissen der Kontrollen.
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Die hohe Zahl von Geflüchteten hat bereits ohnehin bestehende Defizite in der öffentlichen Verwaltung, im Bildungsbereich, bei der Arbeitsmarktförderung und im Bereich Wohnen noch einmal besonders deutlich gemacht. Die hier notwendigen Investitionen müssen allen in der Gesellschaft zugutekommen, insbesondere einkommensschwache und benachteiligte Menschen, die jetzt schon unter den Defiziten leiden. Statt Gruppen gegeneinander auszuspielen, müssen Chancen für alle entstehen. Am Donnerstag, den 25.02.2016 wurde dazu im Plenum ein Antrag aufgesetzt in dem es um Integration für einen sozialen Zusammenhalt geht und an dem ich intensiv mitgearbeitet habe.
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Die Aufnahme und Integration der vielen Geflüchteten ist eine große Herausforderung, die aber auch viele Chancen birgt. Flüchtlinge bringen große Potenziale mit. Die Bundesregierung droht diese Chance gerade zu verspielen. Abschottung scheint vielen Regierungsmitgliedern wichtiger zu sein als Integration. Dass Integration derzeit noch viel zu selten gelingt, liegt nicht an den Geflüchteten, sondern an den unzureichenden Angeboten sowie an rechtlichen und praktischen Hürden. Unser Antrag bietet die die Chance unverzüglich und vollständig von Ausgrenzung auf Integration umzusteuern.
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