Steigende Stromkosten treffen Menschen mit niedrigen Einkommen härter als Menschen mit höheren Einkommen. Aufgrund begrenzter finanzieller Mittel sind einkommensarme Haushalte von wichtigen Möglichkeiten, ihren Energieverbrauch und somit die Stromkosten zu senken, ausgeschlossen. So können sich Menschen mit geringen Einkommen die Anschaffung energiesparender Geräte oftmals nicht leisten. Zwar sind im Regelsatz Mittel für Neuanschaffungen enthalten, der Regelsatz ist jedoch so knapp bemessen, dass ein Ansparen für größere Neuanschaffungen in der Regel nicht möglich ist. Zudem übersteigt die Stromrechnung bereits heute oft das dafür in den Regelsätzen vorgesehene Budget, da die Strompreise schneller steigen als Regelsatzanpassungen vorgenommen werden. Die Probleme sind schon lange bekannt, jedoch hat die Bundesregierung immer noch keine Abhilfe geschaffen und - wie die Antwort auf unsere kleine Anfrage zeigt - sieht sie noch immer keinen Handlungsbedarf, diese Entwicklung im Regelsatz entsprechend zu berücksichtigen.
Die komplette kleine Anfrage und die dazugehörigen Antworten der Bundesregierung finden Sie unter der Drucksachennummer 18/6936 und hier.
In Folge der kleinen Anfrage "Stromkosten einkommensarmer Haushalte" kam es zu Medienberichterstattung in:
Rheinische Post: http://www.strengmann-kuhn.de/presse/medienresonanz/medienresonanz-2015/stromkosten-belasten-einkommensarme-haushalte.html
Thüringer Allgemeine Zeitung: http://www.otz.de/web/zgt/wirtschaft/detail/-/specific/Neue-Hartz-IV-Saetze-erst-Ende-2016-428724515
Und auch "Der Paritätische" (Gesamtverband) nahm sie zum Anlass für eine Pressemitteilung am 15.12.2015: http://www.der-paritaetische.de/nc/pressebereich/artikel/news/stromkosten-und-hartz-iv-paritaetischer-wirft-bundesregierung-verzoegerungstaktik-vor/