Ein Element des Konzepts der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit soll die bessere Betreuung von Langzeitarbeitslosen in so genannten Aktivierungszentren sein.
In dem vor rund einem Jahr vorgestellten Konzept werden eine verbesserte Betreuungsrelation, gute Fachkräfte und ausreichend Zeit für Profiling und Angebotsentwicklung unter Nutzung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentenkastens, aber auch kommunaler Eingliederungsleistungen versprochen.
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Wann plant die Bundesregierung, den Gesetzentwurf zur Rechtsvereinfachung im Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im Kabinett zu beschließen und dem Deutschen Bundestag zuzuleiten?
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Die Initiative „AusBILDUNG wird was – Spätstarter gesucht“ wurde im Februar 2013 von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gestartet. Innerhalb von drei Jahren sollen damit bis Ende 2015 100 000 junge Menschen zwischen 25 und 35 Jahren ohne beruflichen Abschluss für die Aufnahme und den Abschluss einer Ausbildung gewonnen werden.
Kurz vor Ende der Laufzeit der Initiative steht fest: Das 100.000-Teilnehmer-Ziel erreicht das Arbeitsministerium nur mit Etikettenschwindel. Nicht nur geringqualifizierte 25-34-Jährige werden gezählt.
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Die Initiative „AusBILDUNG wird was – Spätstarter gesucht“ wurde im Februar 2013 von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gestartet. Innerhalb von drei Jahren sollen damit bis Ende 2015 100 000 junge Menschen zwischen 25 und 35 Jahren ohne beruflichen Abschluss für die Aufnahme und den Abschluss einer Ausbildung gewonnen werden. Angesprochen werden arbeitslose junge Erwachsene ohne Ausbildung oder mit nur geringer Qualifikation in der Arbeitslosenversicherung und in der Grundsicherung, aber auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Beschäftigung, die nicht oder nur gering qualifiziert sind.
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Am 10. September 2015 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen mit 136 zu 6 Stimmen bei 41 Enthaltungen neun Prinzipien für den Umgang mit Staatsschuldenkrisen beschlossen und damit den ein Jahr zuvor von der Gruppe der Entwicklungs- und Schwellenländer in den Vereinten Nationen (G77 und China) initiierten Prozess zur Schaffung eines Staateninsolvenzverfahrens vorläufig abgeschlossen (A/RES/69/319). Deutschland hat – neben dem Vereinigten Königreich – als einziges Mitglied der Europäischen Union mit Nein votiert, während die übrigen EU-Mitglieder sowie unter anderem Australien, Norwegen, die Schweiz und Mexiko sich enthalten haben.
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Bei diesen sogenannten Cum-Ex-Geschäften wurde eine Situation herbeigeführt, in der eine Aktie rechtlich gesehen für eine kurze Zeit scheinbar mehrere Eigentümerinnen und Eigentümer hatte. Der Zeitraum wurde dabei so gewählt, dass darin die Auszahlung der Dividende fiel. Dies führte dazu, dass für eine nur einmal an die Finanzbehörden abgeführte Kapitalertragsteuer mehrere Steuerbescheinigungen ausgestellt wurden und die Kapitalertragsteuer hierdurch mehrfach auf die Einkommensteuer/Körperschaftsteuer bei verschiedenen EigentümerInnen angerechnet werden konnte. Damit wurde eine Belastung an anderen Stellen des Steuersystems mehrfach entlastend berücksichtigt. Der Untersuchungsausschuss soll soll klären, ob und wenn ja, wann – rechtzeitig – geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen wurden, ob diese ausreichten, und wer gegebenenfalls jeweils die Verantwortung für die nicht erfolgte Unterbindung der Cum-Ex-Geschäfte trug.
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Vor dem Hintergrund der zahlreichen Krisenherde dieser Welt und der Tatsache, dass über 60 Millionen Menschen auf der Flucht vor Vertreibung, Krieg und existentieller Not sind, muss Deutschland ein deutliches Signal an die Weltgemeinschaft senden. Die Aufstockung des BMZ Etats um 880 Millionen Euro von 2015 auf 2016 ist dafür nicht ausreichend. Das internationale Ziel, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens in die Entwicklungsarbeit zu investieren, wird hiermit weiter von der Koalition verfehlt.
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Trotz der beachtlichen Herausforderungen und vieler Schwierigkeiten hat sich
Deutschland bisher mit großem Engagement seiner Verantwortung gestellt, von
Krieg und Verfolgung fliehenden Menschen Schutz zu gewähren. Nicht zuletzt unzählige Bürgerinnen und Bürger haben mit beträchtlichem Einsatz dafür gesorgt, dass verbriefte Schutzrechte für die vielen gepeinigten Menschen praktische Geltung erlangt haben. Die Leistung wird darin bestehen, die Willkommenskultur in eine Willkommensinfrastruktur umzuwandeln, die insbesondere bei Bildung, Arbeitswelt, Wohnen sowie gesellschaftlicher Integration und sozialer und kultureller Teilhabe ansetzt. Es gilt also nicht nur, die erste Versorgung und Unterbringung effizient zu gestalten, abzusichern, sondern auch den Weg für erfolgreiche Integrationsprozesse zu ebnen.
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Der Haushalt der Großen Koalition gibt auf die drängenden Herausforderungen unserer Zeit keine ausreichende Antwort. Statt mit Mut und Tatkraft Flüchtlinge zu integrieren und Fluchtursachen zu bekämpfen, handelt die Koalition kurzsichtig und produziert Chaos. Statt kraftvoll die Klimakrise anzugehen und den Investitionsstau aufzulösen, verschwendet die Große Koalition Geld. Sie investiert zu wenig und sie investiert falsch.
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Die Bundesregierung verfehlt auch weiterhin ihre selbst formulierten Ansprüche, mit größtmöglichem Einsatz an der Optimierung des Angebots und der Qualität von Bildung und Betreuung im Land mitzuwirken. Das Schlagwort der Bildungsrepublik verkommt zur schalen Anekdote. Quer durch alle Bildungsbereiche besteht dringender Handlungsbedarf, damit Bildung nicht nur in Sonntagsreden als Schlüsselressource und Zukunftsinvestition auftaucht sondern dieser Funktion auch in der Realität gerecht wird. Mit dem nun vorliegenden Entwurf des Bundeshaushaltes – insbesondere den Einzelplänen 17 und 30 – ist das nicht der Fall.
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