Gut ein Vierteljahrhundert nach dem Beitritt der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik Deutschland ist das Rentenrecht noch immer geteilt. Da auf kurze bis mittlere Sicht keine wesentliche Angleichung zu erwarten ist, würde diese Entwicklung voraussichtlich noch Jahrzehnte in Anspruch nehmen.
Die Union und die SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, noch in dieser Legislatur Schritte in Richtung einer vollständigen Angleichung der Bezugsgrößen der Rentenversicherung einzuleiten. Entsprechende Maßnahmen ist die Koalition bis heute allerdings schuldig geblieben.
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Unsere Arbeitswelt verändert sich rasant und es entstehen durch die Digitalisierung - neben den klassischen selbständigen Berufen - neue Formen der Selbständigkeit. Für die wirtschaftliche Dynamik in unserer Gesellschaft, für neue Ideen, für Wettbewerb und für das Entstehen neuer Arbeitsplätze ist es enorm wichtig, dass es immer wieder Menschen gibt, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen. Kreativität und Innovation können dann am besten gedeihen, wenn sich die selbständige Tätigkeit in einem klar definierten Rechtsrahmen sicher entfalten kann, angemessen honoriert wird und ausreichend gegen mögliche Risiken abgesichert ist.
Soziale Sicherungssysteme müssen verlässlich, solidarisch und gerecht gestaltet werden. Ziel muss daher eine Bürgerversicherung in der Kranken- und Pflege- sowie der Rentenversicherung sein, in die alle Bürgerinnen und Bürger unter der Berücksichtigung aller Einkunftsarten einbezogen werden.
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Während der letzten Wirtschaftskrise hat die Unternehmensmitbestimmung dazu beigetragen, die Krise erfolgreich zu bewältigen. Im Gegensatz zu anderen Staaten wurden in Deutschland Strukturbrüche und Massenentlassungen vermieden und der Beschäftigungsstand während der Krise hoch gehalten. Die Vereinbarungen zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden waren wesentliche Gründe, weshalb die deutsche Industrie schnell wieder an das Produktionsniveau vor der Krise anknüpfen konnte.
Zu einer funktionierenden Demokratie gehört die demokratische Teilhabe der Beschäftigten in Unternehmen. Um diese Teilhabe auch in Zukunft sicherzustellen, sind die Lücken in den verschiedenen Mitbestimmungsgesetzen zu schließen.
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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vorgelegt. Ziel ist es unter anderem, den Missbrauch von Werkverträgen zu verhindern. Dabei geht es der Bundesregierung einerseits um die Abgrenzung von Werk- und Arbeitsverträgen. Andererseits sollen auch Vertragskonstruktionen verhindert werden, die in der Praxis nichts anderes sind als verdeckte Arbeitnehmerüberlassung. Nach der Einigung beim Koalitionsgipfel am 10. Mai 2016 sagte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, dass es bald zum ersten Mal in der Geschichte Regeln gebe, „die durch Transparenz den Missbrauch von Werkverträgen eindämmen“. Daher fragen wir.
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Als Reaktion auf das Rentenpaket der Großen Koalition wurde vor etwa zwei Jahren eine Koalitionsarbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit Themen rund um den flexiblen Rentenübergang auseinandersetzen sollte. Diese Arbeitsgruppe hat im vergangenen Jahr ihren Abschlussbericht vorgelegt. Auf dieser Grundlage hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun einen Gesetzentwurf erarbeitet. Nach Auffassung der fragestellenden Fraktion ist dieser nicht ausreichend, die Rentenübergänge entscheidend zu flexibilisieren. Mit dieser Kritik steht sie nicht allein da. Denn auch aus Sicht der Arbeitgeber würden die geplanten Maßnahmen „nur sehr begrenzte Wirkung auf die Beschäftigung Älterer haben“.
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Die Bunderegierung plant ein Gesetz zur Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze. Die Zielsetzung im Bereich Leiharbeit liest sich in der Begründung des Gesetzes ambitioniert. Daher haben wir genauer nachgefragt.
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Am 21.09.2016 fand die Regierungsbefragung im Bundestag zum Gesetzentwurf für die Regelsatzneuberechnung statt. Der Entwurf der Bundesregierung ist gespickt mit groben methodischen Fahrlässigkeiten und Rechentricks. Wie schon beim letzten Mal der Regelsatz klein gerechnet. Im Ergebnis erhalten Hartz-IV-Bezieher erheblich weniger als die 15 Prozent der Bevölkerung, die mit den geringsten Einkommen auskommen und die als Vergleichsgruppe für die Berechnung verwendet werden.
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In unserem Antrag fordern wir nach ausführlicher Begründung CETA im Rat der Europäischen Union abzulehnen, das heißt im Rat der Europäischen Union den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung des Comprehensive Economic and Trade Agreements (CETA) zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kanada andererseits abzulehnen sowie den Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Genehmigung der vorläufigen Anwendung einiger Teile des Abkommens abzulehnen.
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Die Entsenderichtlinie schreibt vor, dass auch für entsandte Beschäftigte die Mindestarbeitsbedingungen des Ziellandes bezüglich Arbeitszeit, Lohn, Urlaub, Mutterschutz, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Regelungen zur Gleichstellung von Männern und Frauen gelten.
Die Praxis zeigt jedoch, dass den entsandten Beschäftigten häufig diese Mindestarbeitsbedingungen verwehrt bleiben.
Im Frühjahr 2014 veröffentlichte die Europäische Kommission deshalb die Durchsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie, um den Schutz der entsandten Beschäftigten zu verbessern. Diese Richtlinie musste bis Juni 2016 in nationales Recht umgesetzt werden.
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Verschiedene Vertreter der Bundesregierung haben sich zuletzt mehrfach mit Forderungen zur Reform der Alterssicherung öffentlich zu Wort gemeldet. Nach Inkrafttreten des Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (sog. Rentenpaket) am 1. Juni 2014 zeigten sich die Koalitionäre – trotz vielmaliger Ankündigungen – jedoch uneinig, weitere Gesetzesvorhaben in der Rentenpolitik auf den Weg zu bringen. Von Anbeginn stand das Rentenpaket vor allem deshalb in der Kritik, weil es falsche Prioritäten setzte und zulasten der Personengruppen
ging, die es eigentlich am nötigsten haben. Die erste Auswertung nach einem Jahr Rentenpaket bestätigte nach Auffassung der Fragesteller diese Schieflage. Zugleich stand auch die Finanzierung aus den Mitteln der Rentenkasse, also durch die Rentnerinnen und Rentner sowie durch die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, stark in der Kritik.
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