Das vorgelegte Gesetz ist eine verpasste Chance. Dabei wäre eine Vereinfachung und Entbürokratisierung der Grundsicherung gerade jetzt notwendiger denn je. Das Grundsicherungssystem ist zu einem wahren Dschungel geworden, durch den kaum noch jemand durchschaut. Das ist für die Betroffenen ein Problem wie auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern. Viel zu viele Ressourcen werden für Verwaltung und Bürokratie verschwendet, die sinnvoller zur Arbeitsvermittlung und sozialer Unterstützung eingesetzt werden könnten. Statt die Grundsicherung grundlegend zu vereinfachen, besteht der Gesetzentwurf aus einem Bauchladen von kleineren Veränderungen, die teilweise sogar eher Rechtsverschärfungen als Rechtsvereinfachungen sind. Es wird viel verändert, aber wenig vereinfacht.
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Im Mai 2015 startete das „ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter“ (ESF: Europäischer Sozialfonds). Das Programm umfasst Lohnkostenzuschüsse, durch die Langzeitarbeitslose den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt schaffen sollen. In den ersten sechs Monaten erhält der Arbeitgeber 75 Prozent, in den folgenden neun Monaten 50 Prozent und danach für drei Monate 25 Prozent des Gesamtlohns. Der Arbeitgeber muss sich verpflichten, die Teilnehmer anschließend ein weiteres halbes Jahr ohne Zuschüsse bei vollem Gehalt zu beschäftigen (Nachbeschäftigungspflicht). Gefördert werden außerdem Arbeitsplatzakquisiteure bei den Jobcentern.
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Ein Referentenentwurf liegt schon vor, noch ist der Gesetzentwurf in der Abstimmung - aber es dauert nicht mehr lange: Der Zugang von EU-Zuwanderern zu Sozialleistungen soll weiter beschränkt werden, so will es SPD-Ministerin Andrea Nahles.
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Im Jahr 2016 werden geschätzt 260 000 erwerbsfähige Flüchtlinge in den Zuständigkeitsbereich der Jobcenter wechseln. Daher wurden die Ansätze für die beiden Titel „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ im Einzelplan 11 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für dieses Jahr um 250 Mio. Euro bzw. um 325 Mio. Euro erhöht. Damit sollen Fördermaßnahmen und 2 800 Personalstellen finanziert werden, um die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen zu unterstützen.
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Die mündliche Frage versucht Licht in die Frage nach der aktuellen Regelung für temporäre Bedarfsgemeinschaften zu bringen.
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Der Grünen-Sozialpolitiker Wolfgang Strengmann-Kuhn begrüßte den Verzicht auf den geplanten Passus. Aber die Regierung lasse die Alleinerziehenden weiter im Regen stehen. Tatsächlich bräuchten Kinder getrennter Eltern mehr Hilfe als vorgesehen.
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Die Koalition hat endlich Einsicht gezeigt und verhindert zumindest eine noch weitergehende Kürzung für Kinder von alleinerziehenden Eltern. Die gesetzlich vorgesehene Aufteilung des Sozialgeldes für alle Kinder getrennt lebender Eltern hätte das kindliche Existenzminimum von noch mehr Kindern gefährdet.
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Heute wurden Vertreter der Verbände und auch Sozialexperten eingeladen um vor den Parlamentariern ihre Bewertung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur sogenannten Rechtsvereinfachung im SGB II vorzutragen. Der von uns eingeladene Experte Stefan Sell vertritt eine sehr kritisch Position. Der Tenor der Stellungnahmen ist deutlich: Eine Rechtsvereinfachung ist das sicher nicht.
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Die Bundesregierung wurde gefragt, wie viele Bedarfsgemeinschaften es tatsächlich mit Kindern in wechselnden Haushalten (sogenannte temporäre Bedarfsgemeinschaften) gibt und inwiefern diese von zusätzlichen Kosten durch den Wechsel betroffen sind. Es offenbarte sich, dass die Bundesregierung kaum etwas über die soziale Lage der Eltern wissen.
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Angesichts dieser vielfältigen Probleme, die das Paritätische Jahresgutachtens 2016 „Ungleichheit: Ausmaß, Ursachen und Konsequenzen“ aufzeigt, fordern wir ein Maßnahmenbündel, um dem Problem der auseinanderfallenden Gesellschaft Herr zu werden und stattdessen selbstbestimmte Teilhabe für Alle zu ermöglichen.
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