Sachleistungen statt Geld – nach diesem Motto baut die Regierung die Hilfen für Asylsuchende um. So liest es sich in dem bekannt gewordenen Referentenentwurf.
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Am Dienstag den 30.08.2016 ist der Referentenentwurf des Arbeitsministeriums zur Überarbeitung des Regelsatzes für Hartz-IV-EmpfängerInnen bekannt geworden. Er enttäuscht auf ganzer Linie. Es werden die schon bekannten Rechentricks angewandt, um den Regelsatz klein zu rechnen. Es wurde versäumt, die Berechnung endlich auf eine methodisch saubere Grundlage zu stellen und an den tatsächlichen Bedarfen der Leistungsbeziehenden auszurichten.
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Die Zahl der unter-18-Jährigen in Aufstocker-Familien bleibt konstant. Das lässt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage ablesen. Die vorgelegt Zahlen sind ein Beleg, dass der Mindestlohn als sozialpolitische Maßnahme nicht ausreicht. „Es ist ein Skandal, wenn fast 900 000 Kinder, obwohl ihre Eltern arbeiten, von Hartz-IV-Leistungen abhängig und damit massiv von Armut bedroht sind“, sagte Wolfgang Strengmann-Kuhn.
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Pressemitteilung anlässlich der Medienberichte über den Referentenentwurf zur Neuermittlung der Hartz IV-Regelbedarfe
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Der Kinderzuschlag wurde als einkommensabhängige Ergänzung zum Kindergeld gemeinsam mit dem Arbeitslosengeld II eingeführt. Er soll Eltern unterstützen, die mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Bedarf, nicht jedoch den Bedarf ihrer Kinder decken können. Bei der Evaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen wurde der Kinderzuschlag als eine Leistung identifiziert, die auf alle vier familienpolitischen Ziele (wirtschaftliche Stabilität, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Wohlergehen
von Kindern, Realisierung von Kinderwünschen) positiv wirkt. Darüber hinaus weisen aber sowohl der Endbericht der Gesamtevaluation die Studie „Schnittstellen im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht“
im Rahmen der Gesamtevaluation als auch zahlreiche Verbände und Gewerkschaften seit Jahren auf die Probleme bei der Gewährung des Kinderzuschlags hin und regen eine Reform des Kinderzuschlags an.
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Der Kreisverband Fulda und der neue Ortsverband Flieden luden zum Sommerfest. Bei idealem Sommerwetter wurde auf dem Hof des Biolandhofs Hartmann in Flieden ein interessantes und reichhaltiges Programm geboten. Livemusik des Duos Wild im Wald, , unterhielt die Menschen, die im Innenhof der Landwirte ein schattiges Plätzchen fanden. Auch die Ausstellung „Angekommen in der Rhön“, die zuvor schon in der Kunststation Kleinsassen gezeigt wurde, fand viel Zuspruch. Die großen Portraitfotos von Flüchtlingen wurden mit Informationen über deren Schicksale eindrucksvoll unterstützt. Ehrengast und Hauptredner war Wolfgang Strengmann-Kuhn im deutschen Bundestag.
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Die Bundesregierung lässt die Alleinerziehenden im Regen stehen. Das ist unsozial. Kinder dürfen nicht zu Armut führen weder bei Alleinerziehenden noch bei Paarhaushalten. Die Familienförderung muss endlich umgestellt werden und endlich auf die Kinder statt auf die Ehe ausgerichtet werden.
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Die beiden Titel „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ im Einzelplan 11 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind gegenseitig deckungsfähig. Das bedeutet, dass Mehrausgaben eines Titels zulasten des anderen Titels ausgeglichen werden können. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit war jedoch seit Bestehen der Grundsicherung für Arbeitsuchende de facto eine Einbahnstraße.
Seit dem Jahr 2011 ist die Summe, die von den Eingliederungsmitteln Richtung Verwaltungsetat floss, von Jahr zu Jahr gestiegen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/4378). Diese Mittel werden nicht wie vorgesehen für Qualifizierungen oder andere Fördermaßnahmen eingesetzt, sondern für die Deckung von Verwaltungskosten.
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Der sozialpolitische Sprecher der Fraktion, Wolfgang Strengmann-Kuhn, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), das Gesetz von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bringe "nicht die angekündigten Rechtsvereinfachungen, sondern Verschärfungen und neue Hürden".
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„Rechtsvereinfachung“- das wäre eigentlich unbedingt notwendig, denn das Leistungsrecht bei der Grundsicherung ist extrem kompliziert und kaum durchschaubar. Man muss dazusagen: Es geht um ein Grundrecht, nämlich das Grundrecht auf Existenzsicherung. Es ist eigentlich nicht hinnehmbar, dass es so viele bürokratische Hürden gibt, um dieses Grundrecht in Anspruch zu nehmen. Aber das Gegenteil ist bei diesem Gesetzentwurf der Fall. Zusätzliche bürokratische Hürden werden aufgebaut. Es gibt Mehraufwand bei den Jobcentern. Es gibt zusätzliche Drangsalierungen der Betroffenen.
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