Pressemitteilung | 03.06.2016

Kinderexistenzminimum sichern, Umgangsmehrbedarf einführen!

Zu den Äußerungen von Sozialministerin Andrea Nahles, die geplante Änderung zur Aufteilung des Sozialgeldes von Kindern getrennt lebender Eltern nicht weiter zu verfolgen, erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik  und Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Die Koalition hat endlich Einsicht gezeigt und verhindert zumindest eine noch weitergehende Kürzung für Kinder von alleinerziehenden Eltern. Die gesetzlich vorgesehene Aufteilung des Sozialgeldes für alle Kinder getrennt lebender Eltern hätte das kindliche Existenzminimum von noch mehr Kindern gefährdet. Denn wenn Kinder zwischen zwei Elternhäusern wechseln, fallen nicht für einen Haushalt weniger, sondern für beide mehr Kosten an. Diese Regelung galt schon bisher für die getrennten Eltern, die beide Grundsicherungsleistungen erhalten. Der tageweise Abzug des Sozialgeldes hätte nun auch Mütter, deren Ex-Partner nicht Grundsicherung bezieht, getroffen. Dies hätte nicht nur mehr Bürokratie für die Betroffenen und die Jobcenter bedeutet, sondern auch den Streit zwischen den Eltern geschürt. Will die Bundesregierung die Situation Alleinerziehender im SGB II wirklich verbessern, sollte sie für diese Bedarfsgemeinschaften endlich eine einfache und bürokratiearme Lösung mit einem Mehrbedarf einführen. Das wäre unbürokratisch und gerecht.

Ende 2012 hatte die Arbeits- und Sozialminister-Konferenz (ASMK) eine Bund-Länder-AG (BLAG) zur Rechtsvereinfachung der passiven Leistungen im Sozialgesetzbuch II (SGB II) eingerichtet. Mitte 2014 legte die BLAG einen Abschlussbericht vor. Er enthielt die Vorschläge, die innerhalb der BLAG Konsens waren. Einen Teil dieser Vorschläge hat die Bundesregierung nun aufgegriffen und noch einige eigene Vorschläge hinzugefügt und im Februar 2016 als Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen. Dem folgt das parlamentarische Verfahren im Bundestag. Die Bundesregierung plant das Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.08.2016